Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Moderator: FDR-Team
Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Hochgeehrte Runde,
vorgestern nachmittag stand ich an einer roten Ampel, las 32°C Außentemperatur im Cockpit meines PKWs ab, da hielt ein Bundeswehr-Bulli neben mir. Ich weiß nicht, warum, aber ich schaute zum Vorderrad und staunte sodann nicht schlecht, als ich dort einen Winterreifen sah (eindeutige Marken- und Typenbezeichnung, Irrtum ausgeschlossen). Der Blick nach hinten zeigte: auch Winterbereifung.
Ist dies nicht gleich aus mehreren Gründen eine recht brisante Kombination? Seit ein paar Jahren schreibt man uns vor, der Witterung angepasste Bereifung zu benutzen, oft etwas überspitzt als "Winterreifenpflicht" aufgefasst.
Stellen wir uns nun mal vor, der steuernde Soldat fährt bei über 30°C schwungvoll und zügig in eine langgezogene Kurve, die Winterreifen fangen an zu schmieren, der Bulli schiebt geradeaus und rammt einen Zivil-PKW im Gegenverkehr. Bulli Schrott, Soldat verletzt mit allen Folgen, Zivil-PKW Schrott, Zivilist verletzt mit allen Folgen.
Dem "normalen" Autofahrer würde man nun unangepasste Fahrweise und falsche Bereifung vorwerfen, fertig. Dem Soldaten zwar auch, aber hier dürften sich ja weitere Fragestellungen auftun: Wer ist in letzter Konsequenz für die Bereifung verantwortlich und haftbar? Darf und muss ein Soldat vor dem Hintergrund seines besonderen, beamtenähnlichen Dienstverhältnisses mit einem falsch bereiften Dienst-Auto fahren?
Es grüßt
HDB
vorgestern nachmittag stand ich an einer roten Ampel, las 32°C Außentemperatur im Cockpit meines PKWs ab, da hielt ein Bundeswehr-Bulli neben mir. Ich weiß nicht, warum, aber ich schaute zum Vorderrad und staunte sodann nicht schlecht, als ich dort einen Winterreifen sah (eindeutige Marken- und Typenbezeichnung, Irrtum ausgeschlossen). Der Blick nach hinten zeigte: auch Winterbereifung.
Ist dies nicht gleich aus mehreren Gründen eine recht brisante Kombination? Seit ein paar Jahren schreibt man uns vor, der Witterung angepasste Bereifung zu benutzen, oft etwas überspitzt als "Winterreifenpflicht" aufgefasst.
Stellen wir uns nun mal vor, der steuernde Soldat fährt bei über 30°C schwungvoll und zügig in eine langgezogene Kurve, die Winterreifen fangen an zu schmieren, der Bulli schiebt geradeaus und rammt einen Zivil-PKW im Gegenverkehr. Bulli Schrott, Soldat verletzt mit allen Folgen, Zivil-PKW Schrott, Zivilist verletzt mit allen Folgen.
Dem "normalen" Autofahrer würde man nun unangepasste Fahrweise und falsche Bereifung vorwerfen, fertig. Dem Soldaten zwar auch, aber hier dürften sich ja weitere Fragestellungen auftun: Wer ist in letzter Konsequenz für die Bereifung verantwortlich und haftbar? Darf und muss ein Soldat vor dem Hintergrund seines besonderen, beamtenähnlichen Dienstverhältnisses mit einem falsch bereiften Dienst-Auto fahren?
Es grüßt
HDB
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Es ist in Deutschland nicht verboten mit Winterreifen im Sommer zu fahren. Dass es Nachteile bringt (Verschleiß, Bremsweg) ist getestet und bekannt. Aber verboten ist es nicht...
Viele Grüße Dig
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Ich denke letzteres wird nicht vorgeworfen, sofern Reifenart/Größe/Tragfähigkeit stimmen und die Mindestprofiltiefe eingehalten wird.BäckerHD hat geschrieben: Dem "normalen" Autofahrer würde man nun unangepasste Fahrweise und falsche Bereifung vorwerfen, fertig.
Beim Anhänger käme noch das Alter der Reifen hinzu
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Das Ganze kann sich aber doch, gerade wegen Haftungs- und Entschädigungsfragen, hochschaukeln, so dass die Unfallsituation am Ende gutachterlich überprüft wird. Wäre es da nun wirklich komplett unerheblich, wenn ein Gutachter nachvollziehbar und stichhaltig aussagt, mit Sommerreifen wäre das alles gar nicht passiert?
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Ich denke das im Falle eines Unfalls es auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit hinausläuft.
PS: Auf trockenem Asphalt erhält man den kürzesten Bremsweg, wenn Autoreifen überhaupt kein Profil haben.
