Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"????
Moderator: FDR-Team
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Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"????
Hallo
Zu meiner Person, Bin ein sehr gut versorgter Rentner. Mittlerweile fasziniert mich der Gang in einen Gerichtssaal, was selbst meine Rechtsanwältin bewundert. Es ist schön wie die Verlierer mit hängenden Ohren den Gerichtssaal verlassen. Ich hatte nie zuvor mit Gerichten zu tun.
Ich stelle mir immer wieder die Frage, ob die Entscheidung der RA-Kammer bezüglich meiner Beschwerde richtig war, da diese als „unbegründete Beschwerde“ von der RA- Kammer abgelehnt wurde.
Es ging um einen Pflichtteilsanspruch Prozess, aus dem sich mehrere (9) Prozesse ergaben, (3 laufen noch,) welcher nach über 4 Jahren, und einem Selbstmord der Beklagten/Angeklagten, ein Ende erreichte.
Meine Fragen.
1. Ich würde, kann den Schriftverkehr zwischen RA- Kammer und mir hier Einfügen damit der Hergang Nachvollzogen werden kann, die Schreiben wurden so geändert dass eine Zuordnung nicht möglich ist, außer jemand kennt den genauen Fall.
2. Es wurden die Namen, Aktenzeichen und Orte usw. rausgenommen.
3. Bei einem Schreiben der RA- Kammer seht Persönlich/ Vertraulich könnte das ein Problem geben bei der Veröffentlichung hier.
4. Es sind ca. 20 Seiten, ist das Zuviel?
Danke vorab für eure Stellungsnahmen.
Wie ist die Rechtslage?
Was meint ihr dazu, vielleicht könnt ihr meine Gedanken zähmen.
MfG
Zu meiner Person, Bin ein sehr gut versorgter Rentner. Mittlerweile fasziniert mich der Gang in einen Gerichtssaal, was selbst meine Rechtsanwältin bewundert. Es ist schön wie die Verlierer mit hängenden Ohren den Gerichtssaal verlassen. Ich hatte nie zuvor mit Gerichten zu tun.
Ich stelle mir immer wieder die Frage, ob die Entscheidung der RA-Kammer bezüglich meiner Beschwerde richtig war, da diese als „unbegründete Beschwerde“ von der RA- Kammer abgelehnt wurde.
Es ging um einen Pflichtteilsanspruch Prozess, aus dem sich mehrere (9) Prozesse ergaben, (3 laufen noch,) welcher nach über 4 Jahren, und einem Selbstmord der Beklagten/Angeklagten, ein Ende erreichte.
Meine Fragen.
1. Ich würde, kann den Schriftverkehr zwischen RA- Kammer und mir hier Einfügen damit der Hergang Nachvollzogen werden kann, die Schreiben wurden so geändert dass eine Zuordnung nicht möglich ist, außer jemand kennt den genauen Fall.
2. Es wurden die Namen, Aktenzeichen und Orte usw. rausgenommen.
3. Bei einem Schreiben der RA- Kammer seht Persönlich/ Vertraulich könnte das ein Problem geben bei der Veröffentlichung hier.
4. Es sind ca. 20 Seiten, ist das Zuviel?
Danke vorab für eure Stellungsnahmen.
Wie ist die Rechtslage?
Was meint ihr dazu, vielleicht könnt ihr meine Gedanken zähmen.
MfG
Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Was sollte mit der Beschwerde überhaupt erreicht werden?
Ansonsten sparen Sie sich die Mühe die Dokumente bei einem Hoster hochzuladen und die Links hier einzustellen. Das wird nur eine Frage der Zeit sein bis ein Mod die löschen wird. Rechtsberatung am konkreten Einzelfall dürfen wir hier nicht leisten.
Ansonsten sparen Sie sich die Mühe die Dokumente bei einem Hoster hochzuladen und die Links hier einzustellen. Das wird nur eine Frage der Zeit sein bis ein Mod die löschen wird. Rechtsberatung am konkreten Einzelfall dürfen wir hier nicht leisten.
Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Wenn ich
lese, scheint mir der Sachverhalt eh zu keiner sinnvollen Diskussion hier im Forum zu führen.Hoffnung38 hat geschrieben:Mittlerweile fasziniert mich der Gang in einen Gerichtssaal, was selbst meine Rechtsanwältin bewundert. Es ist schön wie die Verlierer mit hängenden Ohren den Gerichtssaal verlassen.
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
HalloExDevil67 hat geschrieben:Was sollte mit der Beschwerde überhaupt erreicht werden?.
Zumindestens das RA von der RA-Kammer Disziplinarsch belangt wird.
Weil seine vielen Nachgewiesenen Lügen, zu viel schlechtem Beigetragen haben.
Und nicht das eine "unbegründetet Bescherde" raus kommt.
Der RA ist immer noch der Meinung das mir mein Pflichtteil nicht zustehen würde, obwohl das LG anderer Meinung ist.
MfG
Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Und was hindert einen daran dann den Anwalt zu wechseln? Das Gericht wird diese Meinung ja hoffentlich in Form eines Beschlusses, Urteils oder ähnlichem abgefasst haben.Hoffnung38 hat geschrieben: Der RA ist immer noch der Meinung das mir mein Pflichtteil nicht zustehen würde, obwohl das LG anderer Meinung ist.
Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Freudscher Verschreiber ?Hoffnung38 hat geschrieben:Disziplinarsch
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
HalloExDevil67 hat geschrieben:Und was hindert einen daran dann den Anwalt zu wechseln? Das Gericht wird diese Meinung ja hoffentlich in Form eines Beschlusses, Urteils oder ähnlichem abgefasst haben.Hoffnung38 hat geschrieben: Der RA ist immer noch der Meinung das mir mein Pflichtteil nicht zustehen würde, obwohl das LG anderer Meinung ist.
Die Gerichte haben Urteile gefällt, und der Hauptprozess Pflichtteil ist erledigt.
Alles zu meiner Zufriedenheit.
Ich würde niemals meine Anwältin wechseln, könnte mir keine bessere wünschen.
Bestimmt wären die Prozess anders gelaufen, wenn ich nicht diese gute Anwältin gehabt hätte.
Die Beschwerde wurden gegen den Generischen Anwalt bei der RA- Kammer eingereicht.
Wegen seiner viele Nachgewiesenen Lügen und Vorgehesweise, so das seine Mandantin in der Ausweglosigkeit Selbstmord begangen hat.
MfG
Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Und sie wissen, dass diese alternativen Fakten sie in den Selbstmord getrieben hat bzw. dass diese alternativen Fakten nicht mit der Mandantin vorher so abgesprochen waren?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Der Gesetzgeber hat in seiner grenzenlosen Weisheit die Berufsaufsicht über die Anwälte den Anwaltskammern aufgetragen. Das ist nun mal so - und bleibt auch so bis die Hölle zufriert. Klappt soweit ja auch super.
Wenn sich z.B. ein Anwalt beschwert, weil ein Kollege zu geringe Gebühren erhebt, wird die Kammer mit Sicherheit ja auch tätig - also kein Grund zur Sorge.
Zu behaupten ein Anwalt hätte gelogen ist ja ohnehin unsinnig - würde der nie tun. Vermutlich hat der Mandant gelogen - und wenn der auch noch tot ist... also bitte...
Wenn sich z.B. ein Anwalt beschwert, weil ein Kollege zu geringe Gebühren erhebt, wird die Kammer mit Sicherheit ja auch tätig - also kein Grund zur Sorge.
Zu behaupten ein Anwalt hätte gelogen ist ja ohnehin unsinnig - würde der nie tun. Vermutlich hat der Mandant gelogen - und wenn der auch noch tot ist... also bitte...
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Ich geh schon mal Popcorn besorgen...
Und ja: 20 Seiten sind zuviel.
Und ja: 20 Seiten sind zuviel.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
ktown hat geschrieben:Und sie wissen, dass diese alternativen Fakten sie in den Selbstmord getrieben hat bzw. dass diese alternativen Fakten nicht mit der Mandantin vorher so abgesprochen waren?
Wow: Sie machen es sich leicht.Name4711 hat geschrieben: Zu behaupten ein Anwalt hätte gelogen ist ja ohnehin unsinnig - würde der nie tun. Vermutlich hat der Mandant gelogen - und wenn der auch noch tot ist... also bitte...
Nach dem Moto aus den Augen aus dem Sinn.
Falsch: Jetzt hat muss eben die Fam. Erben die Suppe auslöffeln, welche ihnen der RA eingebrockt hat.
Bis auf einen Prozess der wurde sofort Eingestellt. Auszug vom Schreiben an die RA- Kammer
Am xx.xx.xxxx um sollte im Amtsgericht das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Strafverfahren wegen „falscher Versicherung an Eides Statt“ beginnen.
Plötzlich und unerwartet hat die Richterin ein Eilschreiben vorgelesen mit folgendem Wortlaut.
„Die Verhandlung kann nicht stattfinden, da die Angeklagte verstorben ist“
Das geschah wenige Stunden vor dem Prozess.
MfG
Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Hä also ich ging davon aus, dassHoffnung38 hat geschrieben:Jetzt hat muss eben die Fam. Erben die Suppe auslöffeln, welche ihnen der RA eingebrockt hat.
. Somit hat nicht der Anwalt der Gegenseite den Erben die Suppe gegeben, sondern die Partei, die den Prozess gewonnen hat.Hoffnung38 hat geschrieben:Die Gerichte haben Urteile gefällt, und der Hauptprozess Pflichtteil ist erledigt.
Alles zu meiner Zufriedenheit.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
Ich würde noch einen Schritt weitergehen. Da hat sich jemand die Suppe selber eingebrockt und drückt sich nun um das auslöffeln. Oder wer sollte sonst schuldig sein wenn jemand, anscheinend berechtigt, seinen Pflichtteil einklagen muss?ktown hat geschrieben:Somit hat nicht der Anwalt der Gegenseite den Erben die Suppe gegeben, sondern die Partei, die den Prozess gewonnen hat.
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Re: Beschwerde bei der RA- Kammer "unbegründetet Beschwerde"
HalloExDevil67 hat geschrieben: Ich würde noch einen Schritt weitergehen. Da hat sich jemand die Suppe selber eingebrockt und drückt sich nun um das auslöffeln. Oder wer sollte sonst schuldig sein wenn jemand, anscheinend berechtigt, seinen Pflichtteil einklagen muss?
So ähnliche Worte hat der Richter auch gewählt, bevor er ein Vergleichsangebot vorgelegt hat, welches ich Angenommen habe.
Auf Anraten des RA der Beklagten, wurde im Prozess Pflichtteilsanspruch beim Landgericht mit einem Wort „weniger“, ohne Gegenangebot das Vergleichsangebot des Richters abgelehnt.
Die Ablehnung des Vergleiches erfolgte, obwohl dem RA nach eigener Aussage bekannt war, dass sich durch die Ablehnung des Vergleiches der Streitwert „Pflichtteilsanspruch“ erheblich erhöhen wird, aber das erhöht ja dann auch das Honorar des RA.
Mit dieser Ablehnung wurde ein Fass aufgemacht, welches in den folgenden 4 Jahren für die Beklagte verheerende Folgen hatte.
Auszug aus schreiben an die RA- Kammer
Das erste notarielle Nachlassverzeichnis wurde vom LG nicht Anerkannt, da nachweislich Wertgegenstände und Grundstücke nicht Berücksichtig wurden. Das 1. notarielle Nachlassverzeichnis wurde von einem Notar/Freund der Fam. erstellt, welcher zu Gunsten der Fam. gehandelt hat. Dadurch hat der Notar dann erhebliche Probleme mit der Notarkammer bekommen.
Selbst mein rechtlich gefordertes Anwesenheitsrecht beim Erstellen des notariellen Nachlassverzeichnisses wurde vom RA und Notar verhindert.
Worte des Richters in der Verhandlung
„Sie müssten doch wissen wie ein notarielles Nachlassverzeichnis auszusehen hat Herr RA “
Es musste ein 2. Ergänzendes notarielles Nachlassverzeichnis vorgelegt werden.
Nach der Vergleichsablehnung wurden noch weitere Ungereimtheiten/Machenschaften aufgedeckt, welche der Beklagte zur Last gelegt wurden.
Anscheinend war sich die „sehr Angesehene Fam.“ in der Region nicht Bewusst, das auch sie Probleme bekommen könnten.
Es klingt wie ein Roman, jedoch ist es Traurige Wirklichkeit.
MfG.
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