3'ter Verkehrsverstoß
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3'ter Verkehrsverstoß
Folgender Sachverhalt:
Lieschen Müller hat einen unruhigen Gasfuß und wurde nun zum 3x mit 26 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt.
Die Historie sieht wie folgt aus:
1. Verstoß war 03/16
2. Verstoß war 01/17 -> Folge 1 Monat Fahrverbot
3. Verstoß jetzt 11/17
Folgt nun wieder 1 Monat Fahrverbot oder droht mehr und hat sie nun wieder 4 Monate zum aussuchen der Fahrverbotszeit?
Wie ist die Rechtslage?
Lieschen Müller hat einen unruhigen Gasfuß und wurde nun zum 3x mit 26 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt.
Die Historie sieht wie folgt aus:
1. Verstoß war 03/16
2. Verstoß war 01/17 -> Folge 1 Monat Fahrverbot
3. Verstoß jetzt 11/17
Folgt nun wieder 1 Monat Fahrverbot oder droht mehr und hat sie nun wieder 4 Monate zum aussuchen der Fahrverbotszeit?
Wie ist die Rechtslage?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Beides ist möglich, aber grundsätzlich sollte zumindest von einem Fahrverbot ausgegangen werden (s. §4, Abs. 2, BKatV)ktown hat geschrieben:Folgt nun wieder 1 Monat Fahrverbot oder droht mehr
Nein. Das Fahrverbot gilt ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids (s. §25, Abs. 2 und 2a, StVG)ktown hat geschrieben: und hat sie nun wieder 4 Monate zum aussuchen der Fahrverbotszeit?
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
davon wird ausgegangenfodeure hat geschrieben:Beides ist möglich, aber grundsätzlich sollte zumindest von einem Fahrverbot ausgegangen werden

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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Das FV ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Lieschen sollte aber auch schon mal anfangen zu sparen, da die Behörde durchaus in Erwägung ziehen wird, die Geldbuße angemessen zu erhöhen - vor allem, da das letzte FV ja nicht zu einer Verhaltensänderung geführt hat und somit ein stärkerer Denkzettel nötig zu sein scheint.
Lieschen sollte aber auch schon mal anfangen zu sparen, da die Behörde durchaus in Erwägung ziehen wird, die Geldbuße angemessen zu erhöhen - vor allem, da das letzte FV ja nicht zu einer Verhaltensänderung geführt hat und somit ein stärkerer Denkzettel nötig zu sein scheint.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Und nicht nur das.hawethie hat geschrieben:Lieschen sollte aber auch schon mal anfangen zu sparen, da die Behörde durchaus in Erwägung ziehen wird, die Geldbuße angemessen zu erhöhen - vor allem, da das letzte FV ja nicht zu einer Verhaltensänderung geführt hat und somit ein stärkerer Denkzettel nötig zu sein scheint.
Könnte da nicht so eine Begrifflichkeit wie "Intensivtäterin" und "MPU" ins Spiel kommen ?
Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Den Begriff "Intensivtäterin" kenne ich bisher nur aus dem Strafrecht; keine Ahnung, ob es auch im OWi-Recht Anwendung findet.
MPU kommt mit Sicherheit nicht in Betracht, bestenfalls, wenn 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei erreicht sind, eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung (kostet jeweils Gebühren), ab 8 Punkten Entzug (wird auch nicht billig).
MPU kommt mit Sicherheit nicht in Betracht, bestenfalls, wenn 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei erreicht sind, eine Ermahnung, ab 6 Punkten eine Verwarnung (kostet jeweils Gebühren), ab 8 Punkten Entzug (wird auch nicht billig).
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Auch ohne das Amen in der Kirche geht Lieschen Müller davon aus.hawethie hat geschrieben:Das FV ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

Auf welcher Rechtsgrundlage kann dies die Behörde veranlassen?hawethie hat geschrieben:Lieschen sollte aber auch schon mal anfangen zu sparen, da die Behörde durchaus in Erwägung ziehen wird, die Geldbuße angemessen zu erhöhen - vor allem, da das letzte FV ja nicht zu einer Verhaltensänderung geführt hat und somit ein stärkerer Denkzettel nötig zu sein scheint.
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Der Bußgeldkatalog geht von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Umständen aus.
Voreintragungen sind dabei nicht berücksichtigt. (steht so (in etwa) in der BKatV)
==> wenn Voreintragungen vorliegen können die berücksichtigt werden (und sie werden es im Regelfall - manche Behörden nach Anzahl der Punkte, manche nach Art der Voreintragungen... ist halt Ermessenssache)
Voreintragungen sind dabei nicht berücksichtigt. (steht so (in etwa) in der BKatV)
==> wenn Voreintragungen vorliegen können die berücksichtigt werden (und sie werden es im Regelfall - manche Behörden nach Anzahl der Punkte, manche nach Art der Voreintragungen... ist halt Ermessenssache)
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
und vermutlich Tagesformhawethie hat geschrieben:ist halt Ermessenssache

Na dann wird wohl Herr Müller mal wieder Fahrdienst machen müssen.

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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Vielleicht lohnt es sich ja prüfen zu lassen, ob denn mit dem Blitzer auch alles richtig eingestellt war usw...
Es gibt da ja ein Startup, dass diesen Dienst kostenlos anbietet... Googlen hilft...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: 3'ter Verkehrsverstoß
@ktown: "Tagesform" = Ermessensfehler; es gibt da innerhalb der Behörden schon Vorgaben, an die sich der SB halten sollte
@windalf: man kann grds. alles überprüfen lassen - und Kostenlos ist auch im Internet nix.
@windalf: man kann grds. alles überprüfen lassen - und Kostenlos ist auch im Internet nix.
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
In dem Fall kostet es einen "Nur Daten". Der Ansatz ist ja, wenn da genug Leute einschicken und man genug Akten sichtet findet sich schon irgend ein Fehler, der ggf. dazu führt, dass eine ganze Messreihe ungültig ist. Das soll wohl nicht so schlecht funktionieren... Verdienen tun die daran, wenn die Vater Staat nachweisen, dass es ein Fehler in den Akten gab. Dann wird Vater Staat ein Anwaltshonorar in Rechnung gestellt. Ist eine Mischkalkulation die aufzugehen scheint. Ein Modell auf Kosten aller Steuerzahler bei dem sich einzelne von ihrer Verfehlung befreien können. Das kann man doof finden. Es liegt an Vater Staat das zu ändern (und weniger Fehler zu machen)@windalf: man kann grds. alles überprüfen lassen - und Kostenlos ist auch im Internet nix.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: 3'ter Verkehrsverstoß
.
ich Rechnung stellen kann man viel...Dann wird Vater Staat ein Anwaltshonorar in Rechnung gestellt.
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Re: 3'ter Verkehrsverstoß
Es klingt so als würdest du das Geschäftsmodell nicht mögenhawethie hat geschrieben:.ich Rechnung stellen kann man viel...Dann wird Vater Staat ein Anwaltshonorar in Rechnung gestellt.

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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: 3'ter Verkehrsverstoß
in sechs Jahren Bußgeldstelle habe ich nicht einen Fall mitgekriegt, wo ein Anwalt Geld erhalten hat - auch nicht, wenn er gegen die Ablehnung geklagt hat.
(Doch - stopp - einen - da hatte die Behörde aber soo eklatante Fehler gemacht....)
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