Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Moderator: FDR-Team
Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Hallo zusammen,
ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Titels und suche einen Anwalt, welcher für mich die entsprechenden Maßnahmen einleiten kann.
Auf welches Fachgebiet sollte sich solch ein Anwalt spezialisiert haben?
VG
Marc
ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Titels und suche einen Anwalt, welcher für mich die entsprechenden Maßnahmen einleiten kann.
Auf welches Fachgebiet sollte sich solch ein Anwalt spezialisiert haben?
VG
Marc
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Zwangsvollstreckung gehört (eigentlich) zum Handwerkszeug eines jeden Anwaltes.
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Würde ich so nicht sagen, sondern: Zwangsvollstreckung gehört zum Handwerkszeug einer jeden Rechtsanwaltsfachangestelltenidem hat geschrieben:Zwangsvollstreckung gehört (eigentlich) zum Handwerkszeug eines jeden Anwaltes.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Also einfach den Anwalt um die Ecke beauftragen?
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Ja, kann man machen. Allerdings lohnt sich ein reines Zwangsvollstreckungsmandat i.d.R. nicht für einen Anwalt, man sollte also nicht damit rechnen, vom Anwalt mit offenen Armen empfangen zu werden.26196008 hat geschrieben:Also einfach den Anwalt um die Ecke beauftragen?
Wie hoch ist die Forderung?
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Die Forderung ist aus 1995 um liegt zur Zeit bei ca. 5000€
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Sind die Zinsen mittituliert oder warum "zur Zeit"?
Grüße, Susanne
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Wurde zuvor bereits mit dem Titel vollstreckt oder wurde die Forderung sonst mal gegenüber dem Schuldner geltend gemacht?
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Ich bin Laie...
Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.
Ich kann aber sagen, dass ich schon 1996 mit Zinsen in einem Grundbuch eingetragen worden bin, aber bei der Zwangsversteigerung nicht zum zug gekommen bin, da noch genug andere vor mir an der reihe waren.
Durch die (Wortsperre: Firmenname) habe ich aber die Info, dass der Schuldner nun wieder Mittel hat und auch Schulden abzahlt.
Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.
Ich kann aber sagen, dass ich schon 1996 mit Zinsen in einem Grundbuch eingetragen worden bin, aber bei der Zwangsversteigerung nicht zum zug gekommen bin, da noch genug andere vor mir an der reihe waren.
Durch die (Wortsperre: Firmenname) habe ich aber die Info, dass der Schuldner nun wieder Mittel hat und auch Schulden abzahlt.
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Und Sie sind sicher, dass der Schuldner das nicht abbezahlt hat?Ich bin Laie...
Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.
Wird das wieder so ein nonsense-thread...
Grüße, Susanne
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
26196008 hat geschrieben:Die Forderung ist aus 1995 um liegt zur Zeit bei ca. 5000€
Der Titel ist 23 Jahre alt?
Dann müsste man sich überlegen wie man damit umgeht, wenn der Schuldner das Thema "Verwirkung einer titulierten Forderung" anspricht.
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Ich bin mir 100% sicher, dass ich 0,0 bekommen habeSusanneBerlin hat geschrieben:Und Sie sind sicher, dass der Schuldner das nicht abbezahlt hat?Ich bin Laie...
Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.
Wird das wieder so ein nonsense-thread...
Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Ich dachte ein Titel ist 30 Jahre gültigfreemont hat geschrieben:26196008 hat geschrieben:Die Forderung ist aus 1995 um liegt zur Zeit bei ca. 5000€
Der Titel ist 23 Jahre alt?
Dann müsste man sich überlegen wie man damit umgeht, wenn der Schuldner das Thema "Verwirkung einer titulierten Forderung" anspricht.
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels
Ohne vollstreckbare Ausfertigung des Titels brauchen wir uns um mögliche Verwirkung erstmal keine Gedanken machen.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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