Hallo,
ich bin Wohnungseigentümerin. Zu meiner Wohnung gehört eine Terrasse, die zum Teil von einer Hecke (ca. 2 m hoch und vermutlich ca. 20 Jahre alt) umgeben ist (war). Diese Hecke dient(e) auf einer Seite als Sichtschutz in Richtung Hauseingangstür. Zudem ist mir in der Teilungserklärung mit der Terrasse auch ein Sondernutzungsrecht für einen "ca. 1 m tiefen, in der Breite der Terrasse vorhandenen Grundstücksstreifen zur alleinigen Nutzung" eingeräumt. Auf diesem Streifen stand auch die Hecke. Die Wohnungen im Haus werden z.T. als Feriewohnung vermietet, der Publikumsverkehr ist nicht gering, ohne den Scihtschutz ist mein Privatbereich empfindlich gestört.
Nun ist die Hecke, ohne mit mir Rücksprache zu halten, beseitigt worden.
Wie ist die Rechtslage?
MfG, IGM
Ertfernen einer Sichtschutzhecke
Moderator: FDR-Team
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Re: Ertfernen einer Sichtschutzhecke
Hallo,
ich unterstelle mal, die Eigentümergemeinschaft hat darüber abgestimmt (Hecke weg), der Beschluss wurde nicht angefochten und dann umgesetzt.
Sondernutzungsrecht ist nicht Sondereigentum.
Hecke wird also Gemeinschaftseigentum gewesen sein.
Ich unterstelle, vor 20 Jahren war die Hecke deutlich niedriger. Der Puplikumsverkehr war damal auch nicht geringer.
Die Störung entspricht also heute der, der damals.
Sind mit der Sondernutzung auch weitere Vereinbarungen getroffen worden, z.B. der Sondernutzungsberechtigte darf eine Hecke auf eigene Kosten pflanzen und muss sie auf eigene Kosten Pflegen?
Wer hat die Hecke bisher gepflegt?
Hätte es etwas geändert, wenn du nein gesagt hättest (bei einer Rücksprache)?
Gab es keine Einladung mit Tagesordnung und einem entsprechenden TOP?
Störung ist subjektiv, ein alter einsamer Mensch wäre vielleicht froh, dass die Hecke weg ist er wenigste etwas an sozialen Kontakten hat.
MfG
uwe
ich unterstelle mal, die Eigentümergemeinschaft hat darüber abgestimmt (Hecke weg), der Beschluss wurde nicht angefochten und dann umgesetzt.
Sondernutzungsrecht ist nicht Sondereigentum.
Hecke wird also Gemeinschaftseigentum gewesen sein.
Ich unterstelle, vor 20 Jahren war die Hecke deutlich niedriger. Der Puplikumsverkehr war damal auch nicht geringer.
Die Störung entspricht also heute der, der damals.
Sind mit der Sondernutzung auch weitere Vereinbarungen getroffen worden, z.B. der Sondernutzungsberechtigte darf eine Hecke auf eigene Kosten pflanzen und muss sie auf eigene Kosten Pflegen?
Wer hat die Hecke bisher gepflegt?
Dazu würde ich sagen, Rücksprachen haben keinerlei "Rechtscharakter".Nun ist die Hecke, ohne mit mir Rücksprache zu halten, beseitigt worden.
Hätte es etwas geändert, wenn du nein gesagt hättest (bei einer Rücksprache)?
Gab es keine Einladung mit Tagesordnung und einem entsprechenden TOP?
Störung ist subjektiv, ein alter einsamer Mensch wäre vielleicht froh, dass die Hecke weg ist er wenigste etwas an sozialen Kontakten hat.
MfG
uwe
Re: Ertfernen einer Sichtschutzhecke
Hallo Uwe,
vielen Dank für Deine schnelle kompetente Antwort. Sie hat mir erheblich weiter geholfen.
Zu Deinen Fragen:
- es fand keine Abstimmung der Eigentümergemeinschft statt, kein Top in der EV
- weitere Vereinbarungen zur Sondernutzung gibt es nicht, hier steht nur "zur alleinigen Nutzung"
- Hecke wird von Objekthausmeister gepflegt
- die Beseitigung betrifft nur mich, keinen anderen Wohnungseigentümer
Ich würde mich über eine kurze Information sehr freuen.
