Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

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Tari
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Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von Tari »

Hallo zusammen,

ich weiß leider nicht, ob ich mit meinem Thema an dieser Stelle richtig bin - falls nicht, bitte ich darum, es an einen passenderen Ort zu verschieben! :)

Es geht um folgenden Fall: Unser Sohn (7 Jahre alt, 2. Klasse) kam vor einigen Tagen nach Hause und berichtete, wie die Betreuungslehrerin seinen besten Freund beim Mittagessen in der Mensa gegen seinen Willen am Handgelenk über den Boden schleifte und dann hochnahm und wegtrug, weil er ihr gegenüber wohl ein ungewünschtes Wort mehrmals ausgesprochen hatte und sie wollte, dass er daraufhin mit bei den Lehrerinnen am Tisch sitzt und nicht bei seinen Freunden.

Die Lehrerin ist dafür bekannt, sehr streng zu sein und den Kindern z.B. beim Essen das Besteck gegen ihren Willen aus der Hand zu nehmen, weil sie es angeblich in der falschen Hand halten, aufgestützte Arme beim Malen oder Schreiben einfach weg zu schubsen etc. Wir Eltern haben uns bei diversen Gelegenheiten bereits über sie beschwert und auch die Kinder nutzen Gesprächsrunden in der Klasse dazu, ihrem Ärger über besagte Lehrerin Luft zu machen. Leider scheinen bisher keine drastischeren Maßnahmen ergriffen worden zu sein, denn die Frau ist ja immer noch an der Schule beschäftigt und benimmt sich weiterhin unmöglich.

Wir haben nach dem Vorfall beim Mittagessen natürlich sofort die Eltern des besten Freundes kontaktiert (der Junge hatte zu Hause von sich aus nichts erzählt, hat dann aber mit der Sprache rausgerückt), die ihrerseits einen Brief an die Schulleitung geschickt haben, mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von sieben Tagen. Da ich ziemlich sicher bin, dass der Junge kein Einzelfall ist, da die Frau ja für ihre extrem unpädagogischen Methoden bekannt ist, wüsste ich gern, wie die Rechtslage ist, damit ich bei unkooperativem Verhalten seitens des Lehrerkollegiums mit handfesteren Mitteln arbeiten kann als mich nur zu beschweren.

Ferner saß eine Sozialpädagogin mit am Lehrertisch in der Mensa, die das Ganze mit angeschaut hat und nichts getan hat - ich weiß noch nicht, wie ich damit umgehen soll.

Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen - ich bin total aufgebracht, möchte mich bei einem Schreiben an die Schulleitung aber möglichst emotional zurückhalten und mit "Fakten" kommen, wenn ihr versteht, was ich meine. Gibt es überhaupt etwas, was wir über einfache Beschwerden hinaus tun können?

Viele Grüße!
FelixSt
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von FelixSt »

Solche Lehrer gibt es noch? Endlich mal ein Lichtblick.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Tari
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von Tari »

Sehr hilfreicher Beitrag... :roll:
fool1
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von fool1 »

Moin!

Sie haben einen sehr plakativen Beitrag eingestellt.
Tari hat geschrieben:..gegen seinen Willen am Handgelenk über den Boden schleifte und dann hochnahm und wegtrug, weil er ihr gegenüber wohl ein ungewünschtes Wort mehrmals ausgesprochen hatte und sie wollte, dass er daraufhin mit bei den Lehrerinnen am Tisch sitzt und nicht bei seinen Freunden.
Wie hätte man denn, ihrer Meinung nach, dieser Situation mit extrem pädagogischen Methoden begegnen sollen?

Ich bin nicht vom Fach, sollte das Kind Verletzungen erlitten haben stände eine Körperverletzung im Raum.

Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)

Für Dieter, Felix und WHKD2000
Pirate
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von Pirate »

Tari hat geschrieben:am Handgelenk über den Boden schleifte und dann hochnahm und wegtrug, weil er ihr gegenüber wohl ein ungewünschtes Wort mehrmals ausgesprochen hatte und sie wollte, dass er daraufhin mit bei den Lehrerinnen am Tisch sitzt und nicht bei seinen Freunden.
Das Kind hat also die Lehrerin beleidigt und wurde unter Aufsicht genommen. Wie das bei renitenten Kindern (gehorcht hat es wohl nicht) anders als durch unmittelbaten Zwang funktionieren soll, ist mir nicht klar. Mit 7jährigen frechen Kindern gibt es auch nichts zu diskutieren.
Tari hat geschrieben:Die Lehrerin ist dafür bekannt, sehr streng zu sein und den Kindern z.B. beim Essen das Besteck gegen ihren Willen aus der Hand zu nehmen, weil sie es angeblich in der falschen Hand halten, aufgestützte Arme beim Malen oder Schreiben einfach weg zu schubsen etc
Ich nehme an, dass den Kinder zu Hause auch keine grundlegenden Umgangsformen gelehrt werden. Da wird beim Essen wohl auch am Tisch rumgelümmelt.
michael61s
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von michael61s »

Tari hat geschrieben:Es geht um folgenden Fall: Unser Sohn (7 Jahre alt, 2. Klasse) kam vor einigen Tagen nach Hause und berichtete, wie die Betreuungslehrerin seinen besten Freund beim Mittagessen in der Mensa gegen seinen Willen am Handgelenk über den Boden schleifte und dann hochnahm und wegtrug, weil er ihr gegenüber wohl ein ungewünschtes Wort mehrmals ausgesprochen hatte und sie wollte, dass er daraufhin mit bei den Lehrerinnen am Tisch sitzt und nicht bei seinen Freunden.
Schulrecht ist Ländersache. Deswegen das Bundesland nennen.

Unabhängig vom Bundesland ist die Anwendung von körperlicher Gewalt in allen Bundesländern verboten.
Tari hat geschrieben:wüsste ich gern, wie die Rechtslage ist, damit ich bei unkooperativem Verhalten seitens des Lehrerkollegiums mit handfesteren Mitteln arbeiten kann als mich nur zu beschweren.
Anwalt nehmen, schauen, ob belastbare Zeugen vorhanden sind. Den Anwalt fragen welche Erfolgsaussicht eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt hat.
Pirate hat geschrieben:Das Kind hat also die Lehrerin beleidigt und wurde unter Aufsicht genommen. Wie das bei renitenten Kindern (gehorcht hat es wohl nicht) anders als durch unmittelbaten Zwang funktionieren soll, ist mir nicht klar. Mit 7jährigen frechen Kindern gibt es auch nichts zu diskutieren.
Die Anwendung des Unmittelbaren Zwang ist der Polizei, Zoll, der Bundeswehr in seinem Aufgabengebiet erlaubt. Nicht aber Lehrkräften.
ktown
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von ktown »

Also ich kann mich in die Situation des TE hineinfühlen (Meiner ist jetzt in der 4.Klasse). genauso weiß ich aber auch, wie unterschiedlich Situationen von Kindern empfunden und erzählt werden und wie sie sich letztlich wirklich abgespielt haben. Frage 4 Kinder und du bekommst 5 unterschiedliche Versionen der Handlung.
Ich habe in den 4 Jahren versucht zu lernen die Mitte zwischen den Erzählungen der Lehrer und der Kinder zu finden. Weil vielfach dort die Wahrheit zu finden ist. :wink:
Ob es also Nötigung war, ist vermutlich sehr schwer beweisbar.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Roderik
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von Roderik »

Wir sind hier in einem Grenzbereich, ab wann "Festhalten" oder "Wegtragen" als Nötigung gesehen werden kann oder als Bestandteil erzieherischer Maßnahmen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Lehrerin anderen Kindern Besteck wegnimmt oder Ellbogen "wegschubst".
Wie einige Kommentare hier durchblicken lassen, sind solche Vorgehensweisen womöglich dann "unpädagogisch", wenn sie nicht ins eigene Erziehungskonzept passen.

