Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

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Wichtel
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Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von Wichtel »

Hallo!

Bekanntlich konnte man bei der BT-Wahl in Bayern die CDU und außerhalb Bayerns die CSU nicht wählen, obwohl diese beiden "Schwesterparteien" insbesondere bei der aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik schon fast in Opposition zueinander stehen.
Ist dies verfassungskonform? Kann man das hier verfassungsrechtlich durchdiskutieren?
Ein Nürnberger Rechtsanwalt hat jedenfalls angekündigt, das BT-Wahlergebnis 2017 anzufechten und er sucht dafür Gleichgesinnte - siehe
http://www.wahlanfechtung-2017.de/index.html.

Grüße von
Wichtel
Nach dem "Grundgesetz der Intelligenz" kann keiner dümmer daherreden als er selber ist. Trotzdem ist alles, was ich hier äußere, in jeder Hinsicht unverbindlich!
freemont
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von freemont »

Wichtel hat geschrieben:Hallo!

Bekanntlich konnte man bei der BT-Wahl in Bayern die CDU und außerhalb Bayerns die CSU nicht wählen, obwohl diese beiden "Schwesterparteien" insbesondere bei der aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik schon fast in Opposition zueinander stehen.
Ist dies verfassungskonform? Kann man das hier verfassungsrechtlich durchdiskutieren?
Ein Nürnberger Rechtsanwalt hat jedenfalls angekündigt, das BT-Wahlergebnis 2017 anzufechten und er sucht dafür Gleichgesinnte - siehe
http://www.wahlanfechtung-2017.de/index.html.

Grüße von
Wichtel

Also das BVerfG hat es sich damit recht einfach gemacht:

2 BvR 417/17
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Wählbarkeit der CDU bei Bundestagswahlen in Bayern

Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 30. Dezember 2016, Az: 6 K 1805/16.WI

Beschluss
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Das - klageabweisende - Urt. des VG Wiesbaden, das mit der VB angegriffen werden sollte, ist hier zu finden:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... id:7834914
Die Kläger haben weder einen Anspruch darauf, dass festzustellen sei, dass ihnen künftig bei Bundestagswahlen die Möglichkeit der Wahl der Christlich-Demokratischen Union (CDU) zu ermöglichen sei, noch einen Anspruch darauf, den Bundeswahlleiter zu verpflichten, den Klägern bei der Bundestagswahl die Möglichkeit die Wahl der Christlich-Demokratischen Union (CDU) zu ermöglichen.

Eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht dafür nicht.
moro
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von moro »

Auch andere Parteien haben nur in manchen Bundesländern oder nur in einem Bundesland Kandidaten aufgestellt (z.B. die Magdeburger Gartenpartei oder die Mieterpartei). Gegen welchen Artikel des Grundgesetzes sollte es verstoßen, dass diese Parteien nicht in allen Bundesländern antreten?

Gruß,
moro
FM
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von FM »

Um zur Wahl antreten zu können, muss man Mitglieder als Kandidaten aufstellen. Die CSU, die Bayernpartei und der Südschleswigsche Wählerverband haben aber im Saarland keine Mitglieder.
Wichtel
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von Wichtel »

moro hat geschrieben:Auch andere Parteien haben nur in manchen Bundesländern oder nur in einem Bundesland Kandidaten aufgestellt (z.B. die Magdeburger Gartenpartei oder die Mieterpartei). Gegen welchen Artikel des Grundgesetzes sollte es verstoßen, dass diese Parteien nicht in allen Bundesländern antreten?
Ja, aber weder die Magdeburger Gartenpartei noch die Mieterpartei hat wie die CSU in Bayern in Allianz mit einer weiteren, "großen" Partei für den BT kandidiert und keine dieser beiden Parteien hat ein gesamtdeutsches Parteiprogramm und keine will nach der BT-Wahl über ganz(!) Deutschland (zumindest: mit-)regieren.

