Frage zur Schöffentätigkeit

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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§nix
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Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von §nix »

...,bitte verschieben, falls ich hier falsch bin.


Am 12. 7. hatte ich eine Schöffenladung für eine BtMG-Geschichte. Da die Hauptzeugin nicht erschien wurde die Verhandlung nach 15Minuten, in denen die Richterin versuchte die Zeugin noch aufzutreiben, abgebrochen und als neuer Termin der 23. 8 vereinbart. Seither kam weder eine Abladung noch eine neue Ladung.
Ein Anruf heute bei der Schöffenstelle ergab, dass dafür ein anderer Schöffe zum Einsatz käme, der Termin für mich nicht mehr relevant wäre.

Bin ich aufgrund dieser mündlichen(!) Auskunft aus dem Schneider, oder könnte ich mir Ärger wegen Nichterscheines einhandeln?

Viele Dank im Voraus für eine schnelle und beruhigende Klarstellung.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
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Gammaflyer
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Re: Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von Gammaflyer »

Solange man nicht schriftlich geladen ist, ist man "aus dem Schneider" sein.
Noch dazu wenn man die mündliche Auskunft hat.

Wenn man ganz beruhigt sein will, kann man ja auch nochmal die Geschäftsstelle des Gerichts anrufen und sich erklären lassen, dass man für den genannten Termin eben nicht geladen ist.
§nix
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Re: Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von §nix »

Danke, dann sollte ich ja beruhigt den Mittwoch verstreichen lassen können, denn die Schöffenstelle des dortigen Gerichts hatte ich angerufen und dort hat man mich bei den Ladungen nicht gefunden.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
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freemont
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Re: Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von freemont »

§nix hat geschrieben:Danke, dann sollte ich ja beruhigt den Mittwoch verstreichen lassen können, denn die Schöffenstelle des dortigen Gerichts hatte ich angerufen und dort hat man mich bei den Ladungen nicht gefunden.
Ist denn bereits verhandelt worden?

Der Laienrichter muss wie der hauptamtliche Richter von Anfang bis Ende des Prozess derselbe (nach der Geschäftsverteilung gesetzliche) Richter sein.

Sonst ist das ein Berufungs- bzw. Revisionsgrund.

Ich würde da sicherheitshalber noch mal nachfragen.
ExDevil67
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Re: Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von ExDevil67 »

freemont hat geschrieben:Ist denn bereits verhandelt worden?

Der Laienrichter muss wie der hauptamtliche Richter von Anfang bis Ende des Prozess derselbe (nach der Geschäftsverteilung gesetzliche) Richter sein.
War auch mein erster Gedanke, aber warum soll der Vorsitzende nicht vor Eröffnung der Verhandlung einmal den Kasperle gespielt und "Seid ihr alle da?" gefragt haben ? Nur mit dem Unterschied das er sich nicht auf ein kollektiver Ja verlassen sondern jeden Beteiligten einzeln abgehakt hat, um dann zu dem Ergebnis zu kommen es fehlt jemand wichtiges wir können so nicht verhandeln.
§nix
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Re: Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von §nix »

ExDevil67 hat geschrieben:....und "Seid ihr alle da?" gefragt haben ? [....] um dann zu dem Ergebnis zu kommen es fehlt jemand wichtiges wir können so nicht verhandeln.
So war es bei dem Termin am 12.
Die Richterin ging nach unten in den Zugangskontrollbereich und versicherte sich (glaube ich) auch in der Geschäftsstelle, um die Chance auf eine Verhandlung zu wahren, da Schöffen, Angeklagter und Dolmetscherin bereits anwesend waren.
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
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§nix
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Re: Frage zur Schöffentätigkeit

Beitrag von §nix »

Wie es ausging:
Da gestern keiner nach mir gerufen hat, ist der Termin entweder ausgefallen, oder mit anderen Schöffen abgelaufen.

Private Meinung dazu:
Schlechter Stil, finde ich. Da macht eine kleine Kammer plus RA und Dolmetscher im Gerichtssaal einen Folgetermin aus und man bekommt keinerlei Nachricht mehr, dass alles umgeworfen wurde. Offenbar gilt das gesprochene Wort wenig, man muss extra nachfragen, um nicht hinzufahren und dann wie ein Trottel im Sitzungssaal aufzutauchen.:evil:
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.

§nix
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