Nordland hat geschrieben:Das Schild scheint deswegen aufgestellt worden zu sein, weil viele Radfahrer womöglich das typische Unterordnungsverhalten an den Tag gelegt haben und aus Angst, einen motorisierten Leistungsträger behindern zu können, auf dem Bürgersteig gefahren sind und Fußgänger behindert haben.
Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Moderator: FDR-Team
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
sagt wer?zimtrecht hat geschrieben: Nun wird es dann ganz toll - nur mit Zeichen 239 ist der Gehweg für Fußgänger benutzungspflichtig.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
In Göttingen dürfen Radfahrer sogar die Straße benutzen.Klein-Fritzchen hat geschrieben:Fahrräder sind Fahrzeuge, also müssen sie die Fahrbahn benutzen. Schilder, die auf diesen Umstand hinweisen, sieht die StVO nicht vor.
https://adfc-blog.de/2014/02/aufklaerungsschilder/
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Das ist doch typische "Denke", so wie auch Autos auf Rad- und Gehwegen geparkt werden, damit sie den Verkehr nicht behindern, wobei mit Verkehr selbstverständlich nur der Autoverkehr gemeint ist.winterspaziergang hat geschrieben:Nordland hat geschrieben:Das Schild scheint deswegen aufgestellt worden zu sein, weil viele Radfahrer womöglich das typische Unterordnungsverhalten an den Tag gelegt haben und aus Angst, einen motorisierten Leistungsträger behindern zu können, auf dem Bürgersteig gefahren sind und Fußgänger behindert haben.
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
nö, reines Wiedergeben des tagtägliche Erlebten...wobei, so ein Parkplatz, am besten mitten auf der Fahrbahn müsste im Sinne der Gleichbehandlung natürlich überlegt werden ... viele Lieferanten und Paketkuriere machen das ja mit Erfolg schon vorHans Ulg hat geschrieben:Das ist doch typische "Denke", so wie auch Autos auf Rad- und Gehwegen geparkt werden, damit sie den Verkehr nicht behindern, wobei mit Verkehr selbstverständlich nur der Autoverkehr gemeint ist.winterspaziergang hat geschrieben:Nordland hat geschrieben:Das Schild scheint deswegen aufgestellt worden zu sein, weil viele Radfahrer womöglich das typische Unterordnungsverhalten an den Tag gelegt haben und aus Angst, einen motorisierten Leistungsträger behindern zu können, auf dem Bürgersteig gefahren sind und Fußgänger behindert haben.
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Da sagt die StVO aber was ganz anderes:zimtrecht hat geschrieben:Nun wird es dann ganz toll - nur mit Zeichen 239 ist der Gehweg für Fußgänger benutzungspflichtig (bisher dachte ich, es gibt nur benutzungspflichtige Radwege...). Ohne 239 dürfen Fußgänger also auch auf der Fahrbahn laufen.
§ 25 Fußgänger StVO
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat....
Zeichen 239 sagt nicht, dass der Gehweg für Fußgänger benutzungspflichtig ist, sondern dass er nur von Fußgängern benutzt werden darf (Ausnahmen wie Fahrrad fahrende Kinder mal außen vor gelassen.).
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Danke für den Link! Mal was neues aus der alten HeimatAndreasxxx hat geschrieben:In Göttingen dürfen Radfahrer sogar die Straße benutzen.Klein-Fritzchen hat geschrieben:Fahrräder sind Fahrzeuge, also müssen sie die Fahrbahn benutzen. Schilder, die auf diesen Umstand hinweisen, sieht die StVO nicht vor.
https://adfc-blog.de/2014/02/aufklaerungsschilder/
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