Das Wahlrecht gehört bekanntlich zu den staatstragenden Eckpfeilern der so genannten "freiheitlich demokratischen Grundordnung"; das verletzte Recht ist hier also (ggf.) das Wahl-Grundrecht sämtlicher berechtigter Wähler.
In meiner Berufsausbildung habe ich mir die verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze mit folgender Eselsbrücke gemerkt: Wahlen müssen auf dem Grundgesetz beruhen - kurz ausgedrückt: Sie müssen "AUF GG" beruhend sein, wobei jeder Buchstabe den Anfangsbuchstaben eines Wahlgrundsatzes bildet: A= allgemein; U= unmittelbar; F=frei; G= gleich; G= geheim.
Da sich die BT-Wahl auf ganz Deutschland bezogen hat, stellt sich also die Frage, ob die CDU in Bayern bzw. die CSU außerhalb Bayerns von den (= allen berechtigten) Wählern "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" gewählt werden konnte. Das ziehe ich persönlich arg in Zweifel: Wie soll es z.B. den vorstehenden demokratischen Wahlgrundsätzen entsprechen können, dass ich z.B. in Hessen nur dann meiner religiösen Überzeugung entsprechend (parteipolitisch) "christlich" wählen kann, wenn ich die CDU wähle, obwohl ich deren Asylpolitik aus politischer Überzeugung strikt ablehne und die viel restriktivere Asylpolitik der CSU wählen und unterstützen will, ohne dann letztlich als "Notlösung" die AfD wählen zu müssen? (Aus meiner Sicht wäre das BT-Wahlergebnis maßgeblich zulasten der FDP sogar noch etwa um 5 % günstiger für die AfD ausgefallen, wenn nicht die FDP teilweise die "politische Leere", die durch das Fehlen der CSU außerhalb Bayerns vorhanden war, geringfügig ausgefüllt hätte, d.h., wenn sie nicht quasi als "Alternative für die CSU - AfCSU" strategisch raffiniert in "Soft-Form" einzelne AfD-Forderungen in ihr Wahlkampf-Programm aufgenommen hätte und wenn sie damit bei der BT-Wahl nicht als "Trittbrettfahrer" ganz gezielt (und erfolgreich!) den bürgerlich orientierten AfD-Rand "abgefischt" hätte, also diejenigen Wähler "eingefangen" hätte, denen die FDP-"Mini-Kritik" an Merkels Asyl- und Zuwanderungspolitik schon dafür ausgereicht hat, wenigstens nicht die "anrüchige" AfD wählen zu müssen. Umso dramatischer ist m.E. das CSU-Ergebnis in Bayern zu bewerten: Dort hat die CSU ja nicht nur gegen die AfD, sondern auch noch zusätzlich gegen die FDP massiv und weit höher an Stimmen verloren als zusammen mit der CDU auf der gesamten Bundesebene!)

Ich frage deshalb umgekehrt: Mit welchem Gesetz wurde wirksam in dieses Wahlgrundrecht (beschränkend) eingegriffen?
Grundlage für die Nichtwählbarkeit der CDU in und der CSU außerhalb Bayerns ist ja gar kein Gesetz, sondern nur eine entsprechende (vertragliche) Vereinbarung dieser beiden Parteien untereinander. Wenn durch diesen Parteien-Vertrag das Wahlgrundrecht eingeschränkt wird, dann handelt es sich dabei m.E. um einen (unzulässigen) "Vertrag zulasten Dritter". Wegen der Schadens-Betroffenheit des Wahlgrundrechts müsste demnach also - zumindest nach meiner Rechtsauffassung - der Wahlanfechtung stattgegeben werden und genauso müsste auch eine Bundesverfassungsbeschwerde begründet sein.
FM hat geschrieben:Um zur Wahl antreten zu können, muss man Mitglieder als Kandidaten aufstellen.


