Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Moderator: FDR-Team

SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von SusanneBerlin »

preslavez hat geschrieben:In der Beschreibung stand nur im allgemeinen die Bezeichnung, als Beispiel Eine Konsole A, eine Konsole A gibst ja in mehreren Versionen als Beispiel Elite.
Eben. Wenn Sie eine Konsole A in der Variante Elite verkaufen (erkennbar auf dem Foto an dem chromfarbenen Zierstreifen), dann müssen Sie auch als Privatverkäufer die Variante Elite liefern und nicht die Variante 4Losers.
preslavez hat geschrieben:Ich habe ja nichts zugesichert. Ich habe nur zugesichert das es um eine XXX Konsole.
Und wenn Sie eine Konsole verkaufen, die es erst ab 2017 im Handel gab (erkennbar auf dem Foto an dem chromfarbenen Zierstreifen), dann müssen Sie auch als Privatverkäufer die Variante mit dem chromfarbenen Zierstreifen mit Baujahr 2017 liefern und nicht das allerallerallererste Modell dieser Konsole aus dem Jahr 2014 ohne den Chromstreifen sondern in "mattschwarz".
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 30.01.18, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von Zafilutsche »

Dann springen wir doch wieder in meinen 1. Beitrag (30.01.18, 12:52) rein.
Die gute Nachricht wäre, dass strafrechtlich sehr wahrscheinlich nix blühen wird.
Die schlechte Nachricht könnte die zivilrechtliche Geschichte sein.
Statt besser überhaupt kein Foto zu verwenden, wird der Einfachheit halber auf anderes Material zurückgegriffen. Ausbaden soll das der Käufer. Super!
Wäre ich der Käufer und mein Verkäufer käme mir "so" um die Ecke, ich würde gar nicht weiter bellen, sondern beißen. :wink:
preslavez
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 7
Registriert: 30.01.18, 12:07

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von preslavez »

zimtrecht hat geschrieben:Wenn die Bezeichnung des Artikels angeblich ausreicht und das Foto nicht den tatsächlichen Artikel darstellt - warum zur Hölle sollte man dann überhaupt ein Foto einstellen? Es dokumentiert nicht, was da genau verkauft wird. Es dokumentiert nicht den Zustand des angebotenen Artikels. Es führt mindestens zu Verwunderung, schlimmstenfalls zu genau dem geschilderten Problem.
preslavez hat geschrieben:Ich habe die Bilder genommen weil ich keine Lust hatte neue reinzustellen.
Waren es wenigstens eigene Bilder, oder gar "irgendwelche" eines ähnlichen Artikels aus dem Netz? Nicht, dass sich dann auch noch der Urheber der Bilder mit unschönen Forderungen meldet....


Waren meine eigene Bilder
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30185
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von ktown »

preslavez hat geschrieben:Waren meine eigene Bilder
Wenn die Leiste ein wertbildender Faktor ist, dann ist es schnuppe, ob aus dem Internet geklaut oder selbst gemacht. Wenn selbst gemacht, muss man eher sagen: Selten blöd.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
preslavez
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 7
Registriert: 30.01.18, 12:07

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von preslavez »

Nicht blöd sondern faul :D :D :D
Dig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 231
Registriert: 28.02.06, 19:58

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von Dig »

preslavez hat geschrieben:...ich habe da ein kleines Problemchen...
...Muss ich das Geld zurück zahlen?
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.
Ganz persönlich würde ich mich mit dem Käufer in Verbindung setzen und mich in aller Form entschuldigen. Und ihm dann anbieten, einen Teil des Geldes zurück zuzahlen, wenn er die Konsole trotzdem behält. Wie viel Geld? Ist Verhandlungssache. Ich würde mit 10...20% anfangen.
Viele Grüße Dig
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von Zafilutsche »

@ Dig
Das wäre ein pragmatischer Lösungsansatz. Doof und teuer könnte es für den TE laufen, wenn er
1. die Beanstandung vom Käufer endgültig abgeblockt hat und
2. Der Käufer anschließend einen Anwalt beauftragt hat, den von ihm gemachten Rücktritt durchzusetzen.