MfG, IGM
vielen Dank für Deine schnelle kompetente Antwort. Sie hat mir erheblich weiter geholfen.
Zu Deinen Fragen:
- es fand keine Abstimmung der Eigentümergemeinschft statt, kein Top in der EV
- weitere Vereinbarungen zur Sondernutzung gibt es nicht, hier steht nur "zur alleinigen Nutzung"
- Hecke wird von Objekthausmeister gepflegt
- die Beseitigung betrifft nur mich, keinen anderen Wohnungseigentümer
Ich würde mich über eine kurze Information sehr freuen.
MfG, IGM
Re: Ertfernen einer Sichtschutzhecke
Dann stellt sich mir die Frage, wer die Entfernung der Hecke überhaupt angeordnet hat?IGM hat geschrieben:- es fand keine Abstimmung der Eigentümergemeinschft statt, kein Top in der EV
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Ertfernen einer Sichtschutzhecke
Hallo IGM,
auch mir stellt sich die Frage, wer hat die Entfernung veranlasst?
Erst wenn das klar ist, kann man über andere Aspekte nachdenken.
Jetzt finden sich welche, die so eine Heckenentfernung als bauliche Änderung ansehen, die ggf. eines allstimmigen Beschlusses bedarf.
Ich könnte es auch anders sehen. Eine Mauer, ist einen Mauer und bleibt eine Mauer. Kommt jemand auf die Idee noch eine Lage Steine ( 12,5 cm) darauf zumauern, wäre das eine bauliche Veränderung.
Eine Hecke die jedes Jahr 12,5 cm höher wird, ist jährliche bauliche Veränderung. Konnte ich heute noch die Ostsee sehen und morgen nicht mehr, muss das Ding auf Anfangshöhe gehalten werden.
Das wiederum geht nicht mit jeder Hecke.
Man könnte auch argumentieren, beim Kauf der Wohnung war die Hecke bekannt, auch der Planzentyp, somit bekannt das das Ding jedes Jahr 5 cm höher wird.
Oder es stellt sich heraus, dass die Hecken in den Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung hinein zu wachsen drohte.
Es war also Gefahr im Verzug, Hecke weg also Nothilfe
Irgend wann könnte sich ein Gericht damit beschäftigen und dann sind die Umstände vor Ort ausschlaggebend, weil es sich um einen Einzelfallentscheidung handeln wird.
MfG
uwe
auch mir stellt sich die Frage, wer hat die Entfernung veranlasst?
Erst wenn das klar ist, kann man über andere Aspekte nachdenken.
Ich schätze die Hecke mal als Gemeinschaftseigentum ein. Damit sind alle Eigentümer betroffen.- die Beseitigung betrifft nur mich, keinen anderen Wohnungseigentümer
Jetzt finden sich welche, die so eine Heckenentfernung als bauliche Änderung ansehen, die ggf. eines allstimmigen Beschlusses bedarf.
Ich könnte es auch anders sehen. Eine Mauer, ist einen Mauer und bleibt eine Mauer. Kommt jemand auf die Idee noch eine Lage Steine ( 12,5 cm) darauf zumauern, wäre das eine bauliche Veränderung.
Eine Hecke die jedes Jahr 12,5 cm höher wird, ist jährliche bauliche Veränderung. Konnte ich heute noch die Ostsee sehen und morgen nicht mehr, muss das Ding auf Anfangshöhe gehalten werden.
Das wiederum geht nicht mit jeder Hecke.
Man könnte auch argumentieren, beim Kauf der Wohnung war die Hecke bekannt, auch der Planzentyp, somit bekannt das das Ding jedes Jahr 5 cm höher wird.
Oder es stellt sich heraus, dass die Hecken in den Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung hinein zu wachsen drohte.
Es war also Gefahr im Verzug, Hecke weg also Nothilfe
Irgend wann könnte sich ein Gericht damit beschäftigen und dann sind die Umstände vor Ort ausschlaggebend, weil es sich um einen Einzelfallentscheidung handeln wird.
MfG
uwe
Re: Ertfernen einer Sichtschutzhecke
Nochmal: Vielen Dank für die vielen Denkanstöße.
MfG
MfG
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