Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

gmmg
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von gmmg »

Das Thema "OVP" stand im Zusammenhang von
winterspaziergang hat geschrieben:Juristisch könnte in Bezug auf Verbraucherecht der Umstand eine Rolle spielen, was man allgemein bei OVP denkt und ob der Anbieter sich dies zunutze gemacht hat.
Es ist mittlerweile zwar bekannt, dass Kartons und Warenproben veräußert werden, aber letztlich könnte eine Rolle spielen, dass man bei "OVP" an das Gerät in OVP denkt und die Frage, ob man nun vom Händler erwartet, dass er Irrtümer vermeidet oder vom Verbraucher, dass er das ganze Angebot liest.
Da der Verkäufer konkret den Begriff eben nicht in einer Weise verwendet hat, die für Verwechslungsgefahr sorgt, ist es doch müßig hier so ins Allgemeine, ins Verbraucherrecht oder sonstwas abschweifen.
Charon-
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Charon- »

Deputy hat geschrieben:Das ist alles irgendwie komisch
Klar ist das komisch, alleine der Ablauf: Verkauf, ein paar Wochen nichts, ein Schreiben vom Anwalt (zu dessen Inhalt nichts gesagt wird), dann ein paar Wochen nichts, dann ein Strafbefehl aus heiterem Himmel, in dem nicht drinsteht, warum, aber mit dem eine Strafe von ziemlich hohen 60 Tagessätzen, aber ziemlich niedrigen 20 Euro pro Tag verhängt wird, und das alles bei einem Streitwert von 110 Euro.

Klarer Fall, wenn es ein fiktiver Sachverhalt ist, hat der TE sich das schlecht überlegt, wenn es ein realer Fall ist, fehlt mindestens die Hälfte vom SV, aber das muss der TE sich überlegen, er entscheidet darüber, wie gut man ihn beraten kann.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
ktown
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von ktown »

Charon- hat geschrieben:wie gut man ihn beraten kann.
tztztz wir meinen wohl diskutieren :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Charon-
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Charon- »

ktown hat geschrieben:wir meinen wohl diskutieren
Äh, ja...hüstel....ich meine natürlich fiktiv beraten...so in Bezug auf den fiktiven Sachverhalt...den realen diskutieren wir natürlich nur, oder so... :oops: :engel:
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Pünktchen »

Eigentlich ist das Forum auch nicht dazu da, um darüber zu streiten, wie der fiktive Sachverhalt tatsächlich war, den imaginären Beschuldigten zu verurteilen oder dem Frager eine konkrete Handlungsempfehlung zu geben, sondern rechtliche Sachverhalte zu diskutieren.

Ist ein Strafbefehl rechtskräftig geworden, gilt dieser. Daran ändert es auch nichts, wenn eine polizeiliche Anhörung erfolgt ist. Daher halte ich die Behauptung, dass dieser sein Papier nicht wert ist, für gefährlich.

Möglicherweise ist der Strafbefehl auch gefaked.

Bei Sarkasmus muss man vorsichtig sein, dabei besteht die Gefahr, dass nicht erkannt wird, was sarkastisch gemeint ist und was nicht.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von gmmg »

Pünktchen hat geschrieben:Möglicherweise ist der Strafbefehl auch gefaked.
Gab es das schon mal hierzulande?

Jedenfalls ist zu unterstreichen:
Pünktchen hat geschrieben:Ist ein Strafbefehl rechtskräftig geworden, gilt dieser. Daran ändert es auch nichts, wenn eine polizeiliche Anhörung erfolgt ist. Daher halte ich die Behauptung, dass dieser sein Papier nicht wert ist, für gefährlich.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von RGSilberer »

Pünktchen hat geschrieben:
Möglicherweise ist der Strafbefehl auch gefaked.
Den Gedanken hatte ich auch schon. Vielleicht weiß der TE gar nicht wie ein richtiger Strafbefehl auszusehen hat und der gegnerische RA hat nur etwas dick aufgetragen und damit gedroht, wenn Du nicht das Geld zurückzahlst und meine Gebühren, dann bekommst Du einen Strafbefehl und dann mußt Du so und soviel zahlen.