Der 1. Brief des vom Käufer beauftragten Anwalts, würde die "Gewinnmarge" vom Verkauf der Spielkonsole (die lauter, älter und mit langsameren Prozessoren ausgestattet ist) locker aufzehren. :oops:
freemont
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8317
Registriert: 21.08.14, 16:57

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von freemont »

preslavez hat geschrieben:Nicht blöd sondern faul :D :D :D
Hallo,

was nicht verschwiegen werden darf:

Der Käufer darf grundsätzlich nicht sofort zurücktreten.

Die Sachmängelrechte sind gestuft. znächst kommt die Nacherfüllung, erst danach der Rücktritt, wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist. Bevor das nicht klar ist, ist der Rücktritt unwirksam. Ausnahme: Der Verkäufer hat die Nacherfüllung "ernsthaft und endgültig verweigert". An diese Erfüllunngsverweigerug sind sehr hohe Anforderungen zu stellen.

D.h. hier könnte man dem Käufer die "richtige" Konsole im Tausch liefern. Das geht oft nicht beim Stückkauf. Bei Massenware ist das dagegen auch dem privaten Käufer möglich. Denkbar, dass er selbst das Tauschgerät unter dem Auktionspreis einkauft und so sogar noch einen Gwinn macht.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von Zafilutsche »

freemont hat geschrieben:... Denkbar, dass er selbst das Tauschgerät unter dem Auktionspreis einkauft und so sogar noch einen Gwinn macht.
Denkbar wäre das, aber denkbar wäre es dabei, dass das erworbene Gerät mangelhaft sein könnte. Das würde in einem solchen Fall überhaupt nicht helfen. (Und die Zeitschiene?)
Wenn das Bild von einer 2. zuvor verkauften Konsole gemacht worden ist, gäbe es vielleicht ein Umstand, auf diese Zurückgreifen zu können? (z.B. Konsole an Freund/Verwandten verkauft)
Ich vermute dass vom jetzigen Käufer der Ausruf "Betrugsanzeige" ö.ä. gekommen war, daher die Frage auch hier im Forum, ob eventuell da etwas dran sein könnte.
Es wäre also die Frage wie der Verkäufer bisher reagiert hat und wie Gesprächsbereit der Käufer ist, um eine einvernehmliche Lösung zu finden oder finden zu wollen. Fragestellungen wie: Wer trägt den nun die Kosten für den möglichen Hin- und Rückversand u.ä. müssen ja geklärt werden.
freemont
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8317
Registriert: 21.08.14, 16:57

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von freemont »

Zafilutsche hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:... Denkbar, dass er selbst das Tauschgerät unter dem Auktionspreis einkauft und so sogar noch einen Gwinn macht.
Denkbar wäre das,
...

Ja, es ist denkbar, dass die Gewährleistungsrechte gestuft sind.

Auch wenn es da nicht steht, erst kommt die Nacherfüllung. dann der Rücktritt.

Ein vorschnell erklärter Rücktritt ist unwirksam, siehe § 437 BGB:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten ...

Nein, das muss nicht geklärt werden:
Fragestellungen wie: Wer trägt den nun die Kosten für den möglichen Hin- und Rückversand u.ä. müssen ja geklärt werden.
Das ist gesetzlich geregelt, das hat der Verkäufer zu tragen.
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Bild weicht etwas ab Privatverkauf im Online-Portal

Beitrag von Celestro »

freemont hat geschrieben:Das ist gesetzlich geregelt, das hat der Verkäufer zu tragen.
Klingt so, als wäre das immer so. Bei einem Privatverkauf und einem Streit darüber, ob die "Reklamation" überhaupt berechtigt ist, wäre ich persönlich mir da aber nicht 100%ig sicher.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen