UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

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Hans45
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UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Hans45 »

Person A ist selbstständig und betreibt eine UG in Vollzeit.
Die Finanzlage von A ist sowohl privat als auch beruflich kritisch.
Es sind einige Forderungen (sowohl privat als auch geschäftlich) offen, bei denen im Moment Teilzahlung verhandelt wird wegen schlechter Geschäftslage.

A möchte unabhängig von seiner beruflichen Aktivität ein gemeinnütziges Projekt in Form einer gemeinnützigen UG (gUG) gründen. Nun ist die Frage: Sollte es bei A entweder privat oder mit seiner bestehenen gewerblichen UG zu einer Vollstreckung kommen (was er nicht hofft), würde dann auch die gUG geschlossen werden?

Falls ja, welche Alternative hätte A für sein gemeinnütziges Projekt? Verein kommt nicht in Frage, da er 6 weitere Personen bräuchte. Wie sieht es aus mit einer nicht rechtsfähigen Stiftung?
Wie ist die Rechtslage?
ExDevil67
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von ExDevil67 »

Da die UG nach meinen Wissen eine juristische Person ist, dürften die Finanzprobleme anderer UGs oder die privaten der Gesellschafter keinen Einfluss haben. Frage wäre nur wo das Gründungskapital der gUG herkommen soll.
locarno

Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von locarno »

Das Stammkapital muss ja nur einen Heller betragen.

Wovon die UG arbeiten will, wenn kein Geld da ist, wäre wohl eher eine zu stellende Frage.Denn die gUG ist wie geschildert von Anfang an Insolvenzbedroht !
Zuletzt geändert von locarno am 13.09.17, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
Hans45
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Hans45 »

Die gUG würde mit 4000 Euro Stammkapital gegründet werden.
Das Geld würde von privaten und gewerblichen Sponsoren kommen.
Mit dem Geld nd mit ehrenamtlichen Helfern wird dann der gemeinnützige Zweck verfolgt.
Ich hatte mal gehört, dass jmd. der schonmal in der Insolvenz war oder aktuell ist, keine UG gründen darf.
Es wäre natürlich extrem peinlich gegenüber der Sponsoren, wenn die gUG gegründet wird und dann von Amts Wegen geschlossen wird, weil A privat oder geschäftlich mit der anderen UG in die Insolvenz geht. Deswegen die Frage.
locarno

Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von locarno »

Hans45 hat geschrieben:Die gUG würde mit 4000 Euro Stammkapital gegründet werden.
OK
Hans45 hat geschrieben:Das Geld würde von privaten und gewerblichen Sponsoren kommen.
Das sind Verbindlichkeiten der UG gegen die Sponsoren. Außerdem: die Sponsoren werden somit auch die Gründer, da sie doch die Gesellschafter werden!
Hans45 hat geschrieben:Ich hatte mal gehört, dass jmd. der schonmal in der Insolvenz war oder aktuell ist, keine UG gründen darf.
Hans, ich wundere mich immer wieder: Ihr Gewerbetreibende seid doch alle Pflichtmitglieder in der IHK, die auch Gründern Rat gibt. Dafür zahlt ihr doch Beiträge! Warum hörst Du also auf Schmarren von Laien? Die IHK hat doch Fachleute, die genau dafür jeden Tag im Büro erscheinen: um Gründer zu beraten! Wer eine Titulierte Forderung am Hals hat, der darf laut GmbH-Geset unter Umständen fünf Jahre keine KApitalgesellschaft führen, d.h. Geschäftsführer sein!
Jeder Lolek und Bolek darf jedoch Gesellschafter werden. Aber: nach der Schilderung wird die gUG von den Sponsoren gegründet und gar nicht " von jmd. der schonmal in der Insolvenz war oder aktuell ist"
Hans45 hat geschrieben: Es wäre natürlich extrem peinlich gegenüber der Sponsoren, wenn die gUG gegründet wird und dann von Amts Wegen geschlossen wird, weil A privat oder geschäftlich mit der anderen UG in die Insolvenz geht. Deswegen die Frage.
Die Gesellschafter haften mit ihrem Stammkapital für die UG! Die Gesellschafter sind identisch mit den Sponsoren, also die Sponsoren selbst, A hat doch gar kein Geld! Also gründet er doch gar nicht!

