Wenn der Patient die teure privatärztliche Behandlung beansprucht obwohl er nur gesetzlich versichert ist,
Die Frage war ja was ist wenn er gar nicht weiß, dass er gesetzlich versichert ist bzw. war ja noch offen ab wann genau nun jemand überhaupt wieder versicherungspflichtig wird. Geht das immer nur zum 01.01. (und im Zweifel wird rückabgewickelt) oder wie genau läuft diese Beurteilung ab. Im Netz findet sich dazu nur, der Arbeitgeber ist zuständig diese Beurteilung zu treffen. Das diese ggf. gar nicht am 01.01. getroffen werden kann (bzw. bestimmte INformationen ggf. noch gar nicht vorliegen um entsprechend zu entscheiden) und ab wann genau nun Versicherungspflichteintritt findet sich nicht. Im Falle einer Erkrankung dürfte es aber schon eine Rolle spielen ob die Versicherungspflicht nun am 23.05.2018 22:47 Uhr eingetreten ist oder ggf. erst um 22:48 Uhr