Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Moderator: FDR-Team

Timbot
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Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

Hallo zusammen,

Person A ist freiberuflich unterwegs und fragt sich gerade ob ich einen Fehler bei der Voranmeldung meiner Umsatzsteuer gemacht wurde.
Person A hat jeweils am 16. des Monats eine Rechnung an einen Kunden verschickt und diese Rechnung als Grundlage für die zu entrichtende Mwst. verwendet. Also bis zum 10. des Folgemonats den zu erwartenden Betrag an Mwst. angemeldet.
Allerdings ist das Zahlungsziel 45 Tage und somit hat Person A die Mwst. immer abgeführt, obwohl Person A noch nicht über das Geld verfügt hat. Ist das ein Problem?

Jetzt gegen Jahresende bemerkt Person A, dass die Zahlungen für Oktober, November und Dezember erst nächstes Jahr (2018) erhalten werden und die EÜR davon beeinflusst werden könnte.
Kann Person A hier ebenfalls die Rechnungsstellung als Geldeingang sehen und in der EÜR angeben?

Hat Person A dadurch besondere Nachteile? Ist das ein Problem? Ist Person A verpflichtet alles so zu rechnen wie es auf dem Konto eingeht oder kann Person A schon zur Rechnungsstellung buchen bzw. Mwst. zahlen und entsprechend in der EÜR angeben?

Danke schonmal und viele Grüße...
Zuletzt geändert von Timbot am 30.12.17, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
ThoFa
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von ThoFa »

Hallo,

Ist- oder Sollversteuerung?

MfG

ThoFa
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

Person A hat einen Brief erhalten mit dem Betreff: Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten.

Beantragt wurde Ist-Versteuerung, also wohl diese Form.
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

Ich habe dazu folgenden Text gefunden:

Grundsätzliches zum Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung
Da es sich bei der Gestattung der Istbesteuerung um einen begünstigenden – sonstigen – Verwaltungsakt handelt (Abschn. 20.1 Abs. 1 Satz 4 UStAE) und die Sollbesteuerung der gesetzliche Regelfall ist, steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, von der Gestattung keinen Gebrauch zu machen und ohne weiteres zur Sollbesteuerung zurückzukehren; dafür ist weder ein Antrag des Stpfl. noch eine Erlaubnis des FA erforderlich.

Das heißt Person A kann ohne weiteres in der Umsatzsteuererklärung, sowie der EÜR die soll-Besteuerung verwenden oder?
Gibt es dabei irgendwelche besonderen Nachteile ausser der der verringerten Liquidität? Diese ist für Person A aber nicht von großer Bedeutung.
gmmg
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von gmmg »

Timbot hat geschrieben:Jetzt gegen Jahresende bemerkt Person A, dass die Zahlungen für Oktober, November und Dezember erst nächstes Jahr (2018) erhalten werden und die EÜR davon beeinflusst werden könnte.
Hier ist doch noch nicht einmal die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, geschweige denn die Umsatzsteuererklärung für 2018. Wo ist das Problem jetzt einfach wieder nach vereinnahmter Steuer zu verfahren?
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

gmmg hat geschrieben:
Timbot hat geschrieben:Jetzt gegen Jahresende bemerkt Person A, dass die Zahlungen für Oktober, November und Dezember erst nächstes Jahr (2018) erhalten werden und die EÜR davon beeinflusst werden könnte.
Hier ist doch noch nicht einmal die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, geschweige denn die Umsatzsteuererklärung für 2018. Wo ist das Problem jetzt einfach wieder nach vereinnahmter Steuer zu verfahren?
Für Oktober und November wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen schon abgegeben. Diese Einnahmen sollten dann doch aber in der EÜR für 2017 erscheinen oder?

Das heißt ab Januar könnte man dann nach vereinnahmter Steuer zu verfahren? Also die Mwst. erst abführen wenn der Geldeingang auf dem Konto ist? für Dezember?
Das ganze dann auch in der EÜR erst 2018 aufführen?

Macht es keine Probleme? Ist es nicht praktischer alles was in einem Jahr erwirtschaftet wurde steuerlich abzuschließen und monatlich die Vorsteuer abzuziehen?

Das hat zur Folge das 2017 der Umsatz niedriger ist und 2018 höher.

Was wäre denn der beste Zeitpunkt für diesen Wechsel? Das Geld für Dezember kommt am 31.1.2018. also würde ich es im Januar melden und für Dezember 0€ melden oder eine negativmeldung machen um meine Vorsteuer zurückzubekommen.
Ich blicke leider nicht mehr ganz durch.
gmmg
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von gmmg »

Timbot hat geschrieben:Für Oktober und November wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen schon abgegeben.
Dann erfolgt die Abgabe also monatsweise. Die Voranmeldungen kann man jedoch korregieren, dafür gibt es ein extra Häckchen.

Ich denke es macht keinen großen Unterschied, ob du nach ist oder soll versteuerst, es verschiebt sich ja nur der Ertrag von einem Jahr in das andere.
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

okay ich denke aber ich werde es nach soll versteuern, damit ist es für mich irgendwie leichter den überblick zu behalten.
Ich wollte nur wissen ob das ein Problem darstellt für den Buchprüfer. Aber das hat sich dann jetzt geklärt.

Kann ich alle Voranmeldungen ohne weiteres nochmal berichtigen? Und die Umsatzsteuererklärung sollte dann ja plus minus null sein.

Noch eine weitere Frage: Also Ausgeben für Hotel und Fahrtkosten kann ich direkt absetzen. Für AFA nehme ich einfach den Kaufpreis durch die Jahre aus den AFA Tabellen und schreibe den Anteil ab vom Gewinn.
z.B. PC 3000€ 3 Jahre nutzungsdauer dann wird jedes Jahr der gewinn um 1000€ gemindert, richtig?

