Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Moderator: FDR-Team

Iplace
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Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Iplace »

Bitte um eure Hilfe..

Ich habe ein Leasingvertrag und mir wird Fahrerflucht vorgeworfen. Jetzt geht es mir um mögliche Haftung gegen die Versicherung.

Im Vertrag steht:

In Fällen der vorsätzlichen Schadenverursachung haftet der Leasingnehmer auch in den Fällen der Ziffer 2 uneingeschränkt. In Fällen der groben Fahrlässigkeit berechnet sich die Haftungshöhe in einem der Schwere des Verschuldens ent-sprechenden Verhältnis und der Leasingnehmer haftet nur, wenn


b) der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berau-schender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen,

c) der Schadensfall auf einem besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß be-ruht oder

d) der Fahrer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat und hierdurch die Auf-klärung des Unfalls behindert oder verhindert hat.

5. Der Leasingnehmer haftet uneingeschränkt für Schadensfälle, die auf einem Ver-stoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages beruhen.



Ziffer 2
Sofern kein Fall der Ziffer 4 oder Ziffer 5 vorliegt, wird der vom Leasingneh-mer/Nutzungsberechtigten bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges zu ersetzende Schaden bei den nachfolgenden Ereignis-sen wie folgt auf eine Eigenbeteiligung je Schadensfall reduziert: a) Eigenbeteiligung von 150,00 EUR je Schadensfall bei Schäden durch


Was bedeutet dies für mich?

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
ktown
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
Froggel
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Froggel »

Iplace hat geschrieben: und mir wird Fahrerflucht vorgeworfen.
Gab es sie denn? Um es anders auszudrücken: Haben Sie bemerkt, dass Sie einen Unfall verursacht haben und sind trotzdem weggefahren?
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Iplace
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Iplace »

Bin unter Schock zu Fuß weg weil ich ein Stromkasten angefahren habe. Habe Angst vor Strom
Elektrikör
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

Und wohin dann?

nach Hause?
zur Polizei?
in´s Wirtshaus?



MfG
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Iplace
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Iplace »

Ich bin stundenlang auf einer Parkbank gehockt
Elektrikör
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

Und jetzt bitte noch den Anfang der Geschichte.

Im Ausgangspost steht was von:
- Vorsatz
- grobe Fahrlässigkeit

Trifft das zu?

PS: geiles Gefühl, wenn die Würmer so durch die Nase gezogen werden, oder? :wink:


MfG
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FelixSt
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von FelixSt »

Iplace hat geschrieben:Bin unter Schock zu Fuß weg weil ich ein Stromkasten angefahren habe. Habe Angst vor Strom
Dann müssen Sie einen gutachterlich tätigen Psychiater finden, der untersucht und bescheinigt, ob Ihre "Angst vor Strom" ernsthaft über das bei Menschen normale Maß hinausgeht oder ob es sich hier nur um eine Schutzbehauptung handelt...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Iplace
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Iplace »

Ich weiß es nicht.. ich konnte nicht denken in dem Moment
Elektrikör
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,
Elektrikör hat geschrieben:Hallo,

Und jetzt bitte noch den Anfang der Geschichte.

Im Ausgangspost steht was von:
- Vorsatz
- grobe Fahrlässigkeit

Trifft das zu?

MfG
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Iplace
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Iplace »

Was ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit?
Elektrikör
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

Was ist Google?



MfG
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Elektrikör
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,
Elektrikör hat geschrieben:Hallo,

Und jetzt bitte noch den Anfang der Geschichte.

MfG
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FM
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von FM »

Wenn man sich nur so weit von dem Stromkasten entfernt, dass man nicht mehr gefährdet ist (also vielleicht 20 m), ist das noch kein Verlassen des Unfallortes. Man muss halt für Geschädigte und Polizei vor Ort erreichbar sein. Das wird die Polizei vermutlich auch mitgeteilt haben am Telefon bei der Mitteilung über den Unfall.
SusanneBerlin
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Re: Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

Beitrag von SusanneBerlin »

Elektrikör hat geschrieben:Und jetzt bitte noch den Anfang der Geschichte.
Und das Ende:
ich konnte nicht denken in dem Moment
Hat man sich bei der Polizei gemeldet, nachdem man sich von dem Schock erholt hat (wieviele Stunden nach dem Unfall)?
Ich bin stundenlang auf einer Parkbank gehockt
Oder hat die Polizei einen auf der Parkbank gefunden?
Bin unter Schock zu Fuß weg weil ich ein Stromkasten angefahren habe. Habe Angst vor Strom
Oder ist man nach Hause gegangen, hat das in den Stromkasten gekrachte Auto im Stromkasten stecken gelassen und irgendwann klingelte die Polizei an der Tür?

Hat man seiner Kfz-Haftpflichtversicherung und dem Leasinggeber den Unfall gemeldet oder dachte man, die Elektrizitätswerke werden sich schon selber darum kümmern den Schaden bei der Versicherung einzufordern?
5. Der Leasingnehmer haftet uneingeschränkt für Schadensfälle, die auf einem Ver-stoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages beruhen.
Was steht im Vertrag, was der Leasingnehmer im Schadensfall tun muss und ist er dem nachgekommen?


Steht man immer noch unter Schock oder ist es so schwer, die ganze Geschichte und den zeitlichen Ablauf so zu erzählen dass sich jemand etwas darunter vorstellen kann, der nicht dabei war?
Grüße, Susanne
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