Die "Sponsoren" sind die Firmeninhaber und Gesellschafter. SIE sind verantwortlich für die Kapitalverwendung (gUGs thesaurieren NICHT).

Was ist überhaupt die Rolle des Privatinsolventen in der zukünfitigen gUG? Geld für ein Einlage hat er nicht, verbleibt doch nur die Rolle des Geschäftsführers?
Zuletzt geändert von locarno am 13.09.17, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
Hans45
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Hans45 »

Nein, da habe ich mich vll. etwas falsch ausgedrückt. Die privaten und gewerblichen Sponsoren übergeben das Geld VOR Gründung bereits an A, der das Geld dann als "sein" Geld in die gUG einbringt.

Ok, dann hatte ich das falsch verstanden. Wenn A in die Insolvenz geht, dürfte er also weiterhin Gesellschafter sein, aber nicht Geschäftsführer. Hab ich das richtig verstanden?

Das würde aber heißen, dass er in diesem Fall die Möglichkeit hätte einen neuen Geschäftsführer zu bestellen?

Oder in Kürze:
Privatmann A möchte Gesellschafter/alleiniger Gründer werden
Privatmann A möchte Geschäftsführer werden
UG von A hat keinen Bezug zur gUG (erst eventuell später als Sponsor, wenn die Geschäftslage besser wird)
ExDevil67
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von ExDevil67 »

Hans45 hat geschrieben:Die privaten und gewerblichen Sponsoren übergeben das Geld VOR Gründung bereits an A, der das Geld dann als "sein" Geld in die gUG einbringt.
Das wird ja richtig gruselig. So gefühlt dürfte sich das Finanzamt für diese Einnahmen von A interessieren, und wenn da im falschen (oder richtigen, abhängig vom Blickwinkel) Moment ein Gläubiger von Privatperson A mit einer Pfändung reingrätscht, bezahlt A mit dem Geld seine privaten Schulden.
Hans45
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Hans45 »

A bekommt die 4000 Euro am Tag der not. Beurkundung von den Sponsoren.
Was auch noch dazuzusagen ist. A bezieht seit Jan 2017 kein Gehalt wegen schlechter Geschäftslage seiner UG.
locarno

Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von locarno »

Hans,

das wird wirklich zu umfangreich für ein Forum. Deine Wissenslücken sind enorm.

Deshalb beschränke ich mich auf die eigentliche Frage: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Nachdem ich sinngemäß gesagt hatte, grundsätzlich ja, hast Du endlich eine Information geliefert, die dem Wörtchen "grundsätzlich" seine Berechtigung liefert.
Es ist nämlich kein Platzhalter.

In diesem Falle lautet die Antwort: "Ausnahmsweise nicht, das tut mir leid"

Denn hier soll das Geld von Außenstehenden kommen, und ist damit ein Darlehen. War es nach altem Recht streng verboten Darlehen für das Stammkapital aufzunehmen ist das jetzt nicht mehr so. GRUNDSÄTZLICH (schon wieder) ist das nun zulässig. Darlehen müssen jedoch zurückgezahlt werden, das ist ihr Wesen und ihr Zweck, denn ein Darlehen kann nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze so ziemlich jederzeit fällig gestellt werden.

Deshalb (nicht nur deshalb) hat der Gesetzgeber das GmbH-Gesetz neu gefasst: Eine GmbH-Einlage (für die gUG gilt das gleiche), die als Darlehen gewährt wird, muss durch den/die Gesellschafter jederzeit zurückgezahlt werden können. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass, wenn dann die Firma mangels Stammkapital am Ende ist, das beim Geschäftsführer ein Haftungsproblem auslöst.

Daraus folgt sofort: Wird die Einlage Fremdfinanziert darf der/die Gesellschafter nicht Pleite sein, da er/sie seiner/ihrer Rückzahlungspflicht nachkommen können muss; diese Rückzahlung darf nicht Existenzvernichtend für die UG sein. Bei einer PI/Vollstreckung in das Vermögen des Gesellschafters o.ä ist das von Anfang an nicht möglich. "Von Anfang an" kann sogar strafrechtlich relevant sein, da A Verpflichtungen eingeht, von denen er heute bereits weiß, dass er sie niemals wird erfüllen können.

