Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verlassen
Moderator: FDR-Team
Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verlassen
weil er ihn auf Facebook beleidigt hat.
Moin Moin....
A bekam vor dem Anpfiff von B (Schiri) ein Platzverweiss. Den er mit einer Beleidigung auf Facebook begründete. A legte Beschwerde beim Verband ein, und bekam als Antwort das diese Massnahme gerechtfertigt war, ohne einen § im Regelwerk zubenennen.
Nach Auskunft von Schiedsrichtern das man das nicht, B hätte sich nur durch eine Anzeige wehren können.
A hat sich dann nochmal beim Verband beschwert und B Selbstjustiz und das Verletzten von Grundrechten vorgeworfen.
Liegt da A richtig und welche Gesetzte kommen da zum tragen ?
gruss KT
Moin Moin....
A bekam vor dem Anpfiff von B (Schiri) ein Platzverweiss. Den er mit einer Beleidigung auf Facebook begründete. A legte Beschwerde beim Verband ein, und bekam als Antwort das diese Massnahme gerechtfertigt war, ohne einen § im Regelwerk zubenennen.
Nach Auskunft von Schiedsrichtern das man das nicht, B hätte sich nur durch eine Anzeige wehren können.
A hat sich dann nochmal beim Verband beschwert und B Selbstjustiz und das Verletzten von Grundrechten vorgeworfen.
Liegt da A richtig und welche Gesetzte kommen da zum tragen ?
gruss KT
gruss KT
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Es gibt kein Grundrecht darauf, andere Menschen folgenlos beleidigen zu können. Und im Zweifel wird auf dem Sportplatz einfach das Hausrecht ausgeübt.
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Sofern es um Fussball gilt, dass bei Zuschauern, die sich nicht im Innenraum aufhalten, der Schiedsrichter keine Strafgewalt hat.
Das Hausrecht hat ausschließlich der Heimverein. Nur dieser kann einen Verweis von der Sportanlage aussprechen.
Hier wird es vermutlich so sein, dass nach Prüfung des Sachverhaltes der Verein ein Hausverbot zum Schutz des Schiedsrichter ausgesprochen hat.
Das Hausrecht hat ausschließlich der Heimverein. Nur dieser kann einen Verweis von der Sportanlage aussprechen.
Hier wird es vermutlich so sein, dass nach Prüfung des Sachverhaltes der Verein ein Hausverbot zum Schutz des Schiedsrichter ausgesprochen hat.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
was den Vorwurf an B angeht: nein, diese beiden Tatbestände liegen nicht vor.karlteig hat geschrieben: A hat sich dann nochmal beim Verband beschwert und B Selbstjustiz und das Verletzten von Grundrechten vorgeworfen.
Liegt da A richtig ...
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Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
khmlev hat geschrieben:
Das Hausrecht hat ausschließlich der Heimverein. Nur dieser kann einen Verweis von der Sportanlage aussprechen.
Falsch. Der Heimverein kann dem Schiedsrichter auch mit dem Hausrecht "Ausstatten"
War bei uns und in den Umliegenden Vereinen durchaus üblich. Im Jugendbereich soweit ich es hörte sogar im gesamten Kreis
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Danke für die Antworten....
Hab heute nochmal mit Schiedsrichter geredet, das Regelwerk gibt diese Massnahme nicht her. Die angebliche Beleidigung fand nicht im Bereich der Sportgerichtsbarkeit statt und sind eher eine Kritik.
B (Schiri) hat einfach seine Machtbefugnis... die er auf dem Sportplatz während des Spiel hat ausgenutzt. A kann sich gar nicht wehren sonst könnte es ihm oder dem Heimverein schaden...... und dies nutzt B aus ... ich nenne so was Selbstjustiz
Hab heute nochmal mit Schiedsrichter geredet, das Regelwerk gibt diese Massnahme nicht her. Die angebliche Beleidigung fand nicht im Bereich der Sportgerichtsbarkeit statt und sind eher eine Kritik.
B (Schiri) hat einfach seine Machtbefugnis... die er auf dem Sportplatz während des Spiel hat ausgenutzt. A kann sich gar nicht wehren sonst könnte es ihm oder dem Heimverein schaden...... und dies nutzt B aus ... ich nenne so was Selbstjustiz
gruss KT
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Kann ja jeder unsere Gesetze für sich selbst so definieren wie er willkarlteig hat geschrieben:ich nenne so was Selbstjustiz
Gibt ja genug Leute die es nicht verwerflich finden die StVO nach Gusto zurechtzubiegen
Es gibt kein Grundrecht auf Veranstaltungsbesuch. Der Schirie B wollte kein Spiel leiten mit jemandem am Spielfeldrand welche ihn schon einmal beleidigt hat. Anstatt jetzt mal zu hinterfragen ob es in Ordnung ist jemanden zu beleidigen, wird rumgeheult und sogar Verfassungsrecht bemüht.
Es gab Zeiten da hat man sich für verbale Entgleisungen entschuldigt.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
War A reiner Zuschauer oder Teamoffizieller?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Das ist Blödsinn - eine Beleidigung ist eine Beleidigung, egal wo sie stattfindet.karlteig hat geschrieben:Die angebliche Beleidigung fand nicht im Bereich der Sportgerichtsbarkeit statt und sind eher eine Kritik.
Wenn es nicht der Sportgerichtsbarkeit unterliegt bedeutet das nur, dass es nicht durch den Schiedsrichter oder Sportgerichte geahndet werden kann; eine Beleidigung ist es trotzdem - mit allen möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.
Das klingt so ein bisschen nach dem Motto "Beim Austeilen ganz groß, beim Einstecken sehr dünnhäutig".
