"Gaffen" verboten?
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"Gaffen" verboten?
Es gibt immer wieder Fälle, wo "Gaffer" Rettungskräfte behindern und den Weg versperren.
Gibt es da mittlerweile ein Gesetz bzw. einen Gesetzesentwurf, der Gaffer, die sinnlos dastehen bestraft?
Gibt es da mittlerweile ein Gesetz bzw. einen Gesetzesentwurf, der Gaffer, die sinnlos dastehen bestraft?
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Re: "Gaffen" verboten?
Die Lösung steht im ersten Satz.
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Re: "Gaffen" verboten?
https://www.bussgeldkatalog.de/gaffer/
https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/
Was ist am Suchen im Netz nur so schwer?
https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/
Was ist am Suchen im Netz nur so schwer?
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Re: "Gaffen" verboten?
Interessant ist dabei, dass Gaffen als Ordnungwidrigkeit mit eine Strafe bis zu 1000 Euro benannt ist. Gleichzeitig steht aber auch dabei: "Schaulustige sollten einen angemessenen Abstand zum Unfallort einhalten."
Was denn jetzt? Darf man oder darf man nicht? Aus angemessenem Abstand, natürlich. Ohne die Rettungskräfte zu behindern und ohne zu fotografieren. Ich vermute, dass es @essbrechsucht eher um die Antwort auf diese Frage geht.
Was denn jetzt? Darf man oder darf man nicht? Aus angemessenem Abstand, natürlich. Ohne die Rettungskräfte zu behindern und ohne zu fotografieren. Ich vermute, dass es @essbrechsucht eher um die Antwort auf diese Frage geht.
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Re: "Gaffen" verboten?
Du gehörst doch wohl nicht zu denen, die sich alles auf den mm genau regeln lassen und anschließend lästern, dass in D alles geregelt ist?
Aber gerne nochmal: wenn du so weit von einer Unfallstelle wegstehst, dass du niemanden behinderst und auch keine Fotos machst (weil man auf denen eh nichts erkennen könnte - keine abgerissenen Beine, keine klaffenden Wunden), passiert dir nix.
Wenn aber Fotos gemacht werden oder Rettungskräfte behindert - du auch noch Leute beiseiteschupst mit lautem "ich will auch was sehen" - dann: gotcha
Aber gerne nochmal: wenn du so weit von einer Unfallstelle wegstehst, dass du niemanden behinderst und auch keine Fotos machst (weil man auf denen eh nichts erkennen könnte - keine abgerissenen Beine, keine klaffenden Wunden), passiert dir nix.
Wenn aber Fotos gemacht werden oder Rettungskräfte behindert - du auch noch Leute beiseiteschupst mit lautem "ich will auch was sehen" - dann: gotcha
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: "Gaffen" verboten?
Zum Glück gibt es jetzt ja das Gafferfeature Drohen mit der man aus sicherer Entfernung dabei sein kann ohne die Rettungskräfte zu behindern.Wenn aber Fotos gemacht werden
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: "Gaffen" verboten?
DAS könnte aber eine Straftat sein.
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Re: "Gaffen" verboten?
...ziemlich sicher sogar nach 201a StGB.
Re: "Gaffen" verboten?
Und der § 323c Abs. 2 StGB ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu beachten.
Re: "Gaffen" verboten?
Die Gafferdrohne lässt natürlich kein Rückschluss auf den Besitzer zu. "Straffreies Gaffen" will natürlich gelernt sein. Wenn dann in x Jahren erst jeder mal für Lau ein bisschen hochauflösenden Satelitten mieten kann (oder sich womöglich selbst einen ins All schießt). Dann wird das mit den Gaffen natürlich noch einfacher. Der "Könner-Gaffer" macht das dann von zu Hause am Bildschirm und kann überall auf der Welt mitgucken was so läuft...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: "Gaffen" verboten?
...was an der Strafbarkeit trotzdem nichts ändert.
Re: "Gaffen" verboten?
Ich finde Gaffen im Bußgeldkatalog nicht
Re: "Gaffen" verboten?
webelch hat oben so einen schönen Link gepostet - da steht esTom Ate hat geschrieben:Ich finde Gaffen im Bußgeldkatalog nicht
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: "Gaffen" verboten?
Ja, da steht es.
.... ich dachte nur an eine 'etwas belastbare Quelle'....
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Re: "Gaffen" verboten?
Es gibt da auch noch den StGB §115 Abs. 3.
Da ist halt Abwägungsache, ab wann einen Behinderung in Gewalt umschlägt.
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