Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

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Web-R
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Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

Beitrag von Web-R »

Darf man ohne eine spezielle Genehmigung von Behörden, als Einzelperson, Parteien-Plakate in der Öffentlichkeit tragen? Die Plakate sind auf Holztafeln befestigt, die mit Schultergurten verbunden sind.

Wie ist die Gesetzeslage?
ktown
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Re: Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

Beitrag von ktown »

Ich denke das hat im erweiterten Sinn was mit Wahlrecht und damit eventuell mit Verwaltungsrecht zutun. Sollte das falsch sein, bitte kurz ein Hinweis.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Ronny1958
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Re: Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

Beitrag von Ronny1958 »

In welcher Eigenschaft trägt man die Plakate?

Als ehrenamtlicher Wahlhelfer, oder als gewerblicher Werbemensch?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Web-R
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Re: Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

Beitrag von Web-R »

Ronny1958 hat geschrieben:In welcher Eigenschaft trägt man die Plakate?

Als ehrenamtlicher Wahlhelfer, oder als gewerblicher Werbemensch?
Als Sympathisant der Partei oder als Parteimitglied, unentgeltlich. Die Plakatträger sind Eigenbau, die Plakate von der Partei zur Verfügung gestellt.
gmmg
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Re: Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

Beitrag von gmmg »

Denke es spricht nichts dagegen. Eine Versammlung ist es jedenfalls nicht.

In Berlin macht das jemand seit 40 Jahren: http://www.fluter.de/die-ein-mann-demo
Ronny1958
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Re: Parteien-Plakate tragen (sandwich man)

Beitrag von Ronny1958 »

Solange das keine gewerbsmäßige Tätigkeit ist, keine verfassungswidrige Partei unterstützt wird, sehe ich hier keine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Raumes.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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