Hallo
Denke das meine Frage zu Strafrecht fällt aber sicher bin ich mir nicht deswegen hier.
Folgender Fall.
Arbeitgeber beschäftigt Arbeiter aus Rumänien als Monteure. Diese Arbeiter wissen nicht das sie bei Krankheit zu Hause bleiben können und trotzdem ihr lohn bekommen. Das gleiche gilt bei Urlaub. Wenn diese mal für 1-2 Wochen in die Heimat fahren kriegen sie kein Geld für die Tage. Obwohl Ihnen ja min 20 Tage zustehen.
Aus Unwissenheit arbeiten die Leute trotz Krankheit und verzichten unwissend auf Lohn im Urlaub.
Der Arbeitgeber verschweigt diese Informationen bewusst und mit voller Absicht.
Was passiert wenn das rauskommt??
Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Moderator: FDR-Team
Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Mann sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhles anlegen. Der muss auch mit jedem Ars... klar kommen.
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Re: Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Klärt der Arbeitgeber denn die deutschen AN oder überhaupt irgendwelche seiner AN über ihre Rechte auf?Der Arbeitgeber verschweigt diese Informationen bewusst und mit voller Absicht.
Was soll da rauskommen? Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt es nur wenn man dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt.Was passiert wenn das rauskommt??
Der AG muss auch keinen AN in den Urlaub schicken, wenn der AN keinen Urlaub beantragt.
Grüße, Susanne
Re: Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Jeden Arbeitgeber treffen eine ganze Reihe von Informationspflichten.SusanneBerlin hat geschrieben:Klärt der Arbeitgeber denn die deutschen AN oder überhaupt irgendwelche seiner AN über ihre Rechte auf?
Angefangen bei aushangpflichtigen Gesetzen. Und der AG wird unter Umständen Schadensersatzpflichtig, falls es durch Missachtung von Informationspflichen zu einem Schaden für den Arbeitnehmer kommt.
Würde ich in dieser Endgültigkeit nicht unterschreiben.SusanneBerlin hat geschrieben:Der AG muss auch keinen AN in den Urlaub schicken, wenn der AN keinen Urlaub beantragt.
Klick
Meiner Ansicht nach könnten die Arbeitnehmer die entsprechende Vergütung vom AG, Vorbehaltlich einer möglichen Verjährung, verlangen. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Arbeitsrecht:
Generell ergibt sich aus § 611 BGB eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Diese beinhaltet auch die Verpflichtung, die Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren. Darüber hinaus sind verschiedene Gesetze ausdrücklich aushangpflichtig, z. B. das Arbeitszeitgesetz und das Mutterschutzgesetz. Verstöße können als Ordnungsstrafe geahndet werden, darüber hinaus macht sich der AG dadurch schadenersatzpflichtig, falls AN aus Unwissenheit Fehler machen oder ihre Rechte nicht wahrnehmen.
Strafrecht:
Für eine Strafbarkeit käme es darauf an, ob die Definition des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt ist:
Generell ergibt sich aus § 611 BGB eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Diese beinhaltet auch die Verpflichtung, die Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren. Darüber hinaus sind verschiedene Gesetze ausdrücklich aushangpflichtig, z. B. das Arbeitszeitgesetz und das Mutterschutzgesetz. Verstöße können als Ordnungsstrafe geahndet werden, darüber hinaus macht sich der AG dadurch schadenersatzpflichtig, falls AN aus Unwissenheit Fehler machen oder ihre Rechte nicht wahrnehmen.
Strafrecht:
Für eine Strafbarkeit käme es darauf an, ob die Definition des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt ist:
Wenn ja, dann könnte § 232b Abs. 3 greifen:Ausbeutung durch eine Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen (ausbeuterische Beschäftigung).
Das bloße Verschweigen der Möglichkeit, Urlaub zu beantragen und sich krank zu melden, wird m. E. noch keine Strafbarkeit auslösen. Allerdings liegt bei derartigen Arbeitgebern meist noch mehr im Argen.Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List veranlasst,
1. eine ausbeuterische Beschäftigung (§ 232 Absatz 1 Satz 2) aufzunehmen oder fortzusetzen,
Re: Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Ich hätte geschworen, das war § 618.Evariste hat geschrieben: Generell ergibt sich aus § 611 BGB eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Dazu käme wenn durch die unterlassenen Lohnzahlungen der Lohn unter den Mindestlohn rutscht, wird sich der Zoll dafür interessieren.
Sind die Kollegen denn bei einer Krankenkasse angemeldet?
Wie lange arbeiten die schon für den Arbeitgeber?
Sind die Kollegen denn bei einer Krankenkasse angemeldet?
Wie lange arbeiten die schon für den Arbeitgeber?
Re: Arbeitgeber nutzt Ausländer aus?
Hatte ich so aus dem Internet abgeschrieben, richtig ist aber wohl "§ 611 BGB in Verbindung mit § 241 / 242 BGB". § 618 passt hier eher nicht.karli hat geschrieben:Ich hätte geschworen, das war § 618.Evariste hat geschrieben: Generell ergibt sich aus § 611 BGB eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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