Man kennt so etwas von Abmahnkanzleien, die versuchen ja mit ähnlichen Tricks die Leute einzuschüchtern.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von ExDevil67 »

ralle123 hat geschrieben:Nun kam innerhalb weniger Wochen ein Schreiben vom Anwalt mit der Rückforderung des Kaufbetrags (nebst saftiger Gebühren) und er würde Person A anzeigen. Wieder ein paar Wochen später ein Strahlbefehl über 1200 Euro (60 Tagessätze zu je 20 Euro)
Wäre der zeitliche Ablauf überhaupt so real möglich?
Das sich der Anwalt der Käufers in einem Zeitraum von, sagen wir mal, 2 Wochen meldet okay. Aber dann wird der ja abwarten müssen ob und wie A reagiert. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht werden aber kaum auf diese eine Anzeige gewartet haben um sich sofort voller Elan auf diesen Fall zu stürzen. Gefühlt würde ich sagen dürften es doch eher Monate als Wochen später sein bis der Strafbefehl bei einem ankommt.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von gmmg »

Möglich ist vieles. Aber da man hier so gern auf Fragesteller verbal eindrischt und ihn u.a. als Betrüger hinstellt, wird er wohl kaum wieder hier her finden.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Name4711 »

Ich bin jetzt so einigermaßen entsetzt - gerade auch weil ich selber schon einmal eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet habe. In dem Fall hat sich dieStA zunächst mal mehr als ein Jahr Zeit gelassen und dann unter atemberaubenden Klimmzügen den Vorsatz verneint (natürlich auch ohne grpßartig Ermittlungen anzustellen). Schaden Lichtjahre vom Fall hier entfernt.

Damit kann ich irgendwie Leben. ABER:

Wenn in dem Fall schon die Täuschungsabsicht (Vorsatz) zumindest so zweifelhaft ist und der Schaden so Minimal (wenn überhaupt rechtlich vorhanden) innerhalb von Wochen ein "Urteil" ergeht, ist die Praxis der Strafverfolgung so inkonsistent, das sie auf den Kompost gehört - oder zumindest auf den Prüfstand.

Auch verstehe ich die Rechtsauffassung hier im Forum nicht - oder ich kanneinfach nicht mehr lesen:

1.) War die Auktion überhaupt tatsächlich irreführend?
2.) Kann man bei der Formulierung überhaupt von Vorsatz ausgehen?

und Drittens:

Ist dem Käufer nach üblichen Maßstäben überhaupt ein Vermögensschaden entstanden?
Liegt der Wert der Zubehörteile bei 90,-€ kann er auch bei einer Versteigerung bei 110,-€ liegen - uraltes Problem der Schadensermittlung: Geräteverpackung und Zubehör = welcher Wert??

Und mal nebenbei:

Wäre das Gerät dabei gewesen - könnte bei dem Preis die StA gleich ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eröffnen - weil dann dem Käufer ja klar sein muss, dass die Ware nicht sauber ist :lachen:

Takatukaland.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von J.A. »

und der Strafbefehl enthält keine Strafvorschrift
Wo steht das denn? Ich konnte eine solche Aussage trotz 2maligen -sagen wir- "aufmerksamen Überfliegens" des threads nicht finden.

Ansonsten sollte man hier Straf- und Zivilrecht auch getrennt betrachten.

Soweit es das Strafrecht angeht sehe ich einen Erfolg bei einem Einspruch gegen den SB auch nicht ganz unrealistisch, wenn denn die Artikelbeschreibung tatsächlich 1:1 so aussah wie sie uns hier verkauft wird und nicht der Hinweis, dass das Telefon selbst nicht zum Lieferumfang gehört, nicht irgendwo nur klein in der letzten Ecke stand.