Genau aus diesem Grund wurde in Karlsruhe bereits im Juni 2016 eine weitere Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel erhoben, die CSU und die CDU noch vor der BT-Wahl 2017 zur Ausdehnung auf das gesamte(!) Wahlgebiet zu verpflichten. Begründet wurde die Zulässigkeit der BVerf-Beschwerde (ohne vorherige Rechtswegbeschreitung) maßgeblich mit dem dringenden übergeordneten öffentlichen Interesse, namentlich mit den zu erwartenden massiven Schadensauswirkungen - Spaltung der Gesellschaft; radikaler politischer Rechtsruck... - bei der BT-Wahl 2017 für ganz Deutschland (, die jetzt erwartungsgemäß und m.E. auch für das Bundesverfassungsgericht vorhersehbar ja auch tatsächlich eingetreten sind!). Trotzdem auch hier das Ergebnis, das mich als rechtsstaatlich und demokratisch eingestellten Bürger sehr nachdenklich gemacht hat: Unanfechtbare Nichtannahme zur Entscheidung und ebenfalls ohne Begründung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 1610/16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18.08.2016 in der Besetzung Hermanns, Müller und Langenfeld). Kann man da - @ freemont - noch sagen, dass es sich das Bundesverfassungsgericht damit nur "recht einfach gemacht" hat?
FM hat geschrieben:Die CSU, die Bayernpartei und der Südschleswigsche Wählerverband haben aber im Saarland keine Mitglieder.
Für die Bayernpartei und den Südschleswigschen Wählerverband gilt - im Gegensatz zur CSU - das oben zu "moro" Gesagte.
Nach dem "Grundgesetz der Intelligenz" kann keiner dümmer daherreden als er selber ist. Trotzdem ist alles, was ich hier äußere, in jeder Hinsicht unverbindlich!
FM
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von FM »

Natürlich wollte auch die Bayernpartei bundespolitisch aktiv sein. Sonst hätte sie nicht für den Bundestag, sondern nur für den Landtag kandidiert.

Das gewünschte Ziel wäre nur erreichbar, wenn es weder Wahlkreisbewerber noch Landeslisten gäbe, sondern ausschließlich Bundeslisten. Wenn diese dann wie bei bayerischen Landtagswahlen personifiziert wären (man kann eine konkrete Person aus der Liste "nach oben" wählen), wäre das gar nicht so schlecht. Aber verfassungsrechtlich zwingend ist es nicht.
Wichtel
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von Wichtel »

FM hat geschrieben:Natürlich wollte auch die Bayernpartei bundespolitisch aktiv sein. Sonst hätte sie nicht für den Bundestag, sondern nur für den Landtag kandidiert.
Echt? Bei einer realistischen Erfolgsaussicht von weniger als 1 % der Gesamt-Wählerstimmen und einer 5-%-Hürde war dieser Wunsch illusionistisch nur "pro forma" vorhanden (wie auch bei allen anderen Mini-Protestparteien ohne jegliche Erfolgsaussicht).
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von fool1 »

Moin!
Wichtel hat geschrieben:Echt?
Jo, welche Beweggründe sollen die den sonst haben?

Gruss fool1
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von hawethie »

Wichtel hat geschrieben: Echt?...
bei der Einstellung bräuchte keine neue Partei jemals antreten....

Eines willst du anscheinend nicht verstehen:
Wenn eine Partei in einem Bundesland nicht antritt, weil sie mit einer anderen Partei eine Vereinbarung hat oder weil sie einfach nicht möchte, dann ist das genau so zulässig wie eine Partei, die nur in einem Bundesland antritt.
Sie muss es nur schaffen, die 5%-Hürde (gemessen auf das Bundesgebiet) überwinden - was die CSU durchaus tut..
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von FM »

"Die Linke" tritt in Bayern ja auch nur pro forma an. Aber die schaffen halt in der Ex-DDR genug, um bundesweit doch auf 5 % zu kommen.

