Folgender Fall.
Nach Verkauf einer Bestandsimmobilie, 1999 selbst gebaut und im Oktober 2017 verkauft, wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Bei einigen Recherchen wurde festgestellt, das entsprechendes Urteil (Landgericht Bochum, I-1 O 68/15) angewendet werden könnte um bei der Bank die gezahlte
Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu fordern.
Die Frage ist nun, gibt es die Erfahrung, das hier eine Rechtschutzversicherung für die anwaltliche Vertretung und evtl. für den Gang zum Gericht eintritt ?
Einige Recherchen zeigen, das in den Versicherungsbedingungen folgender Ausschluss steht :
Gilt das für den geschilderten Fall und ist eine Deckungszusage aussichtslos ? Wie ist hier die Rechts- bzw.Versicherungslage ?aa) dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten
Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten
Personen nicht selbst zu Wohnzwecken zu nutzenden bzw. genutzten
Gebäudes oder Gebäudeteiles;
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das
sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder
das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;
cc) der genehmigungspflichtigen und/oder anzeigepflichtigen baulichen
Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich
im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das
dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;
dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben
Falls das hier der falsche Forenbereich ist, bitte ich um Verschiebung des Themas.
Besten Dank für die Hilfe im voraus.