Krankenkasse schickt Rechnung erst knapp zwei Jahre später

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ExDevil67
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Re: Krankenkasse schickt Rechnung erst knapp zwei Jahre spät

Beitrag von ExDevil67 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Jacöbchen hat geschrieben:Es bestand 2016 ein Grund zur häuslichen Krankenpflege. Dies lief über die Krankenkasse. Hierfür gab es pro Tag einen Eigenanteil von 10,00 EUR. Das war so leider nicht recht bewusst und das hat sich ziemlich summiert.
Wo ist denn jetzt das Problem?
[/quote]
Das Problem dürfte sein das man faktisch in 2017 den Höchstsatz beim Eigenanteil zweimal zahlt bzw sogar noch mehr weil für 2016 die tatsächliche Höhe der geleisteten und geforderten Zuzahlungen nicht mehr ermittelt werden kann. Rein formal mag das ja okay sein weil 2 Kalenderjahre betroffen sind, reißt aber trotzdem beim Betroffenen in 2017 ein Loch in die Kasse.
winterspaziergang

Re: Krankenkasse schickt Rechnung erst knapp zwei Jahre spät

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben: Das Problem dürfte sein das man faktisch in 2017 den Höchstsatz beim Eigenanteil zweimal zahlt bzw sogar noch mehr weil für 2016 die tatsächliche Höhe der geleisteten und geforderten Zuzahlungen nicht mehr ermittelt werden kann.

der Eigenanteil erhöht sich nicht dadurch und wird auch nicht zwei Mal fällig, nur, weil er im anderen Kalenderjahr erhoben wird.
Der Versicherte könnte sich ja im Nachhinein noch befreien lassen, sein Problem ist, dass ihm der Nachweis seiner Zahlung fehlt, weil er ihn selbst entsorgt hat und die Eigenbeteiligung der Krankenpflege offenbar nicht ausreicht, um sich befreien zu lassen.
Es wurden Wege genannt, diese Belege im Nachhinein zu besorgen, so dass die Befreiung rückwirkend beantragt werden kann
Rein formal mag das ja okay sein weil 2 Kalenderjahre betroffen sind, reißt aber trotzdem beim Betroffenen in 2017 ein Loch in die Kasse.
einerseits ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Dauerposten Eigenbeteiligung Krankenpflege und die späte Rechnungen so überraschend kommen
andererseits ist hier ein finanzielles Loch, das in 2016 ein Überschuss war, denn da stand dem Versicherten das Geld zur Verfügung, obwohl die Leistung Krankenpflege bereits bezogen wurde
RHW
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Re: Krankenkasse schickt Rechnung erst knapp zwei Jahre spät

Beitrag von RHW »

Hallo Jacöbchen,

die Krankenkasse richtet sich nach diesen Verfahrensgrundsätzen zu § 62 SGB V:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 2_sgbv.pdf
-> Punkt 4.3 Absatz 4 (auf Seite 18)

Wie bereits von anderen genannt, am besten eine Auskunft nach § 305 SGB V über bezogene Leistungen in 2016 bei der Krankenkasse anfordern (am besten die Leistungen bzw. Leistungsarten konkret benennen, bei denen Zuzahlungen angefallen sind). Ggf. gibt es auf der Internetseite der Krankenkasse auch Online-Möglichkeiten.

Gruß
RHW
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