Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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freeman303
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Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von freeman303 »

Hallo,

wegen was wird normalerweise ermittelt, wenn Jemandem am Auto die Radmuttern gelöst wurden? Wegen versuchtem Totschlag?

Angenommen das Opfer bemerkt das vor der Fahrt und kann die Radmuttern noch fest schrauben.

Angenommen, das Opfer geht dann zur Polizei und zeigt das an. Kann es dann passieren, dass das Fahrzeug des Opfers von der Polizei beschlagnahmt wird, um daran nach Spuren des Täters zu suchen?

Wir unterhielten uns über dieses Thema. Jemand sagte, er würde das nicht anzeigen, weil die Polizei sowieso nicht rausbekommen würde, wer der Täter war und es gäbe die Gefahr, dass das Fahrzeug als Beweismittel von den Ermittlungsbehörden eingezogen würde. Dann wäre er doppelt gestraft.

Wie soll Derjenige dann zur Arbeit kommen oder gar einfach um Lebensmittel zu kaufen, wenn das Opfer auf dem Land wohnt?

Ist das wirklich so, dass so ein Fahrzeug dann eingezogen werden könnte?

Gruss
Freeman
SusanneBerlin
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von SusanneBerlin »

Versuchten Totschlag gibt es nicht. Es gibt nur versuchten Mord.

Der Unterschied ist, dass Mord geplant ist, und Totschlag ist eine Handlung im Affekt die sich aus der Situation entwickelt oder man wollte den anderen eigentlich nur verletzen und das Opfer stirbt dabei.
, dass das Fahrzeug des Opfers von der Polizei beschlagnahmt wird, um daran nach Spuren des Täters zu suchen?
Ein Auto nur von außen auf Spuren zu untersuchen dauert nicht länger als einen Tag.
Wie soll Derjenige dann zur Arbeit kommen oder gar einfach um Lebensmittel zu kaufen, wenn das Opfer auf dem Land wohnt?
Komisch dass es Menschen gibt, die überleben ohne ein Auto zu besitzen und nicht verhungern. Sogar die auf dem Land wohnen
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von freemont »

SusanneBerlin hat geschrieben:Versuchten Totschlag gibt es nicht. Es gibt nur versuchten Mord.

Der Unterschied ist, dass Mord geplant ist, und Totschlag ist eine Handlung im Affekt die sich aus der Situation entwickelt oder man wollte den anderen eigentlich nur verletzen und das Opfer stirbt dabei.
...
Der Versuch des Totschlags = Verbrechen, § 23 StGB, "(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar...".

Man kann jetzt streiten, ob § 211 ein eigenständiges Delikt oder bloß eine Qualifizierung des Totschlags ist. Aber danach zu differenzieren, dass Mord nur "geplant" (?), Totschlag nur im Affekt begangen werden kann, ist total daneben. Wie in aller Welt kommen Sie darauf?

Der Tötungsvorsatz wird sich hier kaum nachweisen lassen. Es kommt eher ein "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" nach § 315b StGB in Betracht. Das ist je nachdem immerhin auch mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht.
Gammaflyer
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von Gammaflyer »

SusanneBerlin hat geschrieben:Versuchten Totschlag gibt es nicht. Es gibt nur versuchten Mord.

Der Unterschied ist, dass Mord geplant ist, und Totschlag ist eine Handlung im Affekt die sich aus der Situation entwickelt
Das ist falsch. Auch der versuchte Totschlag ist juristisch möglich und selbstverständlich strafbar.
Totschlag ist in dieser Hinsicht nicht anders als andere Verbrechen (§23 StGB).

Es ist ein verbreiteter Irrtum, Totschlag sei per Definition eine Tötung im Affekt. Das stimmt jedoch nicht. Eine vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale ist ein Totschlag. Affekt ist kein Tatbestandsmerkmal.
Oft ist der Totschlag eine Affekthandlung, aber das ist keine Bedingung.
SusanneBerlin hat geschrieben:oder man wollte den anderen eigentlich nur verletzen und das Opfer stirbt dabei.
Das wiederum wäre Kopfverletzung mit Todesfolge.
Evariste
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von Evariste »

