Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes Kind

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Ute2017
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Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes Kind

Beitrag von Ute2017 »

Hallo,

ein fiktiver Fall:
Eine ledige Frau bekommt 1916 ein uneheliches Kind, dieses Kind erhält laut Geburtsurkunde des Kindes den Namen der Mutter. 1920 heiratet diese Frau und der Ehemann gibt dem ledigen Kind seinen Namen.
In der Geburtsurkunde des Kindes ist ein Nebeneintrag mit folgendem Text zu entnehmen: ......... hat als Ehemann der Mutter des neben bezeichneten Kindes dem Kinde seinen Familiennamen erteilt.

Eine Vermutung zu diesem fiktiven Fall:
Der Ehemann (1920 geheiratet)der Mutter des ledigen Kindes war bis 1919 noch in einer anderen Ehe verheiratet, nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete er 1920 die Mutter des unehelichen Kindes.
Angenommen er zeugte außerehelich das uneheliche Kind das 1916 geboren wurde.

Wie ist dieses rechtlich im Hinblick auf der späteren Namensgebung zu werten?

Danke für eine Rück Antwort Ute2017
SusanneBerlin
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

auch bei unehelichen Kindern war ein Mann im Spiel. Was zu der Frage führt:
Wer ist in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen?
Grüße, Susanne
Ute2017
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von Ute2017 »

Hallo SusanneBerlin,

in der Geburtsurkunde (1916) als auch in der späteren Heiratsurkunde des unehelichen Kindes (1939) ist kein Vater eingetragen

M.f.G. Ute2017
Old Piper
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von Old Piper »

Hallo Ute2017,

es hat also nie eine Anerkennung der Vaterschaft gegeben. Der Vater des Kindes ist also unbekannt. Daran ändert auch die Namensänderung nichts.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ute2017
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von Ute2017 »

@Old Piper

von der Mutter des unehelichen Kindes wurde der Name des Vaters augenscheinlich nicht bekannt gegeben.
Da der spätere Ehemann dem unehelichen Kind seinen Namen gab ergeben sich für mich noch Fragen:

1. wurde das uneheliche Kind durch die Heirat 1920 legitimiert dann müsste der Ehemann auch der leibliche Vater sein
2. wurde das Kind adoptiert dann wäre der leibliche Vater ein anderer Mann
3. welche Möglichkeit käme hier noch in Bertracht

wie sehen das hier die rechts Experten

Danke für eine Rückmeldung

m.f.g. Ute2017
SusanneBerlin
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

in Ihrem Beispiel wurde nie ein Vater eingetragen. Denn wäre es so, dann hätte eine Vaterschaftsanerkennung oder "Legitimation" durch Heirat der Mutter und des leiblichen Vaters (was bis 1998 möglich war), stattgefunden, dann wäre in einer später ausgestellten Geburtsurkunde oder in der Heiratsurkunde des unehelichen Kindes ein Vater eingetragen worden.

Es steht also bis heute nicht fest, wer der leibliche Vater ist und es gab nie eine Vaterschaftsanerkennung. Das Kind hat auch keinen rechtlichen Vater.
In der Geburtsurkunde des Kindes ist ein Nebeneintrag mit folgendem Text zu entnehmen: ......... hat als Ehemann der Mutter des neben bezeichneten Kindes dem Kinde seinen Familiennamen erteilt.
Mit der Heirat der Mutter erfolgte lediglich eine Einbenennung, d.h. das Kind bekam den Ehenamen seiner Mutter und seines Stiefvaters als neuen Nachnamen.
Grüße, Susanne
Old Piper
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von Old Piper »

Ute2017 hat geschrieben:1. wurde das uneheliche Kind durch die Heirat 1920 legitimiert dann müsste der Ehemann auch der leibliche Vater sein
Nein, das Kind wurde vor der Ehe - also unehelich - geboren. Daran ändert auch die spätere Heirat der Mutter nichts - vollkommen wurscht, ob der Ehemann auch der Erzeuger war oder nicht. Eine "Legitimierung" durch bloße Eheschließung der Mutter erfolgt nicht - auch nicht durch die Einbenennung.
Ute2017 hat geschrieben:2. wurde das Kind adoptiert dann wäre der leibliche Vater ein anderer Mann
Das muss nicht sein.
Ute2017 hat geschrieben:3. welche Möglichkeit käme hier noch in Bertracht
Keine. Das Kind hat weder einen leiblichen noch einen rechtlichen Vater. Das heißt, es hat natürlich einen leiblichen Vater, aber da offenbar niemand die Vaterschaft anerkannt hat, ist der leibliche vater unbekannt.
MfG
Old Piper
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Ute2017
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von Ute2017 »

Hallo,

danke an alle für die Hilfe

m.f.g. Ute2017
hambre
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von hambre »

Zur Beantwortung der Frage muss man ganz tief in die Rechtslage der Jahre 1916-1920 eintauchen. Dazu sollte man wissen, dass die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft über den § 1594 BGB erst seit dem 01.07.1998 möglich ist.

Vor 100 Jahren gab es jedoch noch gesetzliche Regelungen, die aus heutiger Sicht unvorstellbar sind. So stand der Mutter des ehelichen Kindes die elterliche Gewalt nach der damaligen Fassung des § 1707 BGB nicht zu.

So war es in damaliger Zeit auch so, dass ein gerichtlich festgestellter Vater nur auf Antrag des Vaters in die Geburtsurkunde eingetragen wurde. Väter, die sich nicht eintragen lassen wollten, wurden als "Zahlväter" bezeichnet.

Bevor wir da jetzt weiter in den tiefen des damaligen Rechtssystems forschen, stelle ich mir die Frage, wozu man eine solche Frage im Forum für Familien- und Scheidungsrecht stellt.
Ute2017
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Re: Bedeutung: Ein uneheliches Kind wird ein legitimiertes K

Beitrag von Ute2017 »

@hambre

wenn dieses Forum nicht richtig ist dann bitte verschieben, ich war der Meinung das es hier am besten rein passte.
Was das Thema selbst betrifft so gab es diesen Vorfall 1916 -1920-1939 in der Familie und ist darum von Interesse

m.f.g. Ute2017
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