Dirty Uschi hat geschrieben: Vom Gefühl her kann alles problematisch sein, was geringere Beträge für

)die Masse abwirft als die ZPO, so dass ein Gläubiger die Verletzung der Verpflichtung nach einem angemessenen Arbeitsverhältnis ins Feld führen könnte.
Hallo Uschi, dem Grunde nach, kann das Aufgezeigte ja nun keinesfalls so selten sein. Flensburg-DK, Aachen-B-NL, Kehl-Straßburg, Kontanz-CH und mehr. Überall an den Landesgrenzen mischen sich die Menschen, man wohnt hüben und drüben. Bei der Arbeit ist es nicht anders.
Gehen wir mal von dem 1:100 Fall aus, dass der TH in der WVP seine ABTRETUNG (...und dafür ist sehr wohl entscheidend, was PFÄNDBAR ist

) beim Arbeitgeber vorlegt. Egal wo dieser nun seinen Sitz hat, im Inland oder im Ausland. Kann denn nun bei einem ausländischen Arbeitgeber die ZPO gelten? Wohl kaum. Muss sich die Billigkeit des pfändbaren Betrages nicht am Wohnsitz des Schuldners bemessen? Denn dort gilt wohl das jeweilige nationale Recht, oder?
Worauf soll gestützt sein, dass der deutsche Schuldner die ZPO "exportiert", wenn er "emigriert"? Das kann wohl nicht sein. Worauf willst du stützen, dass die Emigration in Länder mit Pfändungsrecht "mehr pfändbar als bei ZPO" RSB-freundlich und Emigration in Länder mit Pfändungsrecht "weniger pfändbar als bei ZPO" RSB-schädlich sei?
Mag der § 295 InsO in der Tat unser Grundrecht auf Freizügigkeit einschränken können??

Mir sträuben sich die Nackenhaare.
Ich stelle mir nur vor, dass ein in Deutschland wohnender Schweizer hier Insolvenz und RSB beantragt, derweil er 2 km hinter der CH-Grenze im Heimatland arbeitet. Das offensichtlich erheblich höhere Einkommen in der Schweiz führt in den ersten 3 Jahren zu satten Abführungen an den TH. (Damit kann ich gut leben, denn zweifellos gilt hier die ZPO und die Lebenshaltungskosten des Schuldners fallen in D an.)
Nach 3 Jahren entscheidet sich der Schuldner aus privaten Gründen wieder in die Schweiz zu ziehen. Dort sind die pfandfreien Beträge höher, was nur logisch erscheint, da auch die Lebenshaltungskosten höher sind. Zudem steht es uns gar nicht zu, Nachbarvölkern Vorgaben darüber zu machen, wie diese ihre Pfändungsregeln erstellen.
Nun willst du wirklich dafür votieren, dass diesem Schweizer anzukreiden sei, dass die weiteren WVP Jahre weniger einbrächten?? Motto: "Umzüge seien nur dahin erlaubt, wo es der Masse ein MEHR einbringt!"

das würde mich wieder einmal fassungslos machen.

Deine comments sind wie immer willkommen.
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?