SusanneBerlin hat geschrieben: Der Unterschied ist, dass Mord geplant ist, und Totschlag ist eine Handlung im Affekt die sich aus der Situation entwickelt oder man wollte den anderen eigentlich nur verletzen und das Opfer stirbt dabei.
Das ist die aus diversen amerikanischen Filmen und Serien bekannte Definition. Das deutsche Recht verwendet eine andere Definition, siehe die §§ 211 und 212 StGB.
(Ich sehe gerade, Gammaflyer hat das schon ausführlicher erklärt.)
SusanneBerlin hat geschrieben: oder man wollte den anderen eigentlich nur verletzen und das Opfer stirbt dabei.
Das wäre dann Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

Das Lockern von Radmuttern ist eigentlich kein geeignetes Mittel, jemanden zu töten, oder auch nur zu verletzen, die Wahrscheinlichkeit ist recht groß, dass es bei einem reinen Sachschaden bleibt. Es stellt aber sicher einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, § 315b StGB. Vermutlich wurde dann wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen § 315b ermittelt.
freemont
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von freemont »

Evariste hat geschrieben:...

Das Lockern von Radmuttern ist eigentlich kein geeignetes Mittel, jemanden zu töten, oder auch nur zu verletzen, die Wahrscheinlichkeit ist recht groß, dass es bei einem reinen Sachschaden bleibt.
...

Da es ja in letzter Zeit geradezu in Mode kommt, dass an RTW warum auch immer die Radmuttern gelockert werden, weswegen würde Sie denn anklagen, wenn es dadurch zu Verletzten oder gar zu Toten kommt?

Straflose fahrlässige Sachbeschädigung?
freeman303
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von freeman303 »

Genau so habe ich das mit dem versuchten Totschlag auch verstanden - wie es hier die Profis erklären.

Wie seht ihr die Wahrscheinlichkeit der Beschlagnahme des PKW zur Spurensicherung?

Mir fehlt da die Praxis, bin der Theoretiker - wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Sachstand von den Ermittlungsbehörden zu erwarten?

Angenommen, das Opfer schraubt die Radmuttern wieder fest und fährt zur nächsten Polizeidienststelle, um den Straftatbestand zur Anzeige zu bringen?

Wie läuft üblicherweise die Ermittlung dann weiter für das Opfer? Darf er mit dem Bus nach Hause fahren, bis die Spuren am KFZ durch die Beamten gesichert wurden?
BäckerHD
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von BäckerHD »

freemont hat geschrieben:Da es ja in letzter Zeit geradezu in Mode kommt, dass an RTW warum auch immer die Radmuttern gelockert werden, weswegen würde Sie denn anklagen, wenn es dadurch zu Verletzten oder gar zu Toten kommt?
Da wird Herr Maas bestimmt schon einen Gesetzentwurf in der Schublade haben, der zwischen dem Lockern der Radschrauben an privaten PKW und RTW differenziert.
freeman303 hat geschrieben:Wie seht ihr die Wahrscheinlichkeit der Beschlagnahme des PKW zur Spurensicherung?
Wieso kann ich mich eigentlich des Eindruck nicht erwehren, dass das Ihre einzige und größte Sorge bei der ganzen Geschichte ist...?
freeman303 hat geschrieben:Darf er mit dem Bus nach Hause fahren, bis die Spuren am KFZ durch die Beamten gesichert wurden?
Was wollen Sie denn jetzt lesen? "Nein, es wird ein Helikopter der Bundespolizei zur Verfügung gestellt und das Opfer wird nach Hause geflogen" oder "Ja, die arme Sau muss den Bus selber zahlen und wird ob der Schmach, welche ihr dadurch widerfährt, zu einem Fall für die Psychotherapie, woraus sich weitere Ansatzpunkte für eine Klage gegen den Radschraubenlöser ergeben"?
Deputy
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von Deputy »

Die von Susanne genannte Unterscheidung gabs mal - wurde 1941 geändert. Bei wiki gibts einen ganz guten Artikel zu Mord. Im Unterschied der Totschlag.
SusanneBerlin
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von SusanneBerlin »

:oops: Oh, da bin ich also nicht ganz up to date.
Grüße, Susanne
Rabenwiese
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von Rabenwiese »

MAl kurz zur Sorge der Sicherstellung des Fahrzeuges.

Im Bekanntenkreis wurden jemanden die Radmuttern gelöst. Es fiel ihm auf weil eine soweit gelöst war das sie weiter aus der Felge stand als die anderen.

Polizei gerufen, Polizei kam, guckte und nahm die Anzeige auf. Bat darum das FAhrzeug so stehen zu lassen wie es dort stand und bestellte die Spurensicherung. Spurensicherung kam eine knappe Stunde später, machte ein paar Bilder, sicherte ein paar Fingerabdrücke und gab das Fahrzeug wieder frei zur Nutzung.

