zimtrecht hat geschrieben:matthias. hat geschrieben:
Das zumindest geht gar nicht. Der Urlaub gehört ins Urlaubsjahr.
Man kann 2017 keinen Urlaub von 2018 nehmen. Du musst 2018 deinen vollen Urlaub bekommen. Bestehe drauf, dass dein Urlaubskonto voll ist, für 2018.
Betrifft das auch den über den gesetzlichen Urlaub (BUrlG) hinausgehenden Anteil des vereinbarten Urlaubs? Wenn ja - warum?
In meinen Augen zumindest dann wenn nichts anderes vereinbart ist.
Ein Urlaubsanspruch für 2018 entsteht am 1.1.2018 kein Tag früher.
Wenn der AG ihr in 2017 4 Tage frei gibt, dann ist das seine freie Entscheidung, es ist aber kein Urlaub aus 2018, es sind freie Tage an denen er auf ihre Arbeitsleistung verzichtet hat, weil der Urlaubsanspruch für 2018 entsteht am 1.1.2018 kein Tag früher.
Oder ergibt sich irgendwo aus dem Gesetz, dass Urlaubsansprüche aus 2018 schon 2017 entstehen können?
Dazu wenn der AN jetzt käme und sagt: Ich beantrage Urlaub aus 2018 schon im Dez. 2017, dann würde der AG (wenn er nicht freiwilig will) auch sagen: "Es besteht im Dez.2017 kein Urlaubsanspruch aus 2018, sie bekommen keinen."