Danke und guten Rutsch!
margarete
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von margarete »

hier wird ja mehr im Nebel gestochert, als richtig steuerlich gearbeitet!!

Nur weil mal selber Voranmeldungen elektronisch abgeben kann, sollte man dies auch wirklich tun, vor allem, wenn man, so wie Sie, überhaupt keine Ahnung hat!!!

Suchen Sie sich schnellstens steuerliche Beratung - ein Forum kann nur Hinweise geben und Fragen beantworten, die auch richtig gestellt werden - wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, gehen Sie in ein Forum und nehmen Medikamente die "Lieschen Müller "Ihnen empfiehlt??

Nichts für ungut - und ein erfolgreiches Jahr 2018
Lia
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von pepto2601 »

Timbot hat geschrieben:Für AFA nehme ich einfach den Kaufpreis durch die Jahre aus den AFA Tabellen und schreibe den Anteil ab vom Gewinn.
z.B. PC 3000€ 3 Jahre nutzungsdauer dann wird jedes Jahr der gewinn um 1000€ gemindert, richtig?
Im Prinzip ja, im Jahr der Anschaffung wird der AfA-Betrag allerdings monatsweise ermittelt (Anschaffung im April = 9/12 von 1.000)
Gruß
pepto
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

margarete hat geschrieben:hier wird ja mehr im Nebel gestochert, als richtig steuerlich gearbeitet!!

Nur weil mal selber Voranmeldungen elektronisch abgeben kann, sollte man dies auch wirklich tun, vor allem, wenn man, so wie Sie, überhaupt keine Ahnung hat!!!

Suchen Sie sich schnellstens steuerliche Beratung - ein Forum kann nur Hinweise geben und Fragen beantworten, die auch richtig gestellt werden - wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, gehen Sie in ein Forum und nehmen Medikamente die "Lieschen Müller "Ihnen empfiehlt??

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Lia
Hallo da haben Sie schon recht, aber im Prinzip habe ich ich es verstanden, es sind nur Kleinigkeiten die zu klären sind. Was wäre denn im Fall des Fall die schlimmsten Konsequenzen, falls ich einen groben Fehler mache? Stellt das eine Straftat dar einen Fehler zu machen.
Werden nicht einfach auf den falsch gezahlten Betrag Gebühren erhoben? Von wie viel %?
Ich möchte es gerne selbst lernen, verstehen und dafür gerade stehen.

Danke und Gruß
khmlev
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von khmlev »

Timbot hat geschrieben:Ich möchte ... und dafür gerade stehen.
Dafür geradestehen, und zwar mit allen Konsequenzen, tut der Steuerschuldner gegenüber der Finanzverwaltung auch, wenn er es nicht versteht und fachliche Unterstützung hatte.

Der Steuerberater steht für die Folgen nicht gerade. Ggf. kann er aber in Regress genommen werden, wenn die finanziellen Mittel und die Ausdauer vorhanden sind, um gegen die Berufshaftpflicht des Steuerberaters zu bestehen.
Gruß
khmlev
- out of order -
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

Was sind denn die schlimmsten Folgen, sagen wir ich gehe von einem maximalen Fehler und verrechne mich irgendwie um 3000€. Was wären die Konsequenzen?
SusanneBerlin
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von SusanneBerlin »

Das Verrechnen lässt sich ganz leicht vermeiden indem man eine Excel-Tabelle rechnen lässt. Wenn man aber in der Tabelle, die man an das FA einreicht, Posten vergisst, dann ist das Mmn. Steuerverkürzung.
Grüße, Susanne
Timbot
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Re: Freiberuflich Umsatzsteuervoranmeldung

Beitrag von Timbot »

Ich habe hier mal für einen Monat beispielhaft dargestellt wie ich die Abrechnung durchführe und für die Buchprüfung vorbereite.

Es handelt sich lediglich um eine Rechnung im Monat die ich stelle und ein paar Rechnungen die ich erhalten für Fahrtkosten, Handy und Übernachtung. Die Mwst dieser Rechnungen ziehe ich von meiner zu zahlenden Mwst. ab.
Den Verpflegungskostenmehraufwand berechne ich anhand meiner Aufenthalte die auch ersichtlich sind durch die Zugtickets.
Hinzukommen die Abschreibungen für einen Laptop und ein paar weitere Kleinigkeiten. Diese berechne ich nach den AFA Tabellen und ziehe den entsprechenden Wert vom Jahresgewinn ab.
Die Belege sind alle vorhanden und dem jeweiligen Monat zugeordnet.

1) Gibt es an diesem Vorgehen etwas zu beanstanden? Habe ich etwas wichtiges vergessen?
2) Wie Sie sehen können ergeben sich teilweise ein paar Cents die zuwenig an Umsatzsteuer gezahlt wurden. Diese würde ich dann mit der Umsatzsteuerjahreserklärung bereinigen. ist das korrekt?
3) Ich frage mich lediglich wie penibel mit kleinen bis mittleren Fehler umgegangen wird? Stellt das sofort eine Straftat dar? Oder wird dann bei Festellung durch den Buchprüfer einfach der fehlende Betrag plus eine Gebühr verlangt und die Sache ist abgeschlossen.
4) Was würde ein Steuerberater ungefähr dafür verlangen das kurz einmal zu überprüfen und dann zu melden (EÜR, Umsatzsteuer, ...) Im Grunde sehe ich hier für einen erfahrenen Steuerberater nicht mehr als 1 Stunde arbeit.

Danke und entschuldigung für meine vielleicht dummen Fragen. Aber ich lerne das gerade erst und Frage lieber 5 mal als einmal zu wenig.

Bild der Exceltabelle:
https://ibb.co/h9Ak1m
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