Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Moderator: FDR-Team
Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Guten Tag erst einmal
Folgender fiktiver Fall.
Teenager (17) in Ausbildung lebt im Haus des Stiefvaters mit der Mutter und den Geschwistern.
Die letzten Monate ist der Teenager außer Rand und Band. Zerstört gegenstände, beklaut die Geschwister, tritt Türen ein usw.
Er ist sehr gewaltbereit und hat sich mehrfach der Mutter gegenüber drohend aufgestellt bzw. sie angegriffen.
Polizeieinsätze gab es bereits 2 weil er gewaltätig wurde.
Nachdem der Teenager nun die kleineren Geschwister gefährdete (trat die Tür ein hinter welcher sich die kleinen Kinder aufhielten) suchte die Mutter erneut
hilfe und Rat beim Jugendamt.
O-Ton "SIE sind verpflichtet ihr Kind zu versorgen und auf zu nehmen"
Das Jugendamt macht nichts gegen den Willen des Teenagers.
Welche Möglichkeit hätte die Familie in solch einen Fall um sich und die Kinder zu schützen?
Darf die Familie den 17 jährigen wirklcih nicht vor die Tür setzen?
Mal angenommen der alleinige Besitzer des Hauses ist der Stiefvater, kann dieser von seinem Hausrecht gebrauch machen und dem Teenager Hausverbot erteilen?
Folgender fiktiver Fall.
Teenager (17) in Ausbildung lebt im Haus des Stiefvaters mit der Mutter und den Geschwistern.
Die letzten Monate ist der Teenager außer Rand und Band. Zerstört gegenstände, beklaut die Geschwister, tritt Türen ein usw.
Er ist sehr gewaltbereit und hat sich mehrfach der Mutter gegenüber drohend aufgestellt bzw. sie angegriffen.
Polizeieinsätze gab es bereits 2 weil er gewaltätig wurde.
Nachdem der Teenager nun die kleineren Geschwister gefährdete (trat die Tür ein hinter welcher sich die kleinen Kinder aufhielten) suchte die Mutter erneut
hilfe und Rat beim Jugendamt.
O-Ton "SIE sind verpflichtet ihr Kind zu versorgen und auf zu nehmen"
Das Jugendamt macht nichts gegen den Willen des Teenagers.
Welche Möglichkeit hätte die Familie in solch einen Fall um sich und die Kinder zu schützen?
Darf die Familie den 17 jährigen wirklcih nicht vor die Tür setzen?
Mal angenommen der alleinige Besitzer des Hauses ist der Stiefvater, kann dieser von seinem Hausrecht gebrauch machen und dem Teenager Hausverbot erteilen?
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Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Hallo,
die im Haus begangenen Straftaten gegen die Familienmitglieder sind mE. Grund genug um den Jugendlichen vor die Tür zu setzen. Diebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung sind Straftaten, und die Familie kann diese Strafraten auch anzeigen und Strafantrag stellen.Darf die Familie den 17 jährigen wirklcih nicht vor die Tür setzen?
Eine Pflicht den Jugendlichen bei sich wohnen zu lassen würde ich bei dem geschilderten Verhalten des Jugendlichen verneinen. Versorgen ja in dem Sinne, dass die Eltern dem Kind das nicht im elterlichen Haushalt wohnt, Unterhalt in Form von Bargeld schulden, aber auch nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und nach dem 18. Geburtstag hat das Kind nur dann einen Unterhaltsanspruch wenn es einer Ausbildung nachgeht.O-Ton "SIE sind verpflichtet ihr Kind zu versorgen und auf zu nehmen"
Grüße, Susanne
Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
wäre die Mutter verpflichtet einen Mietvertrag für ihn zu unterzeichnen?
Er verdient 620€ netto. Im Falle eines Auszuges kämen noch 193€ Kindergeld hinzu.
Der Vater wurde aufgrund der Höhe des Gehaltes (gibt auch ein 13. Monatsgehalt) von der Unterhaltspflicht
befreit.
Gibt es eine Grenze ab wann Unterhalt nicht mehr fällig wäre, oder könnte der Jugendliche jetzt her gehen und sich eine
2 Raum Wohnung für 500€ und mehr anmieten weil die Eltern ja Unterhalt zahlen müssen dann?
(Wohnraum ist hier übermäßig teuer. 1 Raum Wohnungen mit 20qm kosten im Schnitt 350€)
Er verdient 620€ netto. Im Falle eines Auszuges kämen noch 193€ Kindergeld hinzu.
Der Vater wurde aufgrund der Höhe des Gehaltes (gibt auch ein 13. Monatsgehalt) von der Unterhaltspflicht
befreit.
Gibt es eine Grenze ab wann Unterhalt nicht mehr fällig wäre, oder könnte der Jugendliche jetzt her gehen und sich eine
2 Raum Wohnung für 500€ und mehr anmieten weil die Eltern ja Unterhalt zahlen müssen dann?
(Wohnraum ist hier übermäßig teuer. 1 Raum Wohnungen mit 20qm kosten im Schnitt 350€)
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- FDR-Mitglied
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Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Nein, und das würde ich an ihrer Stelle auch nicht tun, weil sie dann die Mietzahlungen schuldet und für Beschädugungen an der Wohnung (die in diesem Fall nicht unwahrscheinlich sind) haftet.wäre die Mutter verpflichtet einen Mietvertrag für ihn zu unterzeichnen?
