Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Moderator: FDR-Team
Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Hallo zusammen,
ich bin am 12.06. mit einem Leihwagen 11 km/h innerorts zu schnell gefahren und wurde dabei geblitzt. Heute habe ich den Bußgeldbescheid erhalten. Davor habe ich keine Post dazu erhalten. Der Bescheid müsste somit verjährt sein. Wie muss ich die Verjährung geltend machen bzw. wie soll ich auf den Bescheid reagieren?
Vielen Dank,
dj
ich bin am 12.06. mit einem Leihwagen 11 km/h innerorts zu schnell gefahren und wurde dabei geblitzt. Heute habe ich den Bußgeldbescheid erhalten. Davor habe ich keine Post dazu erhalten. Der Bescheid müsste somit verjährt sein. Wie muss ich die Verjährung geltend machen bzw. wie soll ich auf den Bescheid reagieren?
Vielen Dank,
dj
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Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Hier dürfte die Verjährung unterbrochen sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Hallo DJ,
dem ersten Gedanken nach würde ich auch sagen dass die Sache verjährt ist. So habe ich es auf https://www.forenregelnbeachten.de auch gelesen, wie es dort nach §26 (3) StVG zitiert wird.
Da es aber ein Leihwagen war, kann natürlich sein, dass die Agentur wo du den Wagen geliehen hast, schon viel eher den Bescheid bekommen hat und ihn dann vielleicht nur zeitversetzt zugestellt hat. Dann wäre es meiner Meinung nach noch geltend.
An deiner Stelle würde ich mal aufs Datum vom Bescheid gucken und vielleicht auch die Agentur anrufen wo du den Wagen geliehen hast...
Ist es bei denen auch erst nach drei Monaten eingegangen, dann würde ich einfach mal abwarten ob überhaupt nochmal was kommt. (;
dem ersten Gedanken nach würde ich auch sagen dass die Sache verjährt ist. So habe ich es auf https://www.forenregelnbeachten.de auch gelesen, wie es dort nach §26 (3) StVG zitiert wird.
Da es aber ein Leihwagen war, kann natürlich sein, dass die Agentur wo du den Wagen geliehen hast, schon viel eher den Bescheid bekommen hat und ihn dann vielleicht nur zeitversetzt zugestellt hat. Dann wäre es meiner Meinung nach noch geltend.
An deiner Stelle würde ich mal aufs Datum vom Bescheid gucken und vielleicht auch die Agentur anrufen wo du den Wagen geliehen hast...
Ist es bei denen auch erst nach drei Monaten eingegangen, dann würde ich einfach mal abwarten ob überhaupt nochmal was kommt. (;
Zuletzt geändert von ktown am 18.10.17, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link gemäß den Forenregeln korrigiert
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Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Ob Verjährung eingetreten ist oder nicht kann man nur mit Hilfe einer Akteneinsicht feststellen. Es gibt nämlich behördeninterne Vorgänge, die verjährungsunterbrechend wirken können.
Insbesondere die Anordnung der Bekanntgabe, dass eine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde ist eine solche verjährungsunterbrechende Maßnahme (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Übersetzt für den juristischen Laien bedeutet das, dass bereits die behördeninterne Anweisung, einen Anhörungsbogen an den Fahrer zu verschicken die Verjährung unterbricht. Die Verjährung ist auch dann unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen auf dem Postweg verloren geht und selbst dann, wenn er die Behörde gar nicht verlassen hat.
Normalerweise stellt die Leihwagenfirma ihre eigenen Aufwendungen zur Bearbeitung des Vorganges (Auskunft über den Fahrer) dem Mieter in Rechnung. Hast Du von der Leihwagenfirma eine entsprechende Rechnung bekommen und wenn ja, wann?
Insbesondere die Anordnung der Bekanntgabe, dass eine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde ist eine solche verjährungsunterbrechende Maßnahme (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Übersetzt für den juristischen Laien bedeutet das, dass bereits die behördeninterne Anweisung, einen Anhörungsbogen an den Fahrer zu verschicken die Verjährung unterbricht. Die Verjährung ist auch dann unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen auf dem Postweg verloren geht und selbst dann, wenn er die Behörde gar nicht verlassen hat.
Normalerweise stellt die Leihwagenfirma ihre eigenen Aufwendungen zur Bearbeitung des Vorganges (Auskunft über den Fahrer) dem Mieter in Rechnung. Hast Du von der Leihwagenfirma eine entsprechende Rechnung bekommen und wenn ja, wann?
