Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Moderator: FDR-Team

26196008
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Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von 26196008 »

Hallo zusammen,

ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Titels und suche einen Anwalt, welcher für mich die entsprechenden Maßnahmen einleiten kann.

Auf welches Fachgebiet sollte sich solch ein Anwalt spezialisiert haben?

VG
Marc
idem
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von idem »

Zwangsvollstreckung gehört (eigentlich) zum Handwerkszeug eines jeden Anwaltes.
Kobayashi Maru
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von Kobayashi Maru »

idem hat geschrieben:Zwangsvollstreckung gehört (eigentlich) zum Handwerkszeug eines jeden Anwaltes.
Würde ich so nicht sagen, sondern: Zwangsvollstreckung gehört zum Handwerkszeug einer jeden Rechtsanwaltsfachangestellten :lol:
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
26196008
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von 26196008 »

Also einfach den Anwalt um die Ecke beauftragen?
Kobayashi Maru
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von Kobayashi Maru »

26196008 hat geschrieben:Also einfach den Anwalt um die Ecke beauftragen?
Ja, kann man machen. Allerdings lohnt sich ein reines Zwangsvollstreckungsmandat i.d.R. nicht für einen Anwalt, man sollte also nicht damit rechnen, vom Anwalt mit offenen Armen empfangen zu werden.

Wie hoch ist die Forderung?
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
26196008
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von 26196008 »

Die Forderung ist aus 1995 um liegt zur Zeit bei ca. 5000€
SusanneBerlin
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von SusanneBerlin »

Sind die Zinsen mittituliert oder warum "zur Zeit"?
Grüße, Susanne
idem
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von idem »

Wurde zuvor bereits mit dem Titel vollstreckt oder wurde die Forderung sonst mal gegenüber dem Schuldner geltend gemacht?
26196008
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von 26196008 »

Ich bin Laie...

Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.

Ich kann aber sagen, dass ich schon 1996 mit Zinsen in einem Grundbuch eingetragen worden bin, aber bei der Zwangsversteigerung nicht zum zug gekommen bin, da noch genug andere vor mir an der reihe waren.

Durch die (Wortsperre: Firmenname) habe ich aber die Info, dass der Schuldner nun wieder Mittel hat und auch Schulden abzahlt.
SusanneBerlin
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich bin Laie...

Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.
Und Sie sind sicher, dass der Schuldner das nicht abbezahlt hat?

Wird das wieder so ein nonsense-thread...
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von freemont »

26196008 hat geschrieben:Die Forderung ist aus 1995 um liegt zur Zeit bei ca. 5000€

Der Titel ist 23 Jahre alt?

Dann müsste man sich überlegen wie man damit umgeht, wenn der Schuldner das Thema "Verwirkung einer titulierten Forderung" anspricht.
26196008
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von 26196008 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Ich bin Laie...

Die vollsteckbare Ausfertigung wurde von meinem Anwalt, der nicht mehr tätig ist, vernichtet. Daher habe ich keine Details.
Und Sie sind sicher, dass der Schuldner das nicht abbezahlt hat?

Wird das wieder so ein nonsense-thread...
Ich bin mir 100% sicher, dass ich 0,0 bekommen habe
26196008
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von 26196008 »

freemont hat geschrieben:
26196008 hat geschrieben:Die Forderung ist aus 1995 um liegt zur Zeit bei ca. 5000€

Der Titel ist 23 Jahre alt?

Dann müsste man sich überlegen wie man damit umgeht, wenn der Schuldner das Thema "Verwirkung einer titulierten Forderung" anspricht.
Ich dachte ein Titel ist 30 Jahre gültig
Kobayashi Maru
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Re: Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Beitrag von Kobayashi Maru »

Ohne vollstreckbare Ausfertigung des Titels brauchen wir uns um mögliche Verwirkung erstmal keine Gedanken machen.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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