Noch ein Wort zum Stammkapital: In diesem Falle ist zwar das SK der Kapitalgesellschaft vor den Beitreibungsmaßnahmen der "privaten" Gläubiger vor dem direkten Zugriff geschützt, der Anteil des Gesellschafters an der KG ist jedoch m.W. sehr wohl ein Vermögenswert, der vollstreckt werden kann. Ungünstigerweise sieht es für den Gläubiger ja von außen so aus, als gäbe es keine Fremdbeteiligung. Da dieser de facto aber sehr wohl von Außenstehenden kommt, ergibt sich somit ein Abgrenzungsproblem. Denn die Geschäftsanteile sind frei veräußerbar, so wurden sie ja auch erworben, und sind damit im Rahmen einer Vollstreckung als "andere Vermögensteile" in das Verfahren einzubeziehen, dies im Rahmen der sog. Durchgriffshaftung.
Frank Wiedenhaupt
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Frank Wiedenhaupt »

Hallo Zusammen,

einige kennen die Posts von "der Internationale" hier im Forum. Wenn der diese Diskussion mitbekommt lege ich schon mal eine große Tüte PopCorn bereit :liegestuhl: .
Der Gesellschaftsanteil des A an der gUG ist ein Vermögenswert. Egal welchen Wert er hat, er ist erst einmal grundsätzlich durch einen Gläubiger pfändbar. Ob der Gläubiger diesen Anteil dann erfolgreich verwerten kann ist ein andere Frage; auf jeden Fall kann er mit dieser Möglichkeit einen Haufen Ärger bereiten. Ich habe drei Fälle bisher gehabt, bei denen UG und GmbH-Anteile gepfändet worden sind.

Unabhängig von der Eingangsfrage wird natürlich das Finanzamt bei einer gUG die Gemeinnützigkeit genau prüfen. Abschließend ist noch anzumerken, dass eine UG eher "noch genauer" geführt werden muss als eine GmbH.

Grüße aus Berlin
locarno

Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von locarno »

Danke Frank!

Dann kann ich also das "m.W." aus meinem post in Gedanken streichen. Meine Schlussfolgerung war also richtig.

Greetz,

loc
ExDevil67
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von ExDevil67 »

Frank Wiedenhaupt hat geschrieben:Ich habe drei Fälle bisher gehabt, bei denen UG und GmbH-Anteile gepfändet worden sind.
Da ein so ein UG-Anteil ja nix ist was man anfassen kann, welche praktischen Folgen hätte das? Wird dann der Gläubiger zum quasi neuen Gesellschafter und könnte auf dem Weg z.B. eine Gesellschafterversammlung einberufen in der er die Auflösung der UG beschließt?
khmlev
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von khmlev »

Hans45 hat geschrieben:Person A ist selbstständig und betreibt eine UG in Vollzeit.
Die Finanzlage von A ist sowohl privat als auch beruflich kritisch.
Es sind einige Forderungen (sowohl privat als auch geschäftlich) offen, bei denen im Moment Teilzahlung verhandelt wird wegen schlechter Geschäftslage.
Person A sollte wohl eher darüber nachdenken, ob Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung (§ 15a I InsO) bei seiner bestehenden UG nicht bereits gegeben ist.
Gruß
khmlev
- out of order -
Der Internationale
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

Hallo Frank,

auch "Der Internationale" wird älter und ruhiger und dickhäutiger, wenn es darum geht, zu akzeptieren, dass Dummheit und Unwissenheit niemals aussterben werden. Insofern nimm lieber nur eine kleine Tüte Popcorn (wobei ich dir im Übrigen aufgrund von Altersweisheit zu unserem industriellen Shitfraß alternativ eher ein paar Gemüsesticks mit leckeren Dips empfehlen würde).

LG Inti
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Der Internationale
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Re: UG-Gründung trotz privater Vollstreckung?

