Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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w-bau
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Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von w-bau »

Ein Neubaugebiet in Hessen, ist in einem Rechteck zu vier Flurstücken aufgeteilt mit einem Straßennahmen und durchgehender Nummerierung und Fertigstellung der Straße mit einer Baumaßnahme inklusive Parkplatz, mit einem B-Plan. Im Vorgespräch zum Grundstückskauf stellte ich die Frage zu den Erschießungskosten der Fertigstraße des Eckgrundstücks und dessen Nachteile. Die Antwort des Städtischen Mitarbeiters lautete bei uns wird Nach Quadratmeter abgerechnet, so das sie keine Mehrkosten gegenüber einen Mittelgrundstück haben werden. Ich habe mich im Guten glauben darauf verlassen, eine Erfahrene Amtsperson sollte so etwas ja wissen. Schriftlich habe ich leider nichts bekommen, habe nur eine Gesprächsnotiz. Andere Grundstückseigentümer Haben die Gleich Auskunft bekommen! Jetzt kommt die Rechnung und es wird jedes Flurstück der Straße mit der 2/3 Regelung berechnet, wie es in wohl der Satzung steht und ich habe dadurch erhebliche Nachteile gegenüber einem Mittelgrundstück. Ich befürchte eine vorsätzliche Täuschung damit ich das Eckgrundstück kaufe. Wie ist die Rechtslage? Kann ich gegen diesen Bescheid vorgehen? Kann ich eine Berechnung wie ein Mittelgrundstück bestehen, die kosten der vier Flurstücke der Straße addieren und anteilig auf alle Grundstücke gerecht teilen damit die Eckgrundstücke nicht zweimal zu zweidrittel belastet werden, es ist schließlich nur eine Straße.
ralph12345
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von ralph12345 »

Sie können prinzipiell gegen alles und jedes vorgehen, das steht ihnen in einem Rechtsstaat immer frei. Ob das am Ende zielführend ist, kann ihnen ein Anwalt sagen, der Einblick hat in B-Plan, Satzung und die Gesprächsnotiz der Stadt. Den genauen Wortlaut der Satzung kenn hier im Forum niemand.
Generell würde ich sagen, wiegt die eindeutige schriftliche Satzung schwerer als eine mündliche Auskunft eines Angestellten.

Aber einen Einwand sollte man immer prüfen, auch der Staat macht Fehler und das selten zu seinen Ungunsten. Uns haben sie damals bei den Erschließungsanteilen 10m Grünstreifen als Straße berechnet, bei der Steuer neulich X.000€ Werbungskosten mal eben in die Sonderausgaben verschoben und als zumutbar deklariert. In beiden Fällen war der Widerspruch erfolgreich.
ktown
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von ktown »

w-bau hat geschrieben:Im Vorgespräch zum Grundstückskauf stellte ich die Frage zu den Erschießungskosten der Fertigstraße des Eckgrundstücks und dessen Nachteile.
Wieso Nachteil? Die Erschließungskosten werden üblicherweise über die Grundstücksgröße verteilt und nicht über die Länge der Grundstücksgrenze zur Straße.
w-bau hat geschrieben:Jetzt kommt die Rechnung und es wird jedes Flurstück der Straße mit der 2/3 Regelung berechnet
Auch das ist üblich, dass 2/3 der Kosten auf die Anlieger verteilt wird und 1/3 durch die Gemeinde zu tragen ist.

Wo ist der Vorteil für ein Mittelgrundstück?
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Papageno23
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von Papageno23 »

Wieso sollte jemand wegen einem Grundstückskauf erschossen werden? Also ich würde mich weigern, die Patrone zu bezahlen!
w-bau
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von w-bau »

Vielen dank für die antworten,ich könnte nur gegen die Person vorgehen wegen einer Aussage die Falsch war, bezahlen muss ich gemäß Satzung.
ktown
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von ktown »

Mir ist immer noch nicht schlüssig, wieso aus der 2/3 Regelung (2/3 von was) für ein Eckgrundstück ein Nachteil entsteht und wieso die Aussage des städt. Mitarbeiters falsch gewesen sein soll.
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hambre
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von hambre »

2x 2/3 sind 4/3 Und somit mehr als 3/3, die von einem Mittelgrundstück zu zahlen sind.