PS: Auf trockenem Asphalt erhält man den kürzesten Bremsweg, wenn Autoreifen überhaupt kein Profil haben.
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Diese Vorschrift interpretierst Du falsch. Tatsächlich lautet der § 2 Abs. 3a StVO:Seit ein paar Jahren schreibt man uns vor, der Witterung angepasste Bereifung zu benutzen, oft etwas überspitzt als "Winterreifenpflicht" aufgefasst.
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, ....
Es darf also ganzjährig mit Winterreifen gefahren werden und bei -20°C auf trockener Straße darf man auch mit Sommerreifen fahren.
Ich glaube nicht, dass ein Gutachter das so genau feststellen könnte. Aber selbst wenn das gelingen würde, hätte das keine Konsequenzen. Andernfalls könnte man in anderen Unfallsituationen auch sagen:Wäre es da nun wirklich komplett unerheblich, wenn ein Gutachter nachvollziehbar und stichhaltig aussagt, mit Sommerreifen wäre das alles gar nicht passiert?
- mit ESP wäre das nicht passiert
- mit Spurhalteassistent wäre das nicht passiert
- mit Notbremsassistent wäre das nicht passiert
- usw.
Es ist zwar richtig, dass Winterreifen im Sommer schlechtere Fahreigenschaften haben als Sommerreifen. Die Vorstellung, dass deswegen ein Bulli in einer langgezogenen Kurve abschmieren könnte ist aber reichlich übertrieben.
Vorwerfbar sind daher nur Verstöße gegen die StVO und die StVZO. Die Verwendung von Winterreifen im Sommer ist aber kein Verstoß gegen irgendeine Vorschrift.
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Die Bundeswehr fährt übrigens IMMER Winterreifen.
Sie ordern auch die Neuwagen Grundsätzlich mit Winterreifen.
Ansonsten wie die Vorposter schon schrieben. Winterreifen sind immer zulässig und gelten immer als geeignete Reifen.
Ansonsten müssten wir ja auch hingehen und irgendwelche Billigreifen mit schlechterer Haftung als unangepasste Bereifung bezeichnen. Am Ende bliebe dann nur noch der Hersteller mit den besten Haftungseigenschaften am MArkt übrig um nicht im Falle eines Falles für Schäden herangezogen zu werden.
Sie ordern auch die Neuwagen Grundsätzlich mit Winterreifen.
Ansonsten wie die Vorposter schon schrieben. Winterreifen sind immer zulässig und gelten immer als geeignete Reifen.
Ansonsten müssten wir ja auch hingehen und irgendwelche Billigreifen mit schlechterer Haftung als unangepasste Bereifung bezeichnen. Am Ende bliebe dann nur noch der Hersteller mit den besten Haftungseigenschaften am MArkt übrig um nicht im Falle eines Falles für Schäden herangezogen zu werden.
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Unterliegt die Bereifung von Dienst-Kfz jetzt auch schon dem Beamtenrecht? Was ist, wenn tariflich Beschäftigte ein Dienst-Kfz führen? Tarifrecht?
Blaise
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
...ich käme nie auf die Idee, mir an einer Ampel wartend darüber Gedanken zu machen bzw. zu diesem Thema auch noch einen Thread zu erföffnen..
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Es gibt halt Leute, die nicht mit Scheuklappen durch die Gegend laufen...
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Hier wäre es vermutlich "Wehrrecht" weil besagtes KFZ von Y-Reisen war.Blaise hat geschrieben:Unterliegt die Bereifung von Dienst-Kfz jetzt auch schon dem Beamtenrecht? Was ist, wenn tariflich Beschäftigte ein Dienst-Kfz führen? Tarifrecht?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Vorne Winterreifen, hinten Winterreifen.Ich weiß nicht, warum, aber ich schaute zum Vorderrad und staunte sodann nicht schlecht, als ich dort einen Winterreifen sah (eindeutige Marken- und Typenbezeichnung, Irrtum ausgeschlossen). Der Blick nach hinten zeigte: auch Winterbereifung.
Ist dies nicht gleich aus mehreren Gründen eine recht brisante Kombination?
Wieso brisante Kombination?
Hätten Sie persönlich eine Kombination aus 4 unterschiedlichen Reifentypen unterschiedlicher Hersteller besser gefunden?
Grüße, Susanne
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Natürlich nicht, aber mein erster Gedanke angesichts des winterbereiften Vorderrades in meiner Blickrichtung war, dass es sich hier um ein Ersatzrad handeln könnte, was aber in Anbetracht des Winterreifens auch auf dem Hinterrad ausschied.
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Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
...oh Gott...
Re: Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
Danke, aber wir wollen es doch nicht übertreiben.
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