Pragmatischer Weg könnte sein zunächst mal fristwahrend Einspruch einzulegen (zurücknehmen kann man ihn ggf. immer noch - vor der Hauptverhandlung ohne weiteres - und auch in der HV noch, dann allerdings nur noch mit Zustimmung der StA) und sich die Ermittlungsakte zu besorgen. Am einfachsten und schnellsten geht das (ja, ich kenne § 147, Abs. 4 StPO :wink: ) über einen Online-Anwalt. Kostet um die 50,00 EUR. Dann hätte man zumindest mal die Entscheidungsgrundlage auf die der Strafbefehl fußt. Wobei auch der Strafbefehl natürlich eine "Begründung" enthalten wird. Ich kann wie gesagt auch keine gegenteilige Aussage des TE finden. Die Begründung hat er uns aber offenbar bisher nicht verraten.

Zum Abschluss noch eine Frage an den TE, falls er überhaupt noch mitlesen sollte:

Wie sieht es denn mit Vorstrafen aus, insb. mit einschlägigen? Denn 60 TS erscheinen mir für einen Ersttäter bei der Schadenssumme relativ hoch (wenngleich auch nicht völlig unvertretbar)
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Charon- »

J.A. hat geschrieben:Ich konnte eine solche Aussage trotz 2maligen -sagen wir- "aufmerksamen Überfliegens" des threads nicht finden.
Für mich war der ausschlaggebende Punkt die Aussage aus dem 2. Post des TE vom 28.01. 9:49 Uhr:
ralle123 hat geschrieben:Auf welcher Grundlage der Strafbefehl ergangen ist, kann daher auch nicht festgestellt werden.
Das bezog sich zwar auf die Anhörung, letztlich müsste die Grundlage aber in dem Strafbefehl enthalten sein. Auf meine entsprechende Frage hat der TE nicht mehr reagiert. Damit bleibt nur noch die SV-Darstellung: Der A hat einen strafbefehl, weiß aber nicht, worauf der fußt.
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von J.A. »

Ja, er weiß nicht was als Entscheidungsgrundlage genommen wurde (ob explizit auch die Auktionsbeschreibung angesehen wurde oder ob nur der Vortrag des Anzeigenerstatters hergenommen wurde)

Aber davon, dass der SB den verwirklichten Tatbestand und die sonstigen anzuwendenen Rechtsvorschriften enthält (also hier u.a. § 263 StGB) sowie auch eine Entscheidungsbegründung (halt in der bei Strafbefehlen üblichen Kurzform) darf man wohl ausgehen. Dass der TE diese Begründung -auch auf Nachfrage- nicht nennt, spricht m.E. für sich :wink:

Ein Strafbefehl in dem -sinngemäß- steht: (ich stelle es jetzt mal humoristisch überspitzt dar)

Sie werden zu 60 Tagessätzen verurteilt, aber wegen welchem Tatbestand verraten wir Ihnen nicht. Und wie wir zu dieser Entscheidung gelangt sind, wissen wir selbst nicht so genau.

ist mir jedenfalls noch nicht untergekommen :mrgreen:
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Name4711 »

J.A. hat geschrieben: Sie werden zu 60 Tagessätzen verurteilt, aber wegen welchem Tatbestand verraten wir Ihnen nicht. Und wie wir zu dieser Entscheidung gelangt sind, wissen wir selbst nicht so genau.
Das wäre ja von der Begründung her eher eine Einstellungsverfüging - nur der erste Teilsatz wäre dann anders :mrgreen:
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Re: Strafbefehl wegen Verkaufs leerer Kartonage

Beitrag von Charon- »

J.A. hat geschrieben:also hier u.a. § 263 StGB
Ähm, genau das ist ja das Problem: Von Betrug hat der Poster nie gesprochen, er spricht regelmäßig von der Erregung eines Irrtums. Ob ihm damit aber wirklich Betrug vorgeworfen wird, oder etwas anderes, das ergibt sich leider aus keinem Posting von ihm (siehe dazu mein Posting vom 29.01.2018 um 6:30 Uhr).
J.A. hat geschrieben:darf man wohl ausgehen.
Naja, es könnte auch sinngemäß drinstehen: "Siehe die Anklageschrift vom [Datum]", die der Betroffene vergessen oder nicht erhalten hat, deswegen ja meine (unbeantwortete) Frage nach dem genauen Inhalt.
J.A. hat geschrieben:ist mir jedenfalls noch nicht untergekommen
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