Ein Freund der an der Nordseeküste wohnt meinte mal, die Bayernpartei (deren Hauptziel der Austritt von Bayern aus der BRD ist) sollte mal da oben antreten, da täten sie sehr viele Stimmen bekommen.
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von hawethie »

FM hat geschrieben: die Bayernpartei (deren Hauptziel der Austritt von Bayern aus der BRD ist)
toll, dann hätten wir hier katalanische Zustände.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von FM »

hawethie hat geschrieben:
FM hat geschrieben: die Bayernpartei (deren Hauptziel der Austritt von Bayern aus der BRD ist)
toll, dann hätten wir hier katalanische Zustände.
Nationalstaaten sind nicht für die Ewigkeit festgeschrieben. Allein in den letzten 100 Jahren hat sich Deutschland mindestens vier Mal geographisch sehr verändert.
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von Wichtel »

freemont hat geschrieben:Das - klageabweisende - Urt. des VG Wiesbaden, das mit der VB angegriffen werden sollte, ist hier zu finden
Das verstehe ich jetzt nicht ganz: Haben da Wähler, die in Bayern wohnen, außerhalb Bayerns vor dem VwG Wiesbaden geklagt? Oder ist das VwG Wiesbaden grundsätzlich bundesweit als allererste Anlaufstelle das zuständige Verwaltungsgericht? Aber wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann handelte es sich dabei ja gar nicht um eine (nachträgliche) Wahlanfechtung, sondern um eine Verpflichtungsklage (Datum des Urteils: Dezember 2016, also VOR der BT-Wahl!). Eine Klage vor dem VwG muss m.W. doch im eigenen Bundesland geführt werden, oder? Wenn die Kläger dagegen in Hessen wohnen (ich hoffe, Wiesbaden liegt in Hessen? :oops: ), dann fehlt ihnen m.E. von vornherein die rechtliche Beschwer, dagegen zu klagen, dass in einem anderen(!) Bundesland (hier: Bayern) die CDU nicht wählbar ist. In diesem Fall wäre dann zwangsläufig natürlich auch die Verfassungsbeschwerde schon von vornherein unzulässig gewesen ... :?: :?: :?:
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von hawethie »

FM hat geschrieben:Nationalstaaten sind nicht für die Ewigkeit festgeschrieben. Allein in den letzten 100 Jahren hat sich Deutschland mindestens vier Mal geographisch sehr verändert.
ändert nichts an meiner Aussage...
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was willst denn du.
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Re: Bundeswahlrecht verfassungswidrig? BT-Wahlanfechtung2017

Beitrag von yamato »

Wichtel hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:Das - klageabweisende - Urt. des VG Wiesbaden, das mit der VB angegriffen werden sollte, ist hier zu finden
Das verstehe ich jetzt nicht ganz: Haben da Wähler, die in Bayern wohnen, außerhalb Bayerns vor dem VwG Wiesbaden geklagt? Oder ist das VwG Wiesbaden grundsätzlich bundesweit als allererste Anlaufstelle das zuständige Verwaltungsgericht? Aber wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann handelte es sich dabei ja gar nicht um eine (nachträgliche) Wahlanfechtung, sondern um eine Verpflichtungsklage (Datum des Urteils: Dezember 2016, also VOR der BT-Wahl!). Eine Klage vor dem VwG muss m.W. doch im eigenen Bundesland geführt werden, oder? Wenn die Kläger dagegen in Hessen wohnen (ich hoffe, Wiesbaden liegt in Hessen? :oops: ), dann fehlt ihnen m.E. von vornherein die rechtliche Beschwer, dagegen zu klagen, dass in einem anderen(!) Bundesland (hier: Bayern) die CDU nicht wählbar ist. In diesem Fall wäre dann zwangsläufig natürlich auch die Verfassungsbeschwerde schon von vornherein unzulässig gewesen ... :?: :?: :?:
Die Klage geht wahrscheinlich gegen den Bundeswahlleiter, in der Regel der Chef des Statistischen Bundesamtes, Sitz Wiesbaden.
Caedite eos! Novit enim Dominus qui sunt eius
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