Beitrag von Der Internationale »

Hallo Hans45,

in manchen Lebenssituationen sollte man zwecks Weck- und Aufmerksamkeitserhöhung a) bei der Ice Bucket Challenge teilnehmen und/oder b) auf andere Weise sich selbst Schmerz zufügen (Strom anlegen und Spannung langsam erhöhen, geißeln, Tiefschläge etc.), um die Hirnwindungen auf "RESET" zu stellen und sich selbst zu fragen: :shock: "Was mache ich da eigentlich?"

Zunächst einmal bestätigst du meine Einschätzung zu GmbH und UG im Jahre 2017 im schönen :roll: Heimatlande Germany. Ich sage immer: Haftung ist genauso wie bei einer Einzelfirma (für Profis: eher schlimmer), aber es kommt der unbestritten reizvolle und die Event-Spannung erhöhende Aspekt des Kriminellen hinzu :mrgreen: (Du hast als Bub doch auch sicher Räuber und Gendarm gespielt 8). Whow, now is real. 8) Und zu den langweiligen Polypen wolltest du doch sicher nie gehören.)

Insofern empfehle ich dir (hättest du längst machen sollen) einen flotten Gang zu nächsten Bücherladen (falls es so etwas bei euch noch gibt) und studiere erst mal: "Der kleine UG-Geschäftsführer" 3,99 € "Die Fallstricke des GmbH-Rechts" 5,99 € "GmbH Geschäftsführer fragt: Wie bringe ich mich selbst in Schwierigkeiten? 100 Fragen und Antworten, was man alles Dummes anstellen kann" 9,99 €.

Um Schleichwerbung zu verhindern, sind die Titel frei erfunden. Aber recherchiere mal: so oder ähnlich, da ist der Markt voll von. 8) Und nie vergessen: Buch macht Kluch!!

Zu deinen Fragen hast du hier bereits viele ehrliche und wertvolle Antworten bekommen. Lies sie gut und denk drüber nach! Aber was du dringendst brauchst ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach rückhaltlose Aufrichtigkeit.

Deshalb will ich mich mal nicht zurückhalten :mrgreen: :

Also, auf Deutsch gesagt, steht dir das Wasser bis zum Hals. Und klar, dass privat Ebbe im Portemonnaie ist, wenn es in deiner geschäftliche UG nicht läuft. Damit hast du reichlich am Hals und eigentlich nur 2 Alternativen, wie du damit umgehst: die Karre schnellstens (am besten gestern) wieder flott machen oder die Karre vernünftig und gesetzeskonform abwickeln (es gibt für Räuber und Gendarm Charaktere noch die Flucht nach Transnistrien, Papua-Neuguinea oder Madagaskar. Flucht bis zur nächsten UG ist eindeutig nicht weit genug!!!).

Im Übrigen: Tomaten wachsen gut auf Scheisse!! Gemeinnützige Gesellschaften ganz sicher nicht. Im Glauben unschuldig unter Druck zu stehen bescheisst du "Sponsoren", die dir anscheinend vertrauen, um die Wahrheit und hast (vollkommen zu Recht) die Sorge, dass die Scheisse irgendwann zu stinken anfängt. DAS WIRD SIE!! TOTSICHER!!

And last but not least: Denk mal an den eigenen Arsch! Wovon willst du leben??? Von der eigenen UG geht es wohl nicht, denn die läuft ja nicht. Und das GF-Gehalt bei der gUG? Ist das denn dann ausreichend??

Das eigene Auskommen ist hier mal oberstes Gebot: denn ohne Moss nix los!! Sand in die Augen kann man zwar streuen, aber nicht vermarkten. :lachen:

Ohne Details zu kennen, würde ich dir grob und unter Vorbehalt zu Folgendem raten:

a) eigene UG in die Insolvenz (wobei man vorher sehen muss, was du dir alles eingebrockt hast)
b) ggf. selbst in die Insolvenz
c) Sponsoren die Wahrheit einschenken; kann man auch gleich checken wie gemeinnützig diese wirklich sind :mrgreen:
d) gUG mit "echten Gesellschaftsanteilen" gründen
e) GF der gUG übernehmen
f) guten Strafrechtler kontaktieren, wenn die Polizei zum Interview einlädt (was man natürlich dankend ablehnt :lachen: :lachen: :lachen: )

Alles klar?

Gruß

Inti
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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