Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

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.Schnuffeltuch.
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Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von .Schnuffeltuch. »

Hallo zusammen,

in einer kniffligen Fragestellung komme ich nicht so recht weiter und hoffe hier auf Hilfe zur Beurteilung der Rechtslage.

Um das ganze zu veranschaulichen mache ich es an einem fiktiven Beispiel fest.

Unternehmer U erwirbt einen Radlader oder eine andere Baumaschine, die er gewerblich einsetzt. Aufgrund von Sondervereinbarungen erhält er auf den Neupreis einen Rabatt von 50 % und zahlt lediglich 60k anstelle von 120k. Nach einigen Monaten beschädigt Schädiger S die Maschine so schwer, dass die Instandsetzungskosten 80k betragen würden. Nun wäre der Schaden durch den Versicher von U zu regulieren (z. B. Betriebshaftpflicht oder Kfz Haftpflicht Versicherer).

Angenommen zum Zeitpunkt des Schadens hatte die Maschine einen Marktwert (Wiederbeschaffung einer gebrauchten Maschine gleicher Güte) von 100k.

Somit würden die folgenden Punkte zutreffen:

1) Die Maschine hat einen Marktwert von 100k und eine Instandsetzung unter Berücksichtigung des Marktwertes wäre in jedem Fall wirtschaftlich.
2) Da der oben genannte Rabatt von 50% nach wie vor bei einer Neubeschaffung gewährt wird, wäre eine Neubeschaffung der günstigste weg (60k anstatt 80k für die Instandsetzung)
3) Grundsätzlich wäre in einem Haftpflichtschadenfall eine Instandsetzung bis 130% denkbar

Nun meine Fragen zu einer derartigen Sachlage

a) Kann von U erwartet werden das er anstelle der Instandsetzung eine neue Maschine anschafft (würde den Schaden mindern)?
b) Kann U auf eine Instandsetzung bestehen?
c) Kann U auf eine Instandsetzung bis 130% bestehen ?
d) Muss U seinen Einkaufspreis und Rabatte überhaupt offen legen ? Falls ja muss er dies von sich aus oder nur auf Anfrage?

D) Falls a) zutrifft und er eine neue Maschine anschaffen muss, müsste er sich auf die neue Maschine Abzüge für eine Besserstellung gefallen lassen obwohl der Marktwert höher lag?
E) Falls b) und c) zutreffen - dann wäre hier für die 130 % Regel vermutlich der Marktwert zugrunde zu legen und nicht der Neupreis ?!
F) Falls b) und c) zutreffen - könnte er ergänzend einen merkantilen Minderwert fordern? Die Maschine hätte nach einem derartigen Schaden ja einen geringeren Marktwert

So ich denke damit habe ich alle meine Fragen gestellt und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt und erläutert wie hier die Rechtslage ist. Wäre klasse wenn ihr mir kurz erklärt warum und wieso sich die Lage so darstellt wie sie sich darstellt :)

Lieben Gruß.
SusanneBerlin
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
a) Kann von U erwartet werden das er anstelle der Instandsetzung eine neue Maschine anschafft (würde den Schaden mindern)?
Die Versicherung kann U nicht zwingen sich einen neuen Radlader zu kaufen, es ist U's Entscheidung. Übrigens haben Sie vergessen, falls U sich dazu entschließt sich ein neues Fahrzeug zu kaufen, wird von dem Zahlbetrag der Versicherung der Restwert des beschädigten Fahrzeug in Abzug gebracht.
Grüße, Susanne
.Schnuffeltuch.
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von .Schnuffeltuch. »

Hallo, vielen Dank für die Antwort.

Das mit dem Restwert ist selbstverständlich zu berücksichtigen, danke.

Sollte U sich nun entschließen eine neue Maschine für 60k zu beschaffen, da es für alle Seiten das Beste wäre, müsste U sich dann einen Abzug für eine Besserstellung gefallen lassen? Schließlich bekommt er nun eine neue Maschine und hatte vorher eine gebrauchte.