Es stellt sich nun die Frage, wie weit eine Lehrkraft bei renitenten oder unerzogenen Kindern gehen darf oder eben nicht darf.
Im beschriebenen Fall wurde ein Kind gegen seinen Willen "weggeschleift", nachdem es sich erkennbar daneben benommen hat. Das kann man im Sinne von "da wurde etwas gegen den Willen des Kindes getan" als Nötigung ansehen. Bezieht man aber den Grund für die sicherlich überzogene Reaktion der Lehrkraft mit ein, dann ging dieser Reaktion ja ein klares Fehlverhalten des Kindes voraus. Wenn die Kollegin als "Hardlinerin" schulbekannt ist, hätte man auch als Siebenjähriger vielleicht den Bogen nicht überspannen dürfen.

Kehren wir nun zum Verhalten der Lehrkraft zurück.
Hierbei sollte sich der TE überlegen, worauf er es anlegt. Möchte er, dass das Ganze straf- oder dienstrechtlich verfolgt wird, oder möchte er, dass in der Form auf die Lehrkraft eingewirkt wird, dass sie ihre pädagogische Linie ändert. Möglicherweise ja auch beides.
Als nächstes sollte gut überlegt werden, ob durch das gewählte Mittel auch etwas erreicht werden kann. Eine Beschwerde bei der Schulleitung kann hilfreich sein, jedoch sollte das dann doch von den Eltern des betroffenen Kindes geführt werden.
Ein Gespräch über pädagogische Leitlinien in Verbindung mit dem Schulprogramm, das mit Sicherheit gegenseitigen Respekt einschließt, ist taktisch vermutlich sinnvoller. Dabei wäre es auch unerheblich, ob das Kind sich zuerst daneben benommen hat. Auch Lehrkräfte haben ihren Schülern mit Respekt zu begegnen - als Erwachsene und Profis auch mit Vorbildfunktion. Darauf würde ich die Beschwerde aufbauen.

Viele Grüße
Roderik
FelixSt
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von FelixSt »

Da dürfte sich der Schulleiter aber sehr wundern, wenn die Helikoptereltern vom Dienst es plötzlich mit einer sachlich und bodenständig formulierten Eingabe im Stile Roderiks versuchen.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
michael61s
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von michael61s »

Lieber Roderick,
Roderik hat geschrieben:Wir sind hier in einem Grenzbereich, ab wann "Festhalten" oder "Wegtragen" als Nötigung gesehen werden kann o
Diese sind Maßnahmen zur Abwendung von Gefahr für das Kind oder andere Kinder. Und Nötigung ist das nicht.
Roderik hat geschrieben:Es stellt sich nun die Frage, wie weit eine Lehrkraft bei renitenten oder unerzogenen Kindern gehen darf oder eben nicht darf.
Im beschriebenen Fall wurde ein Kind gegen seinen Willen "weggeschleift", nachdem es sich erkennbar daneben benommen hat.
Dieses Wegschleifen, und der Sachverhalt gibt keinen Spielraum für Notwehr, ist die Anwendung von körperlicher Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen.
Wenn eine Lehrkraft mit der Situation nicht fertig wird, hat sie den Beruf verfehlt.
Alleine die Tatsache, dass sie so vorgeht, scheint in der Tatsache begründet zu seien, dass die Schulleitung sie nicht zurechtweist.
Ich weis sehr wohl, das andere Eltern den Kindern verbieten eine Aussage zu machen, aus Angst vor schlechten Noten.
Von daher ist die Beweislage sehr schwierig.
Aufgrund dieser Tatsache werden viele begründete und berechtigte Strafanzeigen von Eltern wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Die Retoure Kutsche der Lehrkraft ist dann eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Eltern.

Roderik hat geschrieben:Darauf würde ich die Beschwerde aufbauen.
Du weist sehr wohl, dass für Beschwerden die drei FFF gelten, Fristlos, Formlos Fruchtlos.
aurorashmi
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von aurorashmi »

ktown hat geschrieben:Also ich kann mich in die Situation des TE hineinfühlen (Meiner ist jetzt in der 4.Klasse). genauso weiß ich aber auch, wie unterschiedlich Situationen von Kindern empfunden und erzählt werden und wie sie sich letztlich wirklich abgespielt haben. Frage 4 Kinder und du bekommst 5 unterschiedliche Versionen der Handlung.
Ich habe in den 4 Jahren versucht zu lernen die Mitte zwischen den Erzählungen der Lehrer und der Kinder zu finden. Weil vielfach dort die Wahrheit zu finden ist. :wink:
Ob es also Nötigung war, ist vermutlich sehr schwer beweisbar.
:!: 8)
Und was halten Sie als Unbeteiligter vom Thema Intelligenz?
FelixSt
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von FelixSt »