Abwarten ist eine schlechte Idee, denn dann wird der Bußgeldbescheid auch für den Fall rechtskräftig, dass er eigentlich verjährt ist.Ist es bei denen auch erst nach drei Monaten eingegangen, dann würde ich einfach mal abwarten ob überhaupt nochmal was kommt. (;
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Wer hat sich eigentlich solchen Mist ausgedacht?hambre hat geschrieben:Insbesondere die Anordnung der Bekanntgabe, dass eine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde ist eine solche verjährungsunterbrechende Maßnahme (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Übersetzt für den juristischen Laien bedeutet das, dass bereits die behördeninterne Anweisung, einen Anhörungsbogen an den Fahrer zu verschicken die Verjährung unterbricht. Die Verjährung ist auch dann unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen auf dem Postweg verloren geht und selbst dann, wenn er die Behörde gar nicht verlassen hat.
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Danke euch für die schnellen Antworten.
Anbei die fehlenden Informationen:
Von der Leihwagenfirma habe ich nichts erhalten/gehört. Es war ein Ersatzwagen während der Zeit der Reparatur meines eigentlichen Fahrzeugs. - Da ist die Gesellschaft i. d. R. etwas kulanter was das in Rechnungstellen von Auskunftskosten angeht.
Auf dem Bußgeldbescheid ist der 16.10. vermerkt.
Wie kann ich die Akteneinsicht erhalten und wird dadurch die zweiwöchige Einspruchsfrist, die mir gewährt wurde, unterbrochen?
Nehmen wir an, die Verjährung ist tatsächlich eingetreten, weil z. B. erst im Oktober ein entsprechender Vermerk in den Akten zu finden ist. Wir kann ich die Verjährung geltend machen?
Anbei die fehlenden Informationen:
Von der Leihwagenfirma habe ich nichts erhalten/gehört. Es war ein Ersatzwagen während der Zeit der Reparatur meines eigentlichen Fahrzeugs. - Da ist die Gesellschaft i. d. R. etwas kulanter was das in Rechnungstellen von Auskunftskosten angeht.
Auf dem Bußgeldbescheid ist der 16.10. vermerkt.
Wie kann ich die Akteneinsicht erhalten und wird dadurch die zweiwöchige Einspruchsfrist, die mir gewährt wurde, unterbrochen?
Nehmen wir an, die Verjährung ist tatsächlich eingetreten, weil z. B. erst im Oktober ein entsprechender Vermerk in den Akten zu finden ist. Wir kann ich die Verjährung geltend machen?
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Durch das Einschalten eines Anwaltes.Wie kann ich die Akteneinsicht erhalten
Nein, aber man kann auch vorsorglich Einspruch einlegen und den wieder zurückziehen, wenn doch keine Verjährung eingetreten ist.und wird dadurch die zweiwöchige Einspruchsfrist, die mir gewährt wurde, unterbrochen?
Durch Einspruch.Wir kann ich die Verjährung geltend machen?
Der Fahrer hat aus meiner Sicht folgende Möglichkeiten:
1. Er erkundigt sich bei der Leihwagenfirma, wann die denn den Anhörungsbogen erhalten und zurückgeschickt hat. Wenn das erst kurz vor dem 12.09. passiert ist, dann steigt die Chance auf Verjährung erheblich.
2. Er ruft auf der Bußgeldstelle an und weist freundlich darauf hin, dass die Ordnungswidrigkeit verjährt ist. Meistens bekommt er dann eine Erklärung, warum das nicht der Fall ist oder wenn er Glück hat wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen.
3. Er legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und begründet den Einspruch mit Verjährung
4. Er schaltet einen Anwalt ein, wobei das bezüglich der Kosten nur dann sinnvoll ist, wenn er eine RSV hat.
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Für eine korrekte Beantwortung der Frage müsste zwingend eine Akteneinsicht erfolgen.
Sehr wahrscheinlich wurde die Verjährung hier unterbrochen.
Allein, weil der Bußgeldbescheid erst nach 4 Monaten zugegangen ist, kann keineswegs auf Verjährung geschlossen werden.
Sehr wahrscheinlich wurde die Verjährung hier unterbrochen.
Allein, weil der Bußgeldbescheid erst nach 4 Monaten zugegangen ist, kann keineswegs auf Verjährung geschlossen werden.
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
- Mezen hat recht
- hambrex Nr.2 ist mein Favorit
- gmmg hat wiedermal nichts zur Sache beigetragen
Re: Bußgeldbescheid nach ca. vier Monaten erhalten
Da kann sich die Tomate mal wieder an ihre eigene lange Nase fassen.
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