Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Hanomag
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von Hanomag »

ktown hat geschrieben:Den Verweis auf Schneelasten, Wind- und Scherkräfte sind sowas von albern, dass man es getrost als gewinnorientierte Geschäftsmasche bezeichnen kann. :ironie:
Er wäre mehr gewinnorientierte Geschäftsmasche als albern.
Papageno23
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von Papageno23 »

In meinem Bundesland sind Überdächer und Carports bis zu einer Bruttogrundfläche von 30qm genehmigungsfrei. Festzustellen ist 1. Daß sich niemand eine Statik für so ein Ding rechnen läßt und daß 2. Noch keiner dieser Carports durch Schnee-, Wind- oder Scherlasten zusammengebrochen ist. Möglicherweise stellen sich die Menschen in meinem BL also nicht an, wie eine Kuh beim Scheißen, was man von dem einen oder anderen Forentastenhelden wohl nicht behaupten kann. :lachen:
ktown
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von ktown »

Papageno23 hat geschrieben:In meinem Bundesland sind Überdächer und Carports bis zu einer Bruttogrundfläche von 30qm genehmigungsfrei.
Was hat das mit dem Sachverhalt zutun? Ein genehmigungsfreies Vorhaben hat nicht zur Folge, das man vogelfrei machen kann was man will.
Festzustellen ist,
1.
Papageno23 hat geschrieben:Daß sich niemand eine Statik für so ein Ding rechnen läßt
Liegt vielfach daran, dass besagte Hersteller eine Typenstatik haben.
Papageno23 hat geschrieben:Noch keiner dieser Carports durch Schnee-, Wind- oder Scherlasten zusammengebrochen ist.
Sind sie die staatlich geprüfte Meldestelle für solche Fälle, dass sie das so genau wissen?
Papageno23 hat geschrieben:Möglicherweise stellen sich die Menschen in meinem BL also nicht an
Was sie von ihren baurechtlichen Pflichten nicht entbindet. Aber das ist landauf landab ein altbewährte Totschlagargument. Wie der Kölner so schön sagt: Et hätt noch emmer joot jejange.
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Zafilutsche
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von Zafilutsche »

blue cloud hat geschrieben:An der Hausrückseite zum Garten (Untergeschoß) führt eine Treppe in den Gartenbereich. Ich würde gerne diesen Treppenbereich samt Podest mit einem Dach überbauen.
Die Größe dürfte so etwa 2,20 tief und ca. 3 M breit sein. Damit wäre die Treppe, die Stützmauer und der Gartenweg davor überwiegend überdacht.
Idee ist, jeweils an den 4 Endpunkten stabile Stützen ins Erdreich einzubetonieren, obenauf ein paar Quer- und Längsträger und mit ca. 3 Glasscheiben nach oben verschließen.
Nach Möglichkeit soll keine Befestigung an der Hausfassade erfolgen, verschiefert.

2 Fragen dazu,
a.) benötigt man ggfs. eine Baugenehmigung?? nach der geplanten Überdachung beginnt der Gartenbereich, so dass Abstandsflächen zum nächsten Nachbarn mindestens 7 M betragen.
b.) wie stabil müssen die Träger sein?? Im Erdrreeich verzinkte Träger, "äußerlich" Edelstahlgerippe??
Erfahrungsgemäß kann man die Frage an das zuständige Bauamt stellen, ob etwas "Genehmigungsfähig" ist oder nicht.
Und wenn sich schon jemand als "Statiker"; "Architekt" oder als "Hersteller" definiert, so sollten die voraussichtlichen Belastungen ermittelt sein, und sich in den Berechnungen wieder finden. :devil:
Papageno23
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von Papageno23 »