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Wenn A möchte, dass die Frage der Beleidigung auch durch die staatliche Justiz geprüft wird, sollte er den Schiedsrichter bitten Strafantrag zu stellen.
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Der offizielle Platzverweis vom Spiel ist tatsächlich verbotene Selbstjustiz. Mit der Beleidigung in einem privaten Portal o.ä. hat das nichts zu tun und lässt sich das nicht rechtfertigen. War es überhaupt eine Beleidigung?Deputy hat geschrieben:Das ist Blödsinn - eine Beleidigung ist eine Beleidigung, egal wo sie stattfindet.karlteig hat geschrieben:Die angebliche Beleidigung fand nicht im Bereich der Sportgerichtsbarkeit statt und sind eher eine Kritik.
...
Den Platzverweis kann das nicht begründen. Der Zuschauer stört den Spielbetireb nicht, der Hinauswurf ist eine rein private Racheaktion, für die es keine Rechtsgrundlage gibt.
Wenn ein Polizist die Auffassung vertritt, die Beleidigung in einem privaten Portal rechtfertige den dienstlichen Eingriff in völlig anderem Zusammenhang ist das in höchstem Maß bedenklich. Gesetzgeber, Richter, Vollstrecker, alles in einer Person. Das ist nur in Diktaturen möglich. Mit der FDGO ist diese Haltung nicht verträglich.
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Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Ja wenn die Beleidigung auf dem Online-Netzwerk auf der privaten Beziehung zwischen dem TE und dem Schiedsrichter beruhen würde, würde ich sogar zustimmen.Der offizielle Platzverweis vom Spiel ist tatsächlich verbotene Selbstjustiz. Mit der Beleidigung in einem privaten Portal o.ä. hat das nichts zu tun und lässt sich das nicht rechtfertigen.
Kennen sich die zwei überhaupt privat? Oder ist die Beleidigung oder der "Kommentar" des TE an den Schiedsrichter eben an dessen Funktion/Handlungen als Schiedsrichter ausgerichtet? Das ist bislang noch offen.
Grüße, Susanne
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Nicht wenn es zutrifft, dass der Heimverein den Schiedsrichter mit dem Hausrecht ausstatten kannDer offizielle Platzverweis vom Spiel ist tatsächlich verbotene Selbstjustiz. Mit der Beleidigung in einem privaten Portal o.ä. hat das nichts zu tun und lässt sich das nicht rechtfertigen.
zunächst laut Sachverhaltsschilderung ja, nachdem dem TE nicht zugesprochen wurde, war es nur Kritik.War es überhaupt eine Beleidigung?
Die Grenze von Kritik zur Beleidigung dürfte objektiv weder derjenige der beleidigt, noch der, der beleidigt wurde, festlegen können.
Das ist die Frage. Je nach Beleidigung stellt sich die Frage: Muss der Schiri das abwarten? Musste er damit rechnen, dass der Störer vielleicht auch vor Ort beleidigt und gar andere anstachelt?Den Platzverweis kann das nicht begründen. Der Zuschauer stört den Spielbetrieb nicht,
das ist eine Behauptung, für die es keine Begrünung gibtDer Hinauswurf ist eine rein private Racheaktion, für die es keine Rechtsgrundlage gibt.
Wenn ein Polizist die Auffassung vertritt, die Beleidigung in einem privaten Portal rechtfertige den dienstlichen Eingriff in völlig anderem Zusammenhang ist das in höchstem Maß bedenklich. Gesetzgeber, Richter, Vollstrecker, alles in einer Person. Das ist nur in Diktaturen möglich.
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
SusanneBerlin hat geschrieben:Ja wenn die Beleidigung auf dem Online-Netzwerk auf der privaten Beziehung zwischen dem TE und dem Schiedsrichter beruhen würde, würde ich sogar zustimmen.Der offizielle Platzverweis vom Spiel ist tatsächlich verbotene Selbstjustiz. Mit der Beleidigung in einem privaten Portal o.ä. hat das nichts zu tun und lässt sich das nicht rechtfertigen.
Kennen sich die zwei überhaupt privat? Oder ist die Beleidigung oder der "Kommentar" des TE an den Schiedsrichter eben an dessen Funktion/Handlungen als Schiedsrichter ausgerichtet? Das ist bislang noch offen.
Was ändert das denn? Das ist alles sehr weit weg vom Spiel. Die Voraussetzungen enes Platzverweis sind schliesslich geregelt. Hier sind sie nicht erfüllt.
Die Beleidigung kann ja zur Anzeige gebracht werden. Selbst abstrafen darf man nicht. Wenn im/beim Spiel beleidigt wird, ist das etwas anderes. Aber darum geht es nicht.
In Zeiten in denen sich das Parteiengefüge völlig wandelt sollte man sehr darauf achten, dass die Leitplanken des Rechtsstaats eingezogen bleiben. Sonst kommen sehr düstere Zeiten.
Re: Schiedrichter fordrt Zuschauer auf Sportgelände zu verla
Jein. Die Satzung des DFB erlauben dem Schiedsrichter Teamoffizielle bei unsportlichem Verhalten der Anlage zu verweisen. Wenn also die Beleidigungen nicht privater Natur waren und an den Schiedsrichter gerichtet waren, dann ist der Tatbestand der Unsportlichkeit erfüllt. Die fangen nämlich nicht am Sportgelände erst an.freemont hat geschrieben:Was ändert das denn? Das ist alles sehr weit weg vom Spiel. Die Voraussetzungen enes Platzverweis sind schliesslich geregelt. Hier sind sie nicht erfüllt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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