Muss Maklerprovision gezahlt werden?

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neuerUser
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Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von neuerUser »

Hallo,

ich hab eine rechtliche Frage zu einem Hauskauf.
ich habe bei einem beruflichen Termin bei einer Kundin, der in ihrem Haus stattfand, davon gehört, dass sie ihr Haus verkaufen möchte. Sie führte mich auch durch die Räumlichkeiten und meinte aber dann, ich sollte noch einen Termin mit dem Makler vereinbaren.
Eine Woche später fand die Besichtigung mit dem Makler statt, er hat mir dann auch das Exposé ausgehändigt.
Nun habe ich erfahren, dass der Maklervertrag schon bald ausläuft. Von der Immobilie habe ich ja bereits im Vorfeld gewusst.
Müsste ich die Maklergebühren trotzdem zahlen, weil der Makler im Rahmen der Besichtigung tätig wurde und mir das Exposé ausgehändigt hat?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus!
Jutta
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von Jutta »

Wie so oft kann man nur sagen: es kommt darauf an.

Wie ich es kenne, läßt einen jeder Makler bei Besichtigung eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Objekt nachgewiesen hat und bei Kauf eine Courtage fällig wird.
Dann werden Sie nicht darum herumkommen.

Sie hätten bei dem Kontakt mit dem Makler darauf hinweisen können, dass Sie schon Vorkenntnisse vom Objekt hatten, also keine Courtage zahlen brauchen. Es kann aber sein, dass die Verkäuferin einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hat, dass sie alle an ihn verweisen muss. Dann müsste im Zweifelsfall die Verkäuferin die Zahlung der Courtage übernehmen, wozu sie sicher auch keine Lust hat.

Pragmatischer Vorschlag: mit Makler und Verkäuferin sprechen, wie das laufen soll. Oder ein Jahr warten, nachdem der Maklervertrag ausgelaufen ist und hoffen, dass dann keiner mehr darauf schaut, dass schon ein Kontakt mit dem Makler bestand. Wenn nicht inzwischen ein anderer Käufer gefunden ist, was bei der momentanen Lage wohl nicht ausgeschlossen werden kann ...
Gruß
Jutta
webmaster76
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von webmaster76 »

Hat die Verkäuferin einen Alleinauftrag oder qualifizierten Alleinauftrag an den Makler erteilt? Aus den Schilderungen gehe ich davon aus.

Im ersten Fall hätte die Käuferin grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, um die Provision herum zu kommen. Das aber nur, hätte sie den Makler nicht eingeschaltet. Im zweiten Fall hätte sie auf jeden Fall bezahlen müssen.

So oder so gehe ich davon aus, dass der Makler bezahlt werden muss, da er innerhalb des Beauftragungszeitraums tätig geworden ist. Ein Abwarten bis zum Ende des Vertrags dürfte da nicht weiterhelfen.

Beide Parteien können sich aber auch auf eine Kostenteilung einigen. Natürlich könnten beide auch pokern, auf das Ende des Vertrags warten und dann den Verkauf durchziehen. Wenn der Makler jedoch davon Wind bekommt, kann das schnell nach hinten los gehen.
ktown
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von ktown »

webmaster76 hat geschrieben:So oder so gehe ich davon aus, dass der Makler bezahlt werden muss, da er innerhalb des Beauftragungszeitraums tätig geworden ist.
Es ist nur die Frage von wem. Wenn nicht
Jutta hat geschrieben:Wie ich es kenne, läßt einen jeder Makler bei Besichtigung eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Objekt nachgewiesen hat und bei Kauf eine Courtage fällig wird.
, dann gibt es keinen Vertrag zwischen Käufer und Makler.
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Hanomag
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von Hanomag »

Jutta hat geschrieben:Wie ich es kenne, läßt einen jeder Makler bei Besichtigung eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Objekt nachgewiesen hat und bei Kauf eine Courtage fällig wird...
Ich meine, dass die Unterschrift gar nicht notwendig ist. Der Objektnachweis wird dem Makler sicher auch so gelingen.
ktown
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von ktown »

Hanomag hat geschrieben:
Jutta hat geschrieben:Wie ich es kenne, läßt einen jeder Makler bei Besichtigung eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Objekt nachgewiesen hat und bei Kauf eine Courtage fällig wird...
Ich meine, dass die Unterschrift gar nicht notwendig ist. Der Objektnachweis wird dem Makler sicher auch so gelingen.
Mag sein. Es hilft ihm nur nicht.
Guckst du
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neuerUser
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von neuerUser »

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Soweit ich weiß, hat die Verkäuferin einen Alleinvertrag mit dem Makler.

Unterschrieben haben wir dem Makler nichts.
Ich hatte den Makler angerufen und ihm gesagt, dass ich von einer Kundin von dem Hausverkauf erfahren habe. Der Makler hat gleich mit mir den Besichtigungstermin vereinbart.
NACH der Besichtigung hat der Makler uns das Exposé ausgehändigt, in dem die Maklerprovision und die Widerrufsbelehrung stehen. Vorher wussten wir ja praktisch auch noch nicht wie hoch die Maklergebühr dann wäre.

Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften? Ist durch die telefonische Vereinbarung des Termins ein Fernabsatzgeschäft zustande gekommen? Und können wir dies Widerrufen, um die Maklergebühr nicht zahlen zu müssen? Schließlich waren uns die konkreten Bedingungen ja erst nach Aushändigung des Exposes klar.
Hanomag
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von Hanomag »

ktown hat geschrieben: Mag sein. Es hilft ihm nur nicht.
Guckst du
Ist das Urteil noch aktuell? Ich habe nämlich schon andere Sachen gehört.
ktown
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von ktown »

Hanomag hat geschrieben:
ktown hat geschrieben: Mag sein. Es hilft ihm nur nicht.
Guckst du
Ist das Urteil noch aktuell? Ich habe nämlich schon andere Sachen gehört.
Schön für sie :wink: Ich höre auch viel den lieben langen Tag. 8)
Gründet das was sie so hören auf Urteilen und wenn ja auf welche?
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freemont
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von freemont »

neuerUser hat geschrieben:...

Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften? Ist durch die telefonische Vereinbarung des Termins ein Fernabsatzgeschäft zustande gekommen? Und können wir dies Widerrufen, um die Maklergebühr nicht zahlen zu müssen? Schließlich waren uns die konkreten Bedingungen ja erst nach Aushändigung des Exposes klar.
Fernabsatz ist es nicht, bloß ein Telefon, Briefkasten eine Mailadresse reichen dafür nicht. Nur wenn "...der Vertragsschluss ... im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt".

Was aber sein kann ist ein Widerrufsrecht nach § 312b BGB:
§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

(1) 1Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat,
3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder ...
Wenn das im Einzelfall vorliegt bestehen 14 Tage Widerrufsrecht ab Belehrung/Vertragsschluss. Unter den recht hohen Voraussetzungen des § 356 IV BGB kann das WidR aber vorher erlöschen. Wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Makler sofort tätig wird, die Maklerdienstleistung vollständg erbracht ist, belehrt wurde usf.
Lucky
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Re: Muss Maklerprovision gezahlt werden?

Beitrag von Lucky »

Während der Besichtigung ein Exposé überreichen, reicht nicht aus.
Der Käufer kann zunächst davon ausgehen, dass der Makler vom Verkäufer bezahlt wird.
Eine Verweisungsklausel oder Hinzuziehungsklausel ist im Regelfall ungültig, weil keine Individualvereinbarung.
Der Käufer kann mit der Einrede der Vorkenntnis die Zahlung einer Maklergebühr ablehnen.
MfG
Lucky
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