Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt würde mich eure Meinung sehr interessiere.
Ein ganz konkretes aber fiktives Beispiel:
Thema 1: Es gibt einen Marktführer im Sportbereich, der in einer Training-App Workouts anbietet. Diese Workouts haben eine definierte Zusammenstellungen an Übungen und Wiederholungszahlen.
Thema 2: Oben genannte Workouts besitzen Namen. Sie sind nach Figuren der griechischen Mythologie genannt.
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Frage 1: Dürfen die oben genannten Workouts z.B: kopiert, veröffentlich und verwendet werden? Ist allein durch die Kombination verschiedener Übungen und Wiederholungszahlen eine hinreichende Schöpfungstiefe erreicht? Gibt es anderweitige Dinge zu beachten?
Frage 2: Sind in diesem Kontext die Namen der Figuren der griechischen Mythologie schutzfähig? Könnte man also, ergänzend zu Frage 1, auch jene Namen nutzen?
Ich freue mich auf Meinungen und bin sehr gespannt.
LG
Bud
Urheberrecht bei Workouts mit Namen griechischer Götter
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Re: Urheberrecht bei Workouts mit Namen griechischer Götter
zu 1. Kommt drauf an. Wenn da steht "Herpes-Übung"= 5 Liegestütz, 5 Kniebeugen, 5 Wasweißich... dürfte das kaum ausreichen um hier Schutz zu erwerben. Je komplexer das wird um so eher ist ein Plagiat gegeben, auch wenn man das ohne Namen kopiert.
zu 2. Die Namen an sich sind nmE. nicht geschützt. Aber - der Name im Zusammenhang mit der/einer Übung ist es ziemlich sicher schon.
Wenn man also seine Übungen unbedingt auch so aufbauen und nennen will ist es ratsam, dieses genau durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dieser davon abrät hier so vorzugehen. Selbst eine Betitelung nach anderen "Göttern" könnte schon als Plagiat betrachtet werden.
Also - Alle Infos sammeln und dort beraten lassen.
zu 2. Die Namen an sich sind nmE. nicht geschützt. Aber - der Name im Zusammenhang mit der/einer Übung ist es ziemlich sicher schon.
Wenn man also seine Übungen unbedingt auch so aufbauen und nennen will ist es ratsam, dieses genau durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dieser davon abrät hier so vorzugehen. Selbst eine Betitelung nach anderen "Göttern" könnte schon als Plagiat betrachtet werden.
Also - Alle Infos sammeln und dort beraten lassen.
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