michael61s hat geschrieben: Ich weis sehr wohl, das andere Eltern den Kindern verbieten eine Aussage zu machen, aus Angst vor schlechten Noten..
Woher wissen Sie das denn so genau? Ist Tari Ihr Zweitaccount? Oder wieso kennen Sie plötzlich solche Details? Es heißt übrigens "weiß" und nicht "weis". Kein gutes Vorbild für Ihre schulpflichtigen Kinder.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
michael61s
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von michael61s »

FelixSt hat geschrieben:Woher wissen Sie das denn so genau? Ist Tari Ihr Zweitaccount? Oder wieso kennen Sie plötzlich solche Details?
1. Ist es eine allgemene Lebenserfahrung von Eltern die Stress mit der Schule hatten,
2. Ist es nicht mein Zweitaccount.
3. Den Oberlehrer können Sie zu hause lassen. (weis)
FelixSt hat geschrieben: Kein gutes Vorbild für Ihre schulpflichtigen Kinder.
Schauen SIe einfach mal in den Spiegel.
Roderik
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von Roderik »

michael61s hat geschrieben:
Roderik hat geschrieben:Darauf würde ich die Beschwerde aufbauen.
Du weist sehr wohl, dass für Beschwerden die drei FFF gelten, Fristlos, Formlos Fruchtlos.
Interessanterweise sieht der Schulrechtsexperte Hoegg das nicht so, obwohl er auch um die drei Fs weiß.
Es steht den Eltern ja frei, bei unbefriedigender Antwort der Schulleitung das Schulamt einzuschalten.

Randnotiz:

Trotz sehr sorgfältiger Notengebung und bewusstem und reflektiertem aktivem Sorgetragen meinerseits von dem Schüler-Lehrer-Verhältnis unabhängiger Noten scheint dieser eins zu eins Zusammenhang insbesondere Seitens der Schüler sorgsam gepflegt zu werden. Manchmal glaube ich, dass ist eher der Versuch der Schüler, den Lehrer moralisch unter Druck zu setzen oder aber die Verantwortung für eigene Minderleistung auf Dritte abzuwälzen.

Viele Grüße
Roderik
Tari
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Re: Nötigung (?) seitens Lehrerin gegenüber Grundschülern

Beitrag von Tari »

Ja, was soll ich sagen - vielen Dank für jene, die sich bemüht haben, sich sachlich mit dem Thema zu befassen und ihre Meinung dazu kund getan haben!

Zu den Anderen: Wer die Ausübung von Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen als angemessen empfindet und der Meinung ist, dass einer auch pädagogisch ausgebildeten Lehrperson keine anderen Optionen offenstehen als solche Grenzen zu überschreiten, hat hier ja offensichtlich als reine Provokation gepostet. Keine Ahnung, was sowas immer soll und warum man nicht die Finger stillhalten kann.

Erziehungskonzept hin oder her, körperliche Gewalt geht einfach nicht, weder von Seiten der Lehrkräfte (immerhin war das Kind keine Gefahr für sich oder andere, wo man die Anwendung körperlicher Gewalt als Schutzmaßnahme hätte gelten lassen können) noch von Seiten der Eltern. Wo soll man da die Grenzen ziehen, was ist noch okay, was nicht? Also lieber FelixSt, das hat nichts mit Helikoptereltern zu tun - sollten Sie selbst Kinder haben und trotzdem solche Aussagen verfassen, mangelt es wohl generell an gesundem Menschenverstand oder Empathie.

Danke jedenfalls für den Input. Meine Beschwerde wird dann zeitnah rausgehen und ich überlege mir, welche Schritte ich gehen kann, wenn solch ein Verhalten weiterhin von der Schulleitung geduldet wird.

Gruß
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