Der angemessene Bedarf eines Kindes in Ausbildung, das nicht im Haushalt der Eltern wohnt, beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 735€. Darin sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten.Gibt es eine Grenze ab wann Unterhalt nicht mehr fällig wäre, oder könnte der Jugendliche jetzt her gehen und sich eine
2 Raum Wohnung für 500€ und mehr anmieten weil die Eltern ja Unterhalt zahlen müssen dann?
Die Höhe des Zahlbetrags ist durch die Leistungsfähigkeit der Eltern begrenzt, wobei die weiteren minderjährigen Kinder in die Berechnung mit eingehen.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 21.01.18, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
und weitere Frage
Wenn die Mutter / Der Stiefvater vor dem Jugendamt klar sagen dass der Teenager nicht mehr in den Haushalt aufgenommen wird
und das Haus nicht mehr betreten darf, zum Schutz der Geschwister und der Eltern.
Ist dann das Jugendamt verpflichtet dem jugendlichen eine Unterkunft zu stellen?
Darf das Jugendamt den Jugendlichen dann einfach hundere KM von der Ausbildungsstelle unterbringen?
Ach und vielen dank bis hierher schon einmal
Wenn die Mutter / Der Stiefvater vor dem Jugendamt klar sagen dass der Teenager nicht mehr in den Haushalt aufgenommen wird
und das Haus nicht mehr betreten darf, zum Schutz der Geschwister und der Eltern.
Ist dann das Jugendamt verpflichtet dem jugendlichen eine Unterkunft zu stellen?
Darf das Jugendamt den Jugendlichen dann einfach hundere KM von der Ausbildungsstelle unterbringen?
Ach und vielen dank bis hierher schon einmal
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Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Es gibt von Erziehern betreute Wohngruppen für Jugendliche. In eine solche würde der Jugendliche wohl vermittelt werden, wenn er darum nachsucht.Ist dann das Jugendamt verpflichtet dem jugendlichen eine Unterkunft zu stellen?
Was heißt, "darf" und "einfach", es wird nach einem in örtlicher Nähe liegenden angemessenen freien Unterkunftsplatz gesucht werden. Wenn ein solcher in der Nähe nicht vorhanden ist, wird sich der Jugendliche mit einem entfernteren Platz zufriedenstellen müssen. Ein Aspekt wird wahrscheinlich auch die polizeibekannte Gewaltbereitschaft sein, auf die nicht jede betreute Jugend-WG eingerichtet ist.Darf das Jugendamt den Jugendlichen dann einfach hundere KM von der Ausbildungsstelle unterbringen?
Grüße, Susanne
Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
man beachte trotz allem § 1626 f.f. BGBCelcite hat geschrieben:und weitere Frage
Wenn die Mutter / Der Stiefvater vor dem Jugendamt klar sagen dass der Teenager nicht mehr in den Haushalt aufgenommen wird
und das Haus nicht mehr betreten darf, zum Schutz der Geschwister und der Eltern.
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Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Was soll man denn da beachten, könnten Sie sich erklären, was Sie im Sinn haben wie sich die Eltern in so einem Fall beachten sollen?man beachte trotz allem § 1626 f.f. BGB
Dass die elterliche Sorge beinhaltet, sich von seinem eigenen Kind schlagen und beklauen zu lassen, kann ich da nicht finden.
Grüße, Susanne
Re: Gewaltbereiter Jugendlicher hilfe für Eltern
Das lässt sich mit Sicherheit nicht in ein paar Zeilen und allgemeingültig zusammenfassenSusanneBerlin hat geschrieben:Was soll man denn da beachten, könnten Sie sich erklären, was Sie im Sinn haben wie sich die Eltern in so einem Fall beachten sollen?man beachte trotz allem § 1626 f.f. BGB
Man lese den genannten § und die nachfolgenden hierzu gehörigen.SusanneBerlin hat geschrieben:Dass die elterliche Sorge beinhaltet, sich von seinem eigenen Kind schlagen und beklauen zu lassen, kann ich da nicht finden.
Der Gesetzgeber, der z.B. auch kein allgemeines Strafrecht formuliert hat, sondern im gesonderten Jugendstrafrecht den Erziehungsgedanken und das Wissen um die Schwierigkeiten der Heranwachsen (sowie negative Einflüsse aus dem Elternhaus und des sonstigen Milieus) abgebildet hat, wird sich schon was dabei gedacht haben, dass er die Pflicht der elterliche Sorge im genannter Weise beschreibt und bei diversen Maßnahmen das Einschalten des Familiengerichts vorsieht.
Damit ist natürlich nicht gemeint, dass sich Eltern beklauen oder schlagen lassen müssen, vielleicht aber, dass das "Problem", dessen Ursachen ja i.d.R. vielfältig und hier auch nicht das Thema sind, vermutlichnicht durch einfaches Rauswerfen zu lösen ist.
Wenn der Sohn 18 ist, sieht es natürlich rechtlich anders aus.
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