Gruß.
SusanneBerlin
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von SusanneBerlin »

U bekommt m.E. den Wiederbeschaffungswert, d.h. den Betrag den er auf dem Markt für eine Maschine im gleichen Zustand wie die verunfallte (Baujahr, Kilometerstand bzw. Betriebsstunden) bezahlen müsste abzüglich den Restwert der verunfallten Maschine. Ob U sich dann einen gebrauchten Bagger kauft oder noch was drauflegt und einen neuen Bagger kauft ist seine freie Entscheidung. U wird aber mAn. von der Versicherung (+ Restwert) nicht nehr Geld bekommen, als er selbst für den Bagger bezahlt hat, denn das wäre eine Besserstellung verglichen mit der Situation, wenn der Unfall nicht passiert wäre.
Grüße, Susanne
.Schnuffeltuch.
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von .Schnuffeltuch. »

SusanneBerlin hat geschrieben:U bekommt m.E. den Wiederbeschaffungswert, d.h. den Betrag den er auf dem Markt für eine Maschine im gleichen Zustand wie die verunfallte (Baujahr, Kilometerstand bzw. Betriebsstunden) bezahlen müsste abzüglich den Restwert der verunfallten Maschine. Ob U sich dann einen gebrauchten Bagger kauft oder noch was drauflegt und einen neuen Bagger kauft ist seine freie Entscheidung. U wird aber mAn. von der Versicherung (+ Restwert) nicht nehr Geld bekommen, als er selbst für den Bagger bezahlt hat, denn das wäre eine Besserstellung verglichen mit der Situation, wenn der Unfall nicht passiert wäre.

Das haut ja mit der der gegebenen Fragestellung nicht hin.

Wenn U nicht verpflichtet werden kann sich eine neue Maschine zu kaufen würden ihm doch automatisch die Wiederherstellungskosten + Wertminderung zustehen. Der Wert der Maschine war zum Zeitpunkt des Schadens ja höher als der Anschaffungspreis... somit wäre eine Maschine mit einem Wert von 100k bei einem Schaden in Höhe von 80k in jedem Fall wirtschaftlich instand zu setzen und das bereits ohne eine Berücksichtigung der Opfergrenze.

In diesem Beispiel geht es ja konkret um den "ungewöhnlichen" Fall, dass eine Maschine zum Zeitpunkt des Schadens aufgrund von hohe Rabatten einen höheren Wert hat als die Anschaffungskosten/Neubeschaffungskosten. Somit wäre für mich wichtig zu wissen ob U verpflichtet werden kann trotz einer wirtschaftlichen Instandsetzung der beschädigten Maschine (bezogen auf den Marktwert) sich anstelle die günstigere, neue Maschine (nur wegen Rabatten) zu kaufen. Weiterhin wäre ja hier ja wichtig ob U überhaupt verpflichtet ist seine Anschaffungskosten/Rabatte offen zu legen wenn dieser lediglich die wirtschaftlichen Instandsetzungskosten+Wertminderung reklamiert.

Gruß
freemont
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von freemont »

.Schnuffeltuch. hat geschrieben:...

Das haut ja mit der der gegebenen Fragestellung nicht hin.

...
Das denke ich auch. Wenn die Maschine real für 60k beschafft wurde und auch wieder neu für 60k beschafft werden kann, liegt bei Reparaturkosten von 80k ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Der Geschädigte wird sich auf die Neubeschaffung verweisen lassen müssen. Von den 60k wird er sich aber einen angemessenen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen. Wenn die Maschine erst einige Monate alt war, kann der aber nicht allzu hoch ausfallen.
Froggel
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von Froggel »

freemont hat geschrieben:Von den 60k wird er sich aber einen angemessenen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen.
Ist das wirklich so? Warum zahlt eine KFZ-Versicherung einem Geschädigten für sein Asbach-Uralt-Auto eine nagelneue Stoßstange ohne einen Abzug neu für alt, wenn sie es im obigen Fall anders hält?
Ich bin kein Jurist.
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.Schnuffeltuch.
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Re: Haftpflichtschaden - Marktpreis übersteigt Neupreis

Beitrag von .Schnuffeltuch. »

Froggel hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:Von den 60k wird er sich aber einen angemessenen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen.
Ist das wirklich so? Warum zahlt eine KFZ-Versicherung einem Geschädigten für sein Asbach-Uralt-Auto eine nagelneue Stoßstange ohne einen Abzug neu für alt, wenn sie es im obigen Fall anders hält?
Das liegt daran, dass der Austausch der Stoßstange keine Besserstellung darstellt es sei denn sie war vorgeschädigt. Du wirst bei einem Asbach-Uralt-Auto aufgrund einer neuen Stoßstange, dessen neuer Glanz vermutlich das Allgemeinbild des Fahrzeugs eher stört als verbessert, beim Verkauf nicht mehr Geld für dein Auto bekommen als du mit der alten Stoßstange bekommen hättest. Bei Verschleißteilen wäre ein Neu Für Alt Abzug gerechtfertigt.

Gruß
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