Es sind 2/3 der Erschließumgskosten gemeint, die auf ein vergleichbares Mittelgrundstück entfallen würden.
SusanneBerlin
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von SusanneBerlin »

Jetzt kommt die Rechnung und es wird jedes Flurstück der Straße mit der 2/3 Regelung berechnet, wie es in wohl der Satzung steht
damit die Eckgrundstücke nicht zweimal zu zweidrittel belastet werden, es ist schließlich nur eine Straße.
Ich verstehe die Rechnung nicht, wie man auf 2x 2/3 kommt. Wenn jedes Flurstück der Straße mit 2/3 der Kosten belastet wird, wieso muss der TE dann das Doppelte zahlen?

Geht die Straße an der Ecke um das Grundstück herum und es wird mit der Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze gerechnet?
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von ktown »

Normalerweise üblich: Die Erschließung des Gebietes kostet den Betrag X. 2/3 wird auf die Eigentümer der Grundstücke verteilt. Dies jeweils in der Größe des Grundstückes.

Heißt also: Betrag X :3*2 = Betrag pro Quadratmeter *die Fläche des eigenen Grundstückes = anteiliger Preis der Erschließung. Da ist es vollkommen unerheblich, ob das Grundstück 10 oder 40 Meter Straße vor der Haustür hat oder ob das Grundstück an einer oder zwei Straßen liegt. Letztlich bekommt es auch nur eine Hausnummer.
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hambre
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von hambre »

Normalerweise üblich: Die Erschließung des Gebietes kostet den Betrag X. 2/3 wird auf die Eigentümer der Grundstücke verteilt. Dies jeweils in der Größe des Grundstückes.
Bei uns werden in Wohngebieten 90% der Kosten verteilt und die Gemeinde trägt nur 10%
Heißt also: Betrag X :3*2 = Betrag pro Quadratmeter *die Fläche des eigenen Grundstückes = anteiliger Preis der Erschließung. Da ist es vollkommen unerheblich, ob das Grundstück 10 oder 40 Meter Straße vor der Haustür hat oder ob das Grundstück an einer oder zwei Straßen liegt. Letztlich bekommt es auch nur eine Hausnummer.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit und die diskutieren wir hier
Alle Anlieger der A-Straße bezahlen die Erschließungskosten für die A-Straße nach Grundstücksgröße
Alle Anlieger der B-Straße bezahlen die Erschließungskosten für die B-Straße nach Grundstücksgröße

Das passiert vor allem dann, wenn die A-Straße und die B-Straße nicht gleichzeitig erschlossen werden, also keine Erschließungseinheit bilden.

Ziemlich blöd ist es dann, wenn man ein Eckgrundstück hat, das sowohl an der A-Straße als auch an der B-Straße liegt. Damit es nicht für den Eigentümer des Eckgrundstücks zu einer doppelten Belastung kommt, gibt es die 2/3 Regelung.

Der Eigentümer des Eckgrundstücks muss dann 2/3 der eigentlich fälligen Kosten der A-Straße und 2/3 der eigentlich fälligen Kosten der B-Straße zahlen. Das sind dann im Vergleich zu den Nachbarn ohne Eckgrundstück immer noch höhere Kosten, da sich ja in Summe 4/3 ergeben.

Mit der Frage, welchen Anteil die Gemeinde an den Erschließungskosten übernimmt, hat das Ganze nichts zu tun. Der Rabatt für das Eckgrundstück wird auf alle erschlossenen Grundstücke umgelegt und nicht etwa von der Gemeinde getragen.
ktown
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von ktown »

Dann hab ich das mit der 2/3 Regelung falsch verstanden.
Hier bei uns wird diese anders angewendet.
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von windalf »

