Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

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tunfischer
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Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

Beitrag von tunfischer »

Ich bitte um die bewertung folgenden Szenarios:
A ist seit 02/16 sachgrundlos befristet beschäftigt. Die erste befristung war von 01.02.2016 bis 31.12.2016. Es folgte eine anschlußbefristung vom 01.01.2017-31.12.2017.
Wortlaut: Der Arbeitsvertrag ist ohne vorliegen eines sachlichen grundes nach §14 Abs. 2 TzBfG befristet bis zum 31.12.2017.

Jetzt wird ihm ein änderungsvertrag vorgelegt:
Der Arbeitsvertrag wird wie folgt geändert.
A wird befristet bis zum 31.12.2018 weiterbeschäftigt. Die befristete weiterbeschäftigung ist erforderlich zur Abfederung der Ausfälle der Mitarbeiter die aufgrund der Teilnahme an Lehrgängen entstehen, längstens bis zum 31.12.2018.

Im übrigen gelten die Regeln des Arbeitsvertrags vom 30.01.2016 in der fassung des Änderungsvertrages vom 19.12.2017.

Ist dies eine wirksame Sachgrundbefristung?
Danke
matthias.
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Re: Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

Beitrag von matthias. »

Ob das ein Gericht letztlich auch so sieht, weiß man nie.

Auf den ersten Blick erscheint es möglich.

Wobei, sind denn diese Lehrgänge befristete auf das Jahr 2018. Danach wird es keine Lehrgänge mehr geben? Oder ist eigentlich dauernd eine Vertretung nötig, da immer irgendwelche Lehrgänge statt finden?

Den Befristungsgrund kann man auch wenn z.b. dann nach 31.12.2018 nicht weiter beschäftigt wird, immer noch angreifen.

Die Alternative für den Arbeitgeber wäre, wenn der Grund nicht trägt, dass er wahrscheinlich jemand anderen wieder auf 2 Jahre ohne Grund einstellt.
Macht er das nicht, braucht er den AN und will ihn nicht los werden.
Der erhöht die Chancen dann 2019 vielleicht doch einen unbefristeten Vertrag zu bekommen.
tunfischer
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Re: Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

Beitrag von tunfischer »

Danke ersteinmal.
Ich dachte es müsste evtl. genau auf einen § hingewiesen werden, oder änliches.
matthias.
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Re: Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

Beitrag von matthias. »

tunfischer hat geschrieben:Danke ersteinmal.
Ich dachte es müsste evtl. genau auf einen § hingewiesen werden, oder änliches.

Nein, muss es nicht.

Im Sinne der Klarheit und um späteren Streit zu vermeiden ist es natürlich immer sinnvoll Verträge genau und eindeutig zu formulieren. Nötig ist das aber zu ihrer Wirksamkeit nicht.
Ist etwas unklar wird es ausgelegt.

Der genannte Satz macht klar, dass es eine Befristung nach TzBfG §14 (1) Satz 1 sein soll. Das muss man aber nicht dabei schreiben.

Aufpassen, das sehe ich gerade, sollte man allerdings noch bei
längstens bis zum 31.12.2018.
das gibt dem AG evtl. die Möglichkeit den Vertrag vorher zu beenden.

Wenn ab Oktober keine Schulung mehr sind, sagt der AG: Tschau!
S. §15 (2)

https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

mit einer Frist von 14 Tagen :x



MfG
Matthias
hambre
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Re: Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

Beitrag von hambre »

zur Abfederung der Ausfälle der Mitarbeiter die aufgrund der Teilnahme an Lehrgängen entstehen
Gehen denn in 2018 ungewöhnlich viele Mitarbeiter auf Lehrgänge? Du bist ja schon 2 Jahre im Unternehmen und müsstest das ja irgendwie mitbekommen, ob der angegebene Sachgrund tatsächlich vorliegt.
das gibt dem AG evtl. die Möglichkeit den Vertrag vorher zu beenden.
Dazu ist die Angabe nach meiner Auffassung nicht konkret genug.
rabenthaus
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Re: Sachgrundlos ändern in Sachgrundbefristung

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

ein sehr interessanter Fall.

Grundsätzlich muss man folgendes dazu sagen:

Der AN hat einen gültigen Arbeitsvertrag. Es gibt keinen Grund einen Änderungsvertrag zu unterzeichnen. Es dürfte auch wohl unmöglich sein diese Änderung zu erzwingen. QAlso kann sich der AN zurücklehnen.

Problem:

Der AN muss befürchten, dass ein Vertrag nicht verlängert wird. Also muss er sich überlegen wie die Botschaft seines Chefs zu verstehen ist. Hier sehe ich zwei Möglichkeiten:

1. Chef will AN loswerden und dabei auf Nummer sicher gehen.

---> Fazit: Nach neuen Job umsehen da man in dem Betrieb keine Zukunft hat

2. Chef will AN unbedingt halten. Er will aber keinen Festangestellten mit unbefristetem Vertrag sondern er denkt es ist besser den Mann von Jahr zu Jahr in der Schwebe zu halten. Das geht aber nur mit einer Begründung. Also schnell eine erfinden und den AN unterschreiben lassen

----> Fazit: Wenn Sie damit leben können immer nur das laufende Jahr planen zu können und nie zu wissen wie es weiter geht dann bleiben Sie und unterschreiben den neuen Arbeitsvertrag. Ansosnten: Sie haben keine Zukunft bei dem AG und sollten sich sofort etwas neues suchen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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