Die Polizei ist wie jede andere Behörde verpflichtet, eine Bestenauslese durchzuführen (Art. 33 GG). Gerade für Polizisten ist dabei Streßbewältigung und planerisches Denken eine besondere Priorität, da es im Polizistenalltag doch recht häufig vorkommt, dass dieser in einer stressigen Situation Entscheidungen treffen oder sonstigen Druck aushalten muss (und sei es nur, dass ihn jemand anpöbelt).latan1 hat geschrieben:wollte ich fragen, ob es sind macht, dort rechtlich was zu probieren
Wenn jemand Zusagen macht, die er nicht einhalten kann, und als Reaktion darauf dann auch sämtliche Verantwortung komplett von sich schiebt, dann spricht das nicht gerade für eine ausreichende Zuverlässigkeit, die im Dienst nunmal erforderlich ist.
Ob man insoweit damit erfolgreich ist, die durchgeführte Bestenauslese anzufechten und sich selbst als den geeignetsten Kandidaten darzustellen, wage ich zu bezweifeln.