truther hat geschrieben:Ergibt sich aus dem Zusammenhang der Darstellung durch Antworten, die besagen, die Polizisten wären ja keine TÜV-Gutachter / KFZ-Sachverständigen
Erschließt sich mir nicht. Polizisten sind auch keine Ärzte und können dennoch jemanden die Fahrzeugnutzung untersagen, wenn sie der Meinung sind, er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen. Manche Situationen erfordern halt erst ein Einschreiten und danach eine Prüfung.
truther hat geschrieben:"Erweist sich..." (Feststellung)
Wenn etwas so ist, muss es sich nicht mehr erweisen. Wenn sich jemand "als Möderder erweist", dann war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, ob er ein Mörder war. Erweisen kann sich also nur eine Annahme.
Ebenso ist es hier: Es kann (und wird meist) sich erweisen, dass ein Mangel vorliegt, erweist sich aber, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt, besteht auch keine Verpflichtung, den Mangel beseitigen zu lassen (oder eine Möglichkeit, das Fahrzeug still zu legen).
truther hat geschrieben:Sie kann also auch selbst das Fahrzeug begutachten, ergo ist die Polizei so eine Art Begutachter
Ahja, also ist der Fahrer, wenn er sich vom betriebsbereiten Zustand des Fahrzeugs vor Inbetriebnahme überzeugt, also auch eine Art Begutachter. Wozu braucht denn der A noch die Meinung der Polizei?
truther hat geschrieben:draufschreiben: "Mangel besteht nicht"
Eben. Erweist sich das Auto also als mangelbehaftet oder nicht?
truther hat geschrieben:es herrscht gerade mal wieder Gegenteil-Tag
Du meinst, dann entscheiden sich alle anderen Autofahrer spontan, alles falsch zu machen, weil der eine Auserwählte es richtig macht?
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.