Nein, das ist ein Zwangsgeld. Ich möchte mal wissen, wie man dieses Zwangsgeld beitreiben will. Denn schon einen Tag später gibt es kein Glasflaschenverbot mehr, das einzuhalten wäre.Oktavia hat geschrieben:Nunja, ein Verstoß kostet immerhin 200€ und wenn dies uneinbringlich sein sollte Erzwingungshaft.
Zum Thema allgemein: Hier hatte ich das Thema schon einmal versucht, juristisch anzureißen: Glasflaschenverbot rechtswidrig. Es gilt weiterhin: "Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse."
Es gibt ja das Gefahrenabwehrrecht, auf das sich "jeder" stützt und das "jeder" als Legitimation für Einschränkungen sieht, bevor etwas geschieht. Ist aber nicht so. Es muss eine konkrete Gefahr bestehen. Also, wen sich zwei Fangruppen unmittelbar gegenüberstehen und die Stimmung aufgeheizt ist, mag man juristisch gesehen ein Glasflaschenverbot rechtfertigen können. Vorsorglich aber etwas zu verbieten, was der Gesetzgeber ausdrücklich als legal ansieht (die allgemeine Handlungsfreiheit erlaubt es, dass man sich tatsächlich einfach so ein Bierchen genehmigt und dabei auch nicht unbedingt eine Plastikflasche nehmen muss), deutet eher darauf hin, dass man das Fanverhalten allgemein beeinflussen will. Hin zum leisen, unauffälligen Eventfan, der der Polizei keine Arbeit macht.