Erschießungskosten
Ich würde mal sagen mehr als ne Patrone kostet das nicht :christmas
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Hanomag
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von Hanomag »

hambre hat geschrieben:Es gibt noch eine andere Möglichkeit und die diskutieren wir hier
Alle Anlieger der A-Straße bezahlen die Erschließungskosten für die A-Straße nach Grundstücksgröße
Alle Anlieger der B-Straße bezahlen die Erschließungskosten für die B-Straße nach Grundstücksgröße
Ich kann mich zwar erinnern, das nach der Erschließungsbeitragssatzung unserer Gemeinde ein Eckplatzbesitzer mehr zahlen musste, als ein anderer, aber dass er mit doppelter Grundstücksgröße bezahlen musste, glaube ich nicht.
hambre hat geschrieben:Das passiert vor allem dann, wenn die A-Straße und die B-Straße nicht gleichzeitig erschlossen werden, also keine Erschließungseinheit bilden.
Ich habe anfangs der 80er meine Gemeinde verklagt, weil sie nach dem Kauf des Grundstücks die Erschließungsbeitragssatzung so verändert hatte, dass sich zumindest meine ursprüngliche Schlusszahlung verdreifacht hatte. Ich hatte gemeinsam mit acht anderen Bauherren gegen die Auswirkungen, der aus unserer Sicht willkürliche Änderung der Beitragssatzung, Widerspruch eingelegt. Dieser wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Die anderen Bauherrn, darunter ein Rechtsanwalt, gaben auf. Ich führte mit einen RA vom Sitz des Verwaltungsgerichts Klage.

Zu meiner Überraschung begründete er die Klage mit der damals neuesten Rechtsprechung, nach der jede Erschließungsstraße einzeln abgerechnet werden musste. Da die Gemeinde das gesamte Baugebiet als eine Erschließungseinheit abgerechnet hatte, war ihr plötzlich sehr an einem Vergleich gelegen, der natürlich zu meinen Gunsten endete.
Ziemlich blöd ist es dann, wenn man ein Eckgrundstück hat, das sowohl an der A-Straße als auch an der B-Straße liegt. Damit es nicht für den Eigentümer des Eckgrundstücks zu einer doppelten Belastung kommt, gibt es die 2/3 Regelung.
Aber nach Deiner Berechnung käme es zu einer doppelten Belastung, weil jeweils das gesamte Grundstück zu jeder angrenzenden Straße abgerechnet wird.
Der Eigentümer des Eckgrundstücks muss dann 2/3 der eigentlich fälligen Kosten der A-Straße und 2/3 der eigentlich fälligen Kosten der B-Straße zahlen. Das sind dann im Vergleich zu den Nachbarn ohne Eckgrundstück immer noch höhere Kosten, da sich ja in Summe 4/3 ergeben.
Das ist doch, bei gleichen Kosten beider Straßen, die doppelte Summe.
Mit der Frage, welchen Anteil die Gemeinde an den Erschließungskosten übernimmt, hat das Ganze nichts zu tun.
Sehe genau so.
Bumblebii
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von Bumblebii »

Unsere Straße ist zwar schon ewig erschlossen, die Erschließungskosten wurden aber erst 20 Jahre später berechnet, als das letzte Grundstück (bis dahin eine Wiese) bebaut wurde.

Die gesamten Kosten x wurde zu 1/3 von der Stadt und 2/3 von den Anliegern bezahlt.

Es ist jetzt schon so lange her, dass ich nicht weiß wie genau die Straßenfläche berechnet wurde. Es wurde Summe X durch die Geamtquadratmeterzahl geteilt und mit den qm der jeweiligen Grundstücke multipliziert. Zusätzlich gab es Kosten für die Straßenfront. So haben Anlieger der Eckstraße mehr bezahlen müssen aber nicht das Doppelte.

Jeder Grundstückseigentümer h hat für seine qm bezahlt plus die lfd.M. Straßenfront. Bei einem Eckgrundstück dann natürlich mehr als ein Mittelgrundstück (weil mehr Straßenfront).
Wir z.B. wohnen als Vorderlieger (1000qm) und haben mehr Erschließungskosten bezahlt als unser Hinterlieger (1.200qm), obwohl er das größere Grundstück hat, da er keine Straenfront berechnet bekam.

Auch hier wurde hin und her geklagt, zwei der Anwohner waren auch RAe, hat aber nichts gebracht.
hambre
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Re: Erschießungskosten Eckgrundstück bei einer Straße

Beitrag von hambre »

Um das nochmal deutlich zu machen: Ich meine die Problematik, die z.B. hier beschrieben wird:
http://www.pnn.de/pm/114013/

Um eine vergleichbaren Fall geht es dem Fragesteller und nicht um die Frage, welchen Anteil die Gemeinde trägt.
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