Ein Gesellschafter einer Personengesellschaft nutzt seinen privaten PKW (der zu mehr als 50% privat genutzt wird) für Fahrten zur Betriebsstätte und zum einkaufen für die Firma.
Soweit ihm bekannt ist, kann er für Fahrten von zu Hause zur Firma und zurück die Entfernungspauschale geltent machen. Sprich die einfache Strecke multipliziert mit 30 Cent.
Fährt er von der Arbeit oder von zu Hause jedoch für die Firma einkaufen und wieder zurück, kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt geltent gemacht werden (ebenfalls 30 Cent).
Wie aber ist es, wenn er auf dem Weg zur Firma zunächst für diese einkaufen fährt, dabei einen Umweg in Kauf nimmt und nach der Arbeit direkt nach Hause?
Vielen Dank!
Personenges.: Nutzung des privaten PKW
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Re: Personenges.: Nutzung des privaten PKW
Wem gegenüber möchte er das Geltend machen, etwa dem Finanzamt? Damit läge er falsch, denn die sogennante Pendlerpauschale können nur Arbeitnehmer für die Fahrten von zuhause zum Arbeitsplatz geltend machen, nicht Selbständige.Soweit ihm bekannt ist, kann er für Fahrten von zu Hause zur Firma und zurück die Entfernungspauschale geltent machen. Sprich die einfache Strecke multipliziert mit 30 Cent.
Selbständige addieren die Kosten des PKWs zu den Betriebsausgaben, das geht aber nur mit den tatsächlich angefallenen Kosten (Benzin, Wartung), nicht pauschal mit 30Ct/km.
Gleiches wie oben.Fährt er von der Arbeit oder von zu Hause jedoch für die Firma einkaufen und wieder zurück, kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt geltent gemacht werden (ebenfalls 30 Cent).
Ist der Gesellschafter gleichzeitig Arbeitnehmer der GmbH mit einem Arbeitsvertrag, oder ist er Geschäftsführer?
Grüße, Susanne
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Re: Personenges.: Nutzung des privaten PKW
Es handelt sich um eine 2 Personen-GbR. Nach meinem Kenntnisstand werden hier 30 Cent/km angesetzt und der so ermittelte Betrag wird als Einlage des jeweiligen Gesellschafters gebucht. Auf der anderen Seite wird der Gewinn der Gesellschaft um selbigen Betrag gemindert. Geltent machen also im Sinne von Gewinnminderung des Unternehmens (und somit steuerlich relevant) sowie eigene Erhöhung der Einlage.
Re: Personenges.: Nutzung des privaten PKW
das ist nicht korrekt.SusanneBerlin hat geschrieben:
Selbständige addieren die Kosten des PKWs zu den Betriebsausgaben, das geht aber nur mit den tatsächlich angefallenen Kosten (Benzin, Wartung), nicht pauschal mit 30Ct/km.
Selbständige können die Fahrten, die Sie mit einem Privat PKW (soweit dieser nicht notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ist) durchführen genauso gegenüber der Gesellschaft geltend machen;
Fahrten Wohnung-Arbeit mit 0,30 EUR pro Entfernungs Kilometer
Reisekosten mit 0,30 EUR je Kilometer
Der Hinweis von Ihnen zielt auf einen Betriebs PKW und Fahrtenbuch ab ( wobei das die Fahrten Wohnung Betrieb auch mit 0,30 EUR pro Entfernungs Kilometer gedeckelt werden.)
Hier ein Urteil gut zusammengefasst bzgl Umweg Fahrten eines Selbständigen mit dem Privat PKW:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co ... 29270.html
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Re: Personenges.: Nutzung des privaten PKW
Danke. Ich versuche das mal einfacher auszudrücken:
Wenn eine Strecke von zu Hause zur Betriebsstädte 10 km beträgt, ich aber an einem Tag auf diesem Weg betriebliche Einkäufe tätige und 5 km mehr fahren muss, dann kann ich 15 km x 30 Cent ansetzen?
Wenn eine Strecke von zu Hause zur Betriebsstädte 10 km beträgt, ich aber an einem Tag auf diesem Weg betriebliche Einkäufe tätige und 5 km mehr fahren muss, dann kann ich 15 km x 30 Cent ansetzen?
Re: Personenges.: Nutzung des privaten PKW
Korrekt:
präziser ausgedrückt (nur zum Verständnis )
Wenn eine Strecke von zu Hause zur Betriebsstädte 10 km beträgt, ich aber an einem Tag auf diesem Weg betriebliche Einkäufe tätige und 5 km mehr fahren muss, dann kann man
10 km x 0,30 EUR (Entfernungspauschale für Fahrt Wohnung-Betriebsstätte, einfache Entfernung)
5 km x 0,30 EUR ( Umweg Einkauf, Reisekosten)
geltend machen
präziser ausgedrückt (nur zum Verständnis )
Wenn eine Strecke von zu Hause zur Betriebsstädte 10 km beträgt, ich aber an einem Tag auf diesem Weg betriebliche Einkäufe tätige und 5 km mehr fahren muss, dann kann man
10 km x 0,30 EUR (Entfernungspauschale für Fahrt Wohnung-Betriebsstätte, einfache Entfernung)
5 km x 0,30 EUR ( Umweg Einkauf, Reisekosten)
geltend machen
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Re: Personenges.: Nutzung des privaten PKW
Perfekt, danke! Klingt irgendwie auch logisch. 

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