Das Fahrzeug war insgesamt gerade einmal 2,5 Stunden nicht zur Verfügung.
SusanneBerlin
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von SusanneBerlin »

freeman303 hat geschrieben:Angenommen, das Opfer schraubt die Radmuttern wieder fest und fährt zur nächsten Polizeidienststelle, um den Straftatbestand zur Anzeige zu bringen?
Dann wird er die meisten vorhandenen Spuren des Täters zerstört haben.

Dass man den Tatort möglichst nicht verändern sollte vor der Spurensicherung, wird sich ja wahrscheinlich niemals ändern.

Das Fahrzeug war insgesamt gerade einmal 2,5 Stunden nicht zur Verfügung.
2,5 Stunden ohne Auto? Was, wenn man gerade kurz vor dem Verdursten ist und gerade losfahren wollte um Getränke zu kaufen, als man die lockeren Muttern bemerkte? Oder ein Kind ist schwer krank und muss sofort zum Arzt gebracht, pardon gefahren werden? (Um mal die Argumentation des TE vorzugreifen :P )
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von BäckerHD »

SusanneBerlin hat geschrieben:Oder ein Kind ist schwer krank und muss sofort zum Arzt gebracht, pardon gefahren werden? (Um mal die Argumentation des TE vorzugreifen :P )
Genau, endlich mal ein Kind in der Argumentation... Ist es vielleicht gar ein Mädchen? Das wäre natürlich noch besser.
Evariste
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von Evariste »

freemont hat geschrieben: Da es ja in letzter Zeit geradezu in Mode kommt, dass an RTW warum auch immer die Radmuttern gelockert werden, weswegen würde Sie denn anklagen, wenn es dadurch zu Verletzten oder gar zu Toten kommt?

Straflose fahrlässige Sachbeschädigung?
Wie ich geschrieben hatte, das Lockern der Radmuttern erfüllt auf jeden Fall den Tatbestand des § 315b StGB. Wenn der Täter in der Absicht gehandelt hat, einen Unglücksfall herbeiführen oder es in der Folge der Tat Tote und Verletzte gibt, sieht § 315b Abs. 3 StGB in Verbindung mit §315 Abs. 3 StGB einen Strafrahmen vor, der von 6 Monaten (untere Grenze in minderschweren Fällen) bis zu 10 Jahren reicht. Das ist keine Kleinigkeit, und dabei muss noch nicht einmal nachgewiesen werden, dass der Täter vorsätzlich einen Menschen schädigen wollte.
freemont
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Re: Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Beitrag von freemont »

Evariste hat geschrieben:
freemont hat geschrieben: Da es ja in letzter Zeit geradezu in Mode kommt, dass an RTW warum auch immer die Radmuttern gelockert werden, weswegen würde Sie denn anklagen, wenn es dadurch zu Verletzten oder gar zu Toten kommt?

Straflose fahrlässige Sachbeschädigung?
Wie ich geschrieben hatte, das Lockern der Radmuttern erfüllt auf jeden Fall den Tatbestand des § 315b StGB. Wenn der Täter in der Absicht gehandelt hat, einen Unglücksfall herbeiführen oder es in der Folge der Tat Tote und Verletzte gibt, sieht § 315b Abs. 3 StGB in Verbindung mit §315 Abs. 3 StGB einen Strafrahmen vor, der von 6 Monaten (untere Grenze in minderschweren Fällen) bis zu 10 Jahren reicht.
Also halten Sie es nach wie vor für ausgeschlossen, dass ein Tötungsdelikt tatbestandlich ist.
Das ist nicht richtig. Die Frage ist allerdings, ob sich der Vorsatz im Einzelfall nachweisen lässt. Das wird von der konkreten Tatausführung und den konkreten Tatumständen abhängen.

https://www.abendblatt.de/nachrichten/a ... n-G20.html
27.06.17
Hamburg
Radmuttern von Polizistenautos gelockert – Sabotage wegen G20?
...
"Die Taten sind besonders perfide", sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders. Viele Polizisten wohnten im Umland und benutzten auch Autobahnen. "Wer an ihren Autos Radmuttern löst, nimmt schwerste Schäden oder sogar den Tod des Fahrers in Kauf", so Lenders. Es müsse geprüft werden, ob der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts vorliege. Bislang wird wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" und "Sachbeschädigung" ermittelt.


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