grenzmarkierung - plombe

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

hherbert
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grenzmarkierung - plombe

Beitrag von hherbert »

hallo allseits,

ich hätte mal zwei fragen hier an euch, vielleicht könnt ihr mir konkret weiterhelfen :)

1) grenzen sind bei uns über zivilgeometer vorgegeben, wir haben aufgrund der höhendifferenzen hier eine wurfsteinmauer (innerhalb der grenzmarkierungen) aufgezogen. zT ist die Mauer 200 cm hoch, leicht schräg (dh nicht 90 grad nach oben).
nachdem jetzt die angrenzenden gründe weitergewidmet wurden, warden bald die ersten häuslbauer kommen. wie schaut dies jetzt aus, wenn unser nachbar sein niveau auch anheben möchte und nun unsere wurfsteinmauer zT (zB einen halben meter hoch) zuschütten möchte?
a) darf er/sie das? müssen wir da zustimmen?
b) wenn wir dies verweigern, bleibt dann dazwischen ein zB 10-20 cm freier Bereich?

hoffe dies habe ich halbwegs verständlich erklärt ...

2) momentan sind die straßenarbeiten im gange. nun wurde unsere plompe samt einem (seitlichen) teil der wurfsteinmauer neben der straße mit kies überhäuft (plombe samt holzpflock ist verschüttet). ich gehe mal davon aus, dass alle arbeiter aufpassen, nur es kann sein, dass bei den baggerungen der fahrer auch die plombe erwischt bzw. ev. verschiebt.

habe in einem gespräch heute gleich mal höflich darauf hingewiesen, dass sie da aufpassen sollen und sicherheitshalber fotos gemacht.

a) kann ich da auch darauf hinweisen, dass sie den kies nicht auf die grenzmarkierung bzw. meinen teil (da geht es ehrlicherweise nur um 10-10 cm) schütten dürfen bzw. dies vorher ordentlich abdecken bzw. abgrenzen müssen (damit dies nicht verschüttet und nachher ev. verschoben warden kann?)
auch als sicherheit, nicht dass später mal der neue nachbar sich beschwert, dass da was nicht passt?
b) kann ich darauf pochen, dass sie von meinem grundstück wegbleiben müssen bzw. halt auf die paar zentimeter aufpassen sollen?

danke für rückmeldung und lg
herbert
Hr. Freitag
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von Hr. Freitag »

hherbert hat geschrieben:grenzen sind bei uns über zivilgeometer vorgegeben
Sie schreiben also aus Österreich...?
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hherbert
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von hherbert »

yep ich weiß, in einem deutschen forum :)
aber da wird es rechtlich nicht allzu große unterschiede geben - gehe ich mal aus ...
ktown
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von ktown »

hherbert hat geschrieben:aber da wird es rechtlich nicht allzu große unterschiede geben - gehe ich mal aus ...
Woher sollen wir das wissen?
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BäckerHD
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von BäckerHD »

hherbert hat geschrieben:kann ich da auch darauf hinweisen, dass sie den kies nicht auf die grenzmarkierung bzw. meinen teil (da geht es ehrlicherweise nur um 10-10 cm) schütten dürfen

kann ich darauf pochen, dass sie von meinem grundstück wegbleiben müssen
Ja und ja.
hherbert
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von hherbert »

äd bäcker

danke

äd ktown

ich habe ja nicht gefragt, ob ihr die österreichische sichtweise kennt, sondern ich wollte nur wissen, wie dies bei euch in deutschland aussieht. mir wäre daher geholfen, hättest du/sie auf meine fragen geantwortet - noch dazu als moderator :)
ktown
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von ktown »

hherbert hat geschrieben:noch dazu als moderator
Auch als Moderator darf man auf solche Aussagen
hherbert hat geschrieben:aber da wird es rechtlich nicht allzu große Unterschiede geben - gehe ich mal aus ...
antworten. :wink:
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hherbert
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von hherbert »

eh ...

nur sind solche halt nicht wirklich hilfreich :)

nachdem wir aber das thema soweit ausreichend erörtert haben, würde ich mir erhoffen, auch auf die sachlichen fragestellungen die eine oder andere rückmeldung zu bekommen

vor allem zum ersten teil - danke
ktown
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von ktown »

Wollen sie es nicht kapieren oder können sie es nicht.

Eine Anlehnung an deutsches Recht bringt ihnen nichts in der Findung der Rechtslage in Österreich. Da kann ihnen max. ein Anwalt in Österreich oder ein Forum für österreichisches Recht (keine Ahnung ob in Österreich Rechtsberatung über diesen Weg möglich ist) helfen.
Versuchen sie es mal hier.
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hherbert
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von hherbert »

es scheint so, als darf man hier als österreicher nicht mal fragen, wie das in deutschland gehandhabt wird?

ich habs sehr wohl kapiert - keine angst - aber was ich damit mache oder nicht, kann dir/ihnen eigentlich egal sein. ich habe mich ja in meiner frage nicht dazu geäußert, dass ich von euch das österreichische recht dazu wissen will, sondern NUR, wie das bei euch gesehen wird.

aber deine/ihre rückmeldungen bestätigt die manchmal unüberbrückbaren differenzen zwischen den beiden benachbarten ländern :)
ktown
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von ktown »

hherbert hat geschrieben:es scheint so, als darf man hier als österreicher nicht mal fragen, wie das in deutschland gehandhabt wird?
Fragen sie hier nun zum ersten mal.
hherbert hat geschrieben:aber deine/ihre Rückmeldungen bestätigt die manchmal unüberbrückbaren Differenzen zwischen den beiden benachbarten Ländern
Och das Thema des ach so kleinen Nachbarn ist doch schon lange durch ....oder?
Selbstverständlich kann jeder Österreicher nach Rechtslagen für deutsches Recht diskutieren.
Wenn man aber in den eigenen Formulierungen von "uns, ich und wir" spricht, dann liegt der Verdacht nahe, dass man erstens eine Rechtsberatung wünscht und zweitens, selbst wenn man allgemein diskutieren will, mit den Antworten nicht weit kommt, weil das österreichische Rechtssystem sicherlich anders aufgebaut ist.
Als Moderator ist es auch Aufgabe, dieses im Auge zu behalten und den TE frühzeitig darauf hinzuweisen. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.

Dies habe ich hiermit zu genüge getan. :wink:
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Hr. Freitag
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von Hr. Freitag »

Wie unsympathisch. Werde meinen Österreich-Urlaub wohl stornieren.
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Dimeto
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Re: grenzmarkierung - plombe

Beitrag von Dimeto »

ktown hat geschrieben:Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.
Aber warum so aggressiv? Das Goethe Zitat greift ja nicht, da es nicht der Irrende ist, der hier heftig agiert.
hherbert hat geschrieben:dass ich von euch das österreichische recht dazu wissen will
Du musst zugeben, dass diese Aussage nicht zu den Fragen in 1a) passt. Diese Fragen können dir noch nicht einmal aus deutscher Sicht beantwortet werden, da es in den Bundesländern diesbezüglich unterschiedliche Vorschriften gibt. In Bayern z.B. werden die Nachbarn grundsätzlich beteiligt, während diese in NRW nur bei Abweichungen informiert werden müssen.

Vermessung ist ebenfalls Ländersache, jedoch sind Grenzvermarkungen in allen Bundesländern gesetzlich geschützt. Das ist nur leider in weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt. Da kann man Bestandsfotos machen, hinweisen und pochen so viel man will; wenn einer den Grenzpunkt wegbaggert und keiner hat's gesehen, wird's schwierig mit beweisbaren Schuldzuweisungen.
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