Da hast Du Glück gehabt, dass der Arbeitgeber das auch wirklich gemacht hat. Denn als frw. Versicherter bist Du selbst der Beitragsschuldner (gilt nur für KV und PV). Wenn der AG deinen Beitragsanteil zwar vom Gehalt einbehält und seinen Zuschuss nicht an dich auszahlt, kommen Mahnung und Vollstreckungsmaßnahmen der KK an dich persönlich. Das Argument "das Geld hat doch der AG" muss die KK dann nicht interessieren, denn der AG handelt nur als dein Bote.Evariste hat geschrieben:Das ist mir jetzt völlig neu. Ich bin freiwillig in der GKV versichert, seitdem ich vor ca. 28 Jahren ins Berufsleben eingetreten bin und bisher hat immer mein jeweiliger AG an die KK überwiesen und nicht ich.FM hat geschrieben: Sie sagt nur, sie "zahlt selbst den beitrag an die Krankenkasse". Das ist bei frw. Versicherten schon richtig. Aber als Arbeitnehmer bekommen sie eben die ca. Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt. Dass der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag selbst an die KK überweist kann man zwar vereinbaren, davon ist aber eher abzuraten und es wäre die Abweichung vom Normalfall.
Ich rate davon ab. Auch ein jahrzehntealtes Großversandhaus in Fürth, eine bekannte Berliner Fluggesellschaft und eine einst sehr mächtige New Yorker Investmentbank sind schon pleite gegangen. Kleinere Unternehmen noch weitaus öfter. Gut, beim Land Hessen steht das nicht unmittelbar bevor, aber die Republik Griechenland, der Bundesstaat Kalifornien und das Deutsche Reich von 1919 wissen auch, was eine Staatspleite ist. Bis dahin wäre die AOK aber auch untergegangen