Hallo,
gesetzt ein Haus ist angemietet worden. Vor knapp 1/2 Jahr hat der Mieter darauf hingewiesen, dass bei extremen Schlagregen Wasser durch die Dichtungen der Fenster in das Gebäude eindringt und z.B. das Laminat unter Wasser setzt. Der Vermieter hat daraufhin erst einmal nichts unternommen.
Mit dem neuerlichen Sturm und dem Starkregen in den letzten Tagen ist wieder Wasser durch defekte Dichtungen in das Haus eingedrungen und das Laminat beginnt aufzuquillen.
Die Hausrat des Mieters will den Schaden nicht übernehmen, da der Grund in der mangelhaften Verfassung der Dichtungen liegt und sieht die Regulierung auf der Seite der Versicherungen des Vermieters. Diese sagt aber: Hausrat greift.
Wer muss denn nun dafür aufkommen? Wenn der Vermieter doch schuldhaft handelt indem er aufgezeigte Schäden nicht repariert, dann müsste er doch auch dafür haften?
LG
Sascha