Hallo!
Darf ein nicht genehmigter Betrieb nebst Gelände, der von amtswegen geschlossen wurden, weiterhin „privat“ vom Eigentümer und Dritten benutzt werden? Der Betrieb ist noch nicht abgemeldet, sondern „nur“ seit Monaten geschlossen.
Gibt es einen Anspruch der Nachbarn auf Rückbau?
Bundesland: Nordbayern
Wie sieht die Rechtslage aus?
Danke. Victoria12