Kollision auf rechter Spur
Moderator: FDR-Team
Kollision auf rechter Spur
Nehmen wir folgenden Fall:
Auf einer zweispurigen Strasse fährt Herr T. auf der rechten Spur, Frau M. hinter ihm auf der linken. Da es kurz vor einer Kreuzung dann auf der rechten Spur zu Stockungen kommt (wegen der Rechtsabbieger), möchte Herr T. auf die linke Spur wechseln. Er schaut, blinkt links, schert ein kleines bißchen links aus, und wummmm, Frau M. kollidiert mit ihm.
Die Kollision betrifft jewelis die Seiten der Fahrzeuge, bei Herrn T.´s Auto auf Höhe des Kotflügel hinten links, bei Frau M. auf Höhe des Kotflügels vorne rechts.
Es zeigt sich allerdings, dass die Kollision sich (noch) deutlich auf der rechten Spur ereignete. Irgendwie muss Frau M. also nach rechts ausgeschert sein, jedenfalls nicht komplett auf ihrer Spur gewesen zu sein. Herr T. behauptet, Frau M. hätte aggressiv versucht, ihn nicht in die linke (edit) Spur zu lassen und sei dabei sogar nach rechts ausgeschert.
Frau M. behauptet, Herr T. sei ohne zu schauen einfach nach links ausgeschert, das habe er nicht dürfen, auch wenn sie (Frau M.) ein bißchen auf seiner Spur sich befunden habe.
Kann man auf Grundlage dieser Schilderung mutmaßen, wer die (Haupt-)schuld trägt? Auch spekulative Meinungen sind willkommen
Danke, Sabine
Auf einer zweispurigen Strasse fährt Herr T. auf der rechten Spur, Frau M. hinter ihm auf der linken. Da es kurz vor einer Kreuzung dann auf der rechten Spur zu Stockungen kommt (wegen der Rechtsabbieger), möchte Herr T. auf die linke Spur wechseln. Er schaut, blinkt links, schert ein kleines bißchen links aus, und wummmm, Frau M. kollidiert mit ihm.
Die Kollision betrifft jewelis die Seiten der Fahrzeuge, bei Herrn T.´s Auto auf Höhe des Kotflügel hinten links, bei Frau M. auf Höhe des Kotflügels vorne rechts.
Es zeigt sich allerdings, dass die Kollision sich (noch) deutlich auf der rechten Spur ereignete. Irgendwie muss Frau M. also nach rechts ausgeschert sein, jedenfalls nicht komplett auf ihrer Spur gewesen zu sein. Herr T. behauptet, Frau M. hätte aggressiv versucht, ihn nicht in die linke (edit) Spur zu lassen und sei dabei sogar nach rechts ausgeschert.
Frau M. behauptet, Herr T. sei ohne zu schauen einfach nach links ausgeschert, das habe er nicht dürfen, auch wenn sie (Frau M.) ein bißchen auf seiner Spur sich befunden habe.
Kann man auf Grundlage dieser Schilderung mutmaßen, wer die (Haupt-)schuld trägt? Auch spekulative Meinungen sind willkommen
Danke, Sabine
Zuletzt geändert von Sabina8 am 13.08.17, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kollision auf rechter Spur
Hä? ? Ich dachte Herr T war auf der rechten Spur?Sabina8 hat geschrieben:Herr T. behauptet, Frau M. hätte aggressiv versucht, ihn nicht in die rechte Spur zu lassen
Sabina8 hat geschrieben:Auf einer zweispurigen Strasse fährt Herr T. auf der rechten Spur
Eindeutiger gehts wohl nicht! Es fehlt in der Abfolge das beobachten der rückwärtigen Verkehrs, nachdem der Blinker gesetzt wurde. Eine Unsitte die viel Heutzutage im Straßenverkehr Einzug gehalten hat.Sabina8 hat geschrieben:Er schaut, blinkt links, schert ein kleines bißchen links aus
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Kollision auf rechter Spur
Da hat sie grundsätzlich recht. Allerdings gilt für Frau M. auch §7, Abs. 5 StVO:Sabina8 hat geschrieben:Frau M. behauptet, Herr T. sei ohne zu schauen einfach nach links ausgeschert, das habe er nicht dürfen, auch wenn sie (Frau M.) ein bißchen auf seiner Spur sich befunden habe.
Da hier beide Verkehrsteilnehmer die notwendige Sorgfalt außer acht gelassen haben, würde ich hier von einer Schuldverteilung von 50:50 ausgehen.(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Re: Kollision auf rechter Spur
ktown: Ja, sorry, Fehler. Ist korrigiert:
"Herr T. behauptet, Frau M. hätte aggressiv versucht, ihn nicht in die linke Spur zu lassen"
"Herr T. behauptet, Frau M. hätte aggressiv versucht, ihn nicht in die linke Spur zu lassen"
Re: Kollision auf rechter Spur
Wir wurde das festgestellt? Die Autos haben sich nach der Kollision ja sicher noch weiterbewegt, kann ausgeschlossen werden, dass der "Spurwechsel" erst danach erfolgt ist?Sabina8 hat geschrieben: Es zeigt sich allerdings, dass die Kollision sich (noch) deutlich auf der rechten Spur ereignete.
Das klingt so, als ob Frau M. von sich aus zugibt, auf der rechten Spur gewesen zu sein. Ist das korrekt? Frau M. sollte nur das zugeben, was sie selbst wahrgenommen hat, und nicht spekulieren.Frau M. behauptet, Herr T. sei ohne zu schauen einfach nach links ausgeschert, das habe er nicht dürfen, auch wenn sie (Frau M.) ein bißchen auf seiner Spur sich befunden habe.
Re: Kollision auf rechter Spur
Es gibt Fotos, die eindeutig belegen, dass das Fahrzeug des Herrn T. zwar am Vorderrad genau auf der Fahrbahnmarkierung steht, dass aber sein Hinterrad - und da erfolgte die Kollision - noch etwa 30 cm auf seiner Spur war.
Alles erfolgte in Schrittgeschwindigkeit, weiterbewegt hat sich da nichts mehr groß.
Alles erfolgte in Schrittgeschwindigkeit, weiterbewegt hat sich da nichts mehr groß.
Re: Kollision auf rechter Spur
Bei einer Schadenszuweisung 50:50, wie sähe das zivilrechtlich aus?
Herr T. hat Schaden iHv 100,-
Frau M. hat Schaden iHv 2000,-
Jeder trägt seinen Schaden? Oder trägt man jew. 50% des gegnerischen Schadens?
Herr T. hat Schaden iHv 100,-
Frau M. hat Schaden iHv 2000,-
Jeder trägt seinen Schaden? Oder trägt man jew. 50% des gegnerischen Schadens?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Kollision auf rechter Spur
Jeder trägt die Hälfte seines Schadens und die Hälfte des gegnerischen Schadens.Bei einer Schadenszuweisung 50:50, wie sähe das zivilrechtlich aus?
Jeder müsste dann für 1050€ Schaden aufkommen.Herr T. hat Schaden iHv 100,-
Frau M. hat Schaden iHv 2000,-
D.h. Herr T (bzw. seine Versicherung) zahlt 950€ an Frau M.
Grüße, Susanne
Re: Kollision auf rechter Spur
Nein, die Versicherung von Herrn T. zahlt 1.000€ an Frau M. und Herr T. bekommt 50€ von der Versicherung von Frau M.Jeder müsste dann für 1050€ Schaden aufkommen.
D.h. Herr T (bzw. seine Versicherung) zahlt 950€ an Frau M.
-
- Letzte Themen