ich hoffe ihr könnt mir helfen, mein Problem zu lösen.

Mein Auto wurde vor kurzem unverschuldet geschädigt. Die Schuldfrage ist eigentlich eindeutig(mein parkendes Auto wurde verkratzt, ich selbst war nicht vor Ort). Nun habe ich den Schaden der Versicherung gemeldet und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Nachdem ich den Kostenvoranschlag an die Versicherung geleitet habe, war ich heute bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, weil ich bei der Schadenssumme von über 1.500€ dann doch lieber einen Anwalt an meiner Seite haben wollte.
Zu meiner Überraschung sagte der Anwalt, dass ich auf den Kosten wohl sitzen bleiben würde, würde ich ihm jetzt das Mandat übertragen. Die Begründung war sinngemäß: "Jetzt da die Versicherung den Kostenvoranschlag hat, ist kein Anwalt mehr nötig und sie würde sich eh nur weigern mich zu bezahlen". Auch die Erstberatung wird nun mir in Rechnung gestellt...

meine Fragen:
1. Ist es wirklich so, dass ich die Erstberatung selber zahlen muss?
2. Habe ich nicht in jedem Stadium der Schadensabwicklung das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand als Geschädigter?
3. Habe ich Chancen, die Kosten für die Erstberatung selbst bei der Versicherung einzureichen und erstattet zu bekommen?
Wie ist die Rechtslage?
LG