Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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wusel70
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Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

Hallo,
habe mal eine Frage

Beispiel: Grundsituation: Kind ( 19), lebt bei Mutter und macht FSJ ( Hessen). Also nicht mehr priviligiert.

Vater ist neu Verheiratet. Die FRau Verdient bereinigt 850 € netto. Der Mann 1550 €. Selbstbehalt wäre 1300€.

Jetzt gibt es versch. Einzelfälle.
Zum einen heißt es, dass das Einkommen der neuen FRau für den UNterhalt unrelevant ist, aber es
dennoch zur Kürzung des Selbstbehaltes des Vaters ( 10-20%) kommen kann ( es gibt wohl Gerichte, die dies praktizieren), aber anders herum ist er für den Familienunterhaltsanspruch verantwortlich....also er müsste von seinem Einkommen zu seiner Ehefrau noch die Differnez bis 1040€ abziehen?

Wie verhält sich das? Welche Variante sollte man durchsetzen? Oder verstehe ich das falsch?
SusanneBerlin
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Das Kind macht keine Ausbildung. Also ist es derzeit nicht unterhaltsberechtigt.
aber anders herum ist er für den Familienunterhaltsanspruch verantwortlich....also er müsste von seinem Einkommen zu seiner Ehefrau noch die Differnez bis 1040€ abziehen?
Es ist nicht ganz klar, wie Sie das meinen.
Es gibt unterhaltsrechtlich nicht den Begriff "Familieneinkommen", das Familieneinkommen ist nicht relevant. Entweder die Frau hat kein eigenes Einkommen, dann ist der Ehemann ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Dann kommt es noch darauf an, wer zuerst in der Rangfolge ist: das beim anderen Elternteil lebende Kind oder die Ehefrau.
Oder die Ehefrau hat ein eigenes Einkomnen, dann ist sie nicht unterhaltsberechtigt.

In ihrem geschilderten Fall hat die Ehefrau ein eigenes Einkommen, also muss sie nicht berücksichtigt werden.

Für die Unterhaltsklage brauchen Sie sowieso einen Anwalt oder eine Anwältin. Was sagt der dazu?
Grüße, Susanne
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

Hallo und Danke

Ich meinte nicht Familieneinkommen sondern Familienunterhaltsanspruch , sorry

Das Kind macht FSJ und da streiten sich die Gerichte, ob UH berechtigt ist oder nicht...z.b. in Hessen

Also gehen wir davon aus...das KInd hat Anspruch und ist aber in der Rangfolge an 4. Stelle hinter der neuen Ehefrau.

Ja die FRau verdient Geld, aber nicht so viel ( nur 850€ netto). Im Familienunterhaltsanspruch würde ihr doch aber mehr zu stehen ? Also verdient sie nichts stehen ihr 1040€ zu und verdient sie selbst -aber weniger, dann nix..nicht mal die Differenz?

Ich habe gehört, das wenn man eben auf die Berechnung mit dem Familienunterhaltsanspruch "pocht", dann würden die Gerichte gerne den Selbstbehalt des Mannes herabsetzen, da er ja noch eine Partnerin hat, die Geld mit bringt und deshalb der Selbstbehalt um 10-20% gekürzt werden könnte.

Oder ich habe es falsch verstanden
SusanneBerlin
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich meinte nicht Familieneinkommen sondern Familienunterhaltsanspruch , sorry
Gibt es auch nicht.
Ja die FRau verdient Geld, aber nicht so viel ( nur 850€ netto).
Das ist mehr als ein Single Hartz4 hat (für die Miete und die Lebenshaltungskosten).
Also verdient sie nichts stehen ihr 1040€ zu
Dann bleiben für den Ehemann und seine 3 unterhaltsberechtigten Kinder zusammen 510€, aber der Mann muss seiner Frau von seinen 1550€, 1040€ abgeben? Komnt Ihnen das nicht selber komisch vor? :?:
Oder ich habe es falsch verstanden
Scheint mir so.
Grüße, Susanne
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

wieso denn 3 Kinder?

Ok SusanneBerlin, danke für deine Antworten

ich habe mir die Fakten aus dem Internet geholt..da steht das mit dem Familienunterhaltsanspruch und auch das mit dem Kürzen des Selbstbehaltes. (Kindesunterhalt-bei-neuem-Partner-(Kann-dessen-Einkommen-mit-belangt-werden)

ich sehe nur nicht ganz durch.

Irgendwo anders habe ich auch gelesen, das man nicht auf die Stufe von Harzt 4 gestellt wird, da man ja arbeiten geht. Deshalb ist das Höher als Hartz 4.

und das mit der Rangfolge vier ist gemeint:
Erster Rang – minderjährige und volljährige Kinder priviligiert
An zweiter Rangstufe stehen Elternteile, die wegen Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt
Hierunter fallen die Ehegatten, die nicht der 2. Rangstufe zuzuordnen sind.
Unter diese Rangstufe fallen Kinder, die nicht unter Nr.1 fallen.( also z.b. nicht priviligierte)......und in dem Fall wäre das so

Das habe ich mich alles belesen...ich verstehe nur nicht nach welchen Kriterium man das genau anwendet .
Es muss ja einen "Vorteil" haben für den UH-Pflichtigen Vater, zwischen Kind priviligiert und Rang 1 und dann nicht priviligiert und Rang 4 ( also nach der neuen Ehefrau).

Sorry dachte das ich event Antworten finden könnte
SusanneBerlin
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

wieso denn 3 Kinder?
Na, Sie schrieben doch:
Also gehen wir davon aus...das KInd hat Anspruch und ist aber in der Rangfolge an 4. Stelle hinter der neuen Ehefrau.
Das eine Kind ist an 4. Stelle. In Deutschland kann man nur eine Ehefrau haben.

Dann sind es 3 Kinder.
Grüße, Susanne
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

Sorry aber ich glaube da reden wir an einander vorbei.

beim dr. google ist es gut erklärt was mit Rangordnung gemeint ist.
Old Piper
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von Old Piper »

wusel70 hat geschrieben:Ich habe gehört, das wenn man eben auf die Berechnung mit dem Familienunterhaltsanspruch "pocht", dann würden die Gerichte gerne den Selbstbehalt des Mannes herabsetzen, da er ja noch eine Partnerin hat, die Geld mit bringt und deshalb der Selbstbehalt um 10-20% gekürzt werden könnte.
Das ist richtig und nennt sich Haushaltsersparnis. Ein Haushalt zu zweit (also mit neuer Partnerin) kostet weniger (pro Person) als ein Singlehaushalt.
wusel70 hat geschrieben:Also verdient sie nichts stehen ihr 1040€ zu...
Nein, natürlich nicht. Wie kommen Sie darauf?
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

Hallo und danke für die Wortmeldung

genau das ist ja das was ich mir nich so richtig ordnen kann

Die neue Ehefrau hat den Vorrang vor dem Nicht priviligierten kind in der Rangordnung der Düsseldorfer Tabelle.... also Familienunterhaltsanspruch ( wohl in Höhe von 1040 €).
Nun verdient sie selbst bereinigt 850€...also wäre ja eine Differenz bis 1040 € ( 190€)...welches vom Einkommen des Mannes noch abgezogen wird....bevor dann ein bereinigtes Einkommen für die Berechnug des UH rauskommt.....oder verstehe ich da was falsch????

Und dann gibt es aber noch eben die angesprochene Seite der Haushaltsersparnis, wo wohl bis 20% vom Selbstbehalt abgezogen werden kann....aber wie verhalten sich beide Berechnungen zu einander, wenn eben der Fall ist, dass das volljährige Kind NICHT mehr priviligiert ist, da er zwar erst 19 ist und bei Mutter wohnt, aber KEINE Schulausbildung mehr macht?
SusanneBerlin
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

wusel70 hat geschrieben:Nun verdient sie selbst bereinigt 850€...also wäre ja eine Differenz bis 1040 € ( 190€)...welches vom Einkommen des Mannes noch abgezogen wird....
Sie beziehen sich auf die 1040€, die in der Düss. Tabelle unter Punkt "B. Ehegattenunterhalt - VI. - 2. Monatlich notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt - b) gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern, richtig?

Schreiben Sie das doch dazu, dann muss man nicht raten wo die 1040€ herkommen!


Die Überschrift über dem ganzen lautet also "Eigenbedarf".
Eigenbedarf ist immer ein Betrag, den man von seinem selbstverdienten Geld behalten darf, den also die Ehefrau des Unterhaltspflichtigen von ihrem Lohn behalten darf. Dazu muss die Ehefrau erstmal mehr als 1040€ verdienen. Und dann muss sie auch mehr als der Ehemann verdienen, denn nur dann wenn sie mehr verdient, muss sie ihm etwas abgeben.

Das ist dann der Betrag, denn manche Anwälte als "Familienunterhalt" bezeichnen. Genauso ist das auch auf der von Ihnen genannten Anwälte-Antworten-Seite. Dieser sogenannte "Familienunterhalt" erhöht den Kindesunterhalt, den der unterhaltspflichtige Vater an die bei der Ex-Frau lebenden Kinder zahlen muss, und zwar dann, wenn die neue Frau mehr verdient als der Vater der Kinder.
So ist das auch bei dem Fall auf der Anwälte-Antworten-Seie: Die Frau verdient mehr als der seinen bei der Exfrau lebenden Kindern unterhaltspflichtige Mann. Davon muss sie etwas als "Familienunterhalt" an den Mann beisteuern, und der Mann wiederum muss daraus dann mehr Kindesunterhalt zahlen, verglichen damit was er zahlen müsste wenn er die gutverdienende Ehefrau nicht hätte. Die 1040€ sind aber nicht der Betrag, den die Ehefrau an den Mann zahlen muss, sondern der "Eigenbedarf" der Ehefrau, also das was sie auf jeden Fall behalten darf.


Für Ihr Beispiel, wusel70, ist das alles nicht relevant, denn die Ehefrau müsste erstmal mehr verdienen als den Eigenbedarf von 1040€, und sie müsste mehr verdienen als der Ehemann, also mehr als 1550€ netto. Verdient sie weniger als der Ehemann, dann kann ihr Verdienst nicht zu einer Erhöhung des Unterhaltsbetrags führen, den der Mann an seine Kinder zahlen muss.



Ich vermute jetzt mal, Sie wollen das Ganze umgekehrt verstanden wissen: Wenn der kindesunterhaltspflichtige Vater mehr verdient als seine Ehefrau, und das Kind nicht mehr privilegiert ist, ob man denn vom Verdienst des Vaters erstmal was abzieht als Unterhalt für die Ehefrau (weil die Ehefrau in der Rangfolge vor dem Kind ist) und aus dem verbleibenden Restbetrag dann der Kindesunterhalt berechbet wird.

Das weiß ich allerdings auch nicht mit Sicherheit, das Folgende beruht auf meinen Vermutungen wie ich das rechnen würde, also mit Vorsicht zu genießen!
Der Ehemann gibt nicht ganz die Hälfte (etwas weniger als die Hälfte, nämlich 3/7) seines Mehrverdienstes an seine Ehefrau. 1550 - 850 = 700, davon 3/7 sind 300€.

Diese 300€ zieht man von den 1550€ ab, verbleiben 1250€. Der Eigenbedarf des Vaters beträgt gegenüber dem volljährigen nicht in Schulausbildung befindlichem Kind jedoch 1300€, sodass nichts zu zahlen wäre.
Grüße, Susanne
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

Hallo SusanneBerlin und danke
sorry habe mich zu kompliziert ausgedrückt.

Das mit den 3/7 hatte ich auch schon mal gelesen.

Bis hier her habe ich es jetzt verstanden. Aber was wäre nun, wenn ein Gericht auf das mit der Haushaltsersparnis pocht. Wie würde sich das dann event auf die genannte Situation auswirken?
SusanneBerlin
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Bis hier her habe ich es jetzt verstanden. Aber was wäre nun, wenn ein Gericht auf das mit der Haushaltsersparnis pocht. Wie würde sich das dann event auf die genannte Situation auswirken?
Das Gericht pocht von sich aus überhaupt nicht. Die Herabsetzung des Eigenbedarfs durch Haushaltsersparnis müsste mAn. vom Kläger, also vom unterhaltsbegehrenden Kind, beantragt werden.

Die Haushaltsersparnis würde dann den Eigenbedarf des Vaters um diese 10-20% absenken. Die Frage ist, ob dem Antrag bei einem nicht priviligierten volljährigen Kind überhaupt stattgegeben wird.


Und dann muss natürlich außerdem noch das Einkommen des Kindes von seinem Unterhaltsbedarf abgezogen werden.
Grüße, Susanne
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

Danke

Ich glaube jetzt kapiere ich langsam..... ich gehe immer vom schlimmsten Fall aus :-)

letzte FRage :

also z.b. ....die Rechnung 3/7 hatte ergeben das 1250 bleiben..also unter 1300 €..jetzt noch die 20% Ersparnis.....von dem bereinigten Einkommen also von den 1250€ oder vom Grund-Netto, also den 1550 € ?

Ich weiß das es hier keinen Anwalt zu ersetzen geht, aber ich würde einfach nur das verstehen..was im schlimmsten Fall passieren könnte ..sagen wir mal erörtern :-)
SusanneBerlin
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von SusanneBerlin »

jetzt noch die 20% Ersparnis.....von dem bereinigten Einkommen also von den 1250€ oder vom Grund-Netto, also den 1550 € ?
weder noch. Textaufgaben sind nicht Ihre Stärke, oder?

Die 20% Ersparnis reduzieren den Eigenbedarf.
Der Eigenbedarf laut Tabelle ist 1300€.
Davon werden die 20% Haushaltsersparnis abgezogen.
Grüße, Susanne
wusel70
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Re: Selbstbehalt kürzen- Unterhalt Ehefrau-Kindesunterhalt

Beitrag von wusel70 »

jeder hat seine Stärken und Schwächen......sicherlch auch Sie

dennoch dankeschön für Ihre Hilfe
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