ktown hat geschrieben:
Papageno23 hat geschrieben:In meinem Bundesland sind Überdächer und Carports bis zu einer Bruttogrundfläche von 30qm genehmigungsfrei.
Was hat das mit dem Sachverhalt zutun? Ein genehmigungsfreies Vorhaben hat nicht zur Folge, das man vogelfrei machen kann was man will.
Festzustellen ist,
1.
Papageno23 hat geschrieben:Daß sich niemand eine Statik für so ein Ding rechnen läßt
Liegt vielfach daran, dass besagte Hersteller eine Typenstatik haben.
Papageno23 hat geschrieben:Noch keiner dieser Carports durch Schnee-, Wind- oder Scherlasten zusammengebrochen ist.
Sind sie die staatlich geprüfte Meldestelle für solche Fälle, dass sie das so genau wissen?
Papageno23 hat geschrieben:Möglicherweise stellen sich die Menschen in meinem BL also nicht an
Was sie von ihren baurechtlichen Pflichten nicht entbindet. Aber das ist landauf landab ein altbewährte Totschlagargument. Wie der Kölner so schön sagt: Et hätt noch emmer joot jejange.
Da fällt mir direkt ein Zitat von Ludwig Thoma ein. Wer sich nicht in der Lage sieht, ein standfestes Überdach oder einen haltbaren Carport selbst zu bauen, (also o h n e Hersteller) der muß es eben bleiben lassen. Ein Statiker wird jedenfalls je nach Gemüt lauthals loslachen oder still in sich hineingrinsend, eine Statik anfertigen. Der König Kunde bezahlt es ja und an Standardstatiken mangelt es ja nicht. Warum nicht nochmal 500 € fürs Ausdrucken kassieren? :lachen:
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von Oktavia »

Papageno23 hat geschrieben:
Da fällt mir direkt ein Zitat von Ludwig Thoma ein. Wer sich nicht in der Lage sieht, ein standfestes Überdach oder einen haltbaren Carport selbst zu bauen, (also o h n e Hersteller) der muß es eben bleiben lassen. Ein Statiker wird jedenfalls je nach Gemüt lauthals loslachen oder still in sich hineingrinsend, eine Statik anfertigen. Der König Kunde bezahlt es ja und an Standardstatiken mangelt es ja nicht. Warum nicht nochmal 500 € fürs Ausdrucken kassieren? :lachen:
Nun vielleicht zahlt man den Statiker nicht nur dafür zu rechnen sondern auch für seine Haftpflicht? Wenn son Ding runterkommt und es stand jemand drunter, wird es schwierig zu erklären dass man nach Bauchgefühl und Wellenschlag selbst konstruiert hat und dass doch eigentlich prima gepasst hat.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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Papageno23
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von Papageno23 »

Daß so ein Ding umfällt, wenn du es baust, glaub ich sofort. Früher dachte ich, Leute, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen gibts es nicht, dank Internet melden sich täglich welche. :lachen:
MGH
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Re: Vordach - Genehmigungspflichtig? Ausführung? Größe

Beitrag von MGH »

Ein Zimmerer (-Meister) oder Bauunternehmer hat i.d.R. in seiner Ausbildung "ein wenig" Statik gelernt; Anderes lässt sich als Bauhandwerker durch jahrelange Erfahrung kompensieren.
Wer weder die die technischen Grundlagen versteht, noch die Erfahrung hat, muss halt jemanden dazunehmen, der es beurteilen kann...

Nach Ihrer Konstruktions-Beschreibung fehlt mir erstmal das Thema "Aussteifung" komplett... Das kann man mit entsprechenden Verbindungen auch (für Laien) unsichtbar machen, oder halt vergessen.... und in paar Jahren oder nach dem nächsten größeren Sturm ist das Dach erst schief und dann weg...

Und zu den Statistiken... solange das Vordach einfach nur beschädigt wird und Sie es dann in paar Jahren von ner Fachfirma erneuern lassen, erfährt ja niemand davon und es taucht in keiner Statistik auf. Und wenn es wegen extremem Sturm oder Schneefall zu nem Einsturz kommt, passiert das oft auch an ner großen Scheue, oder anderen Bauten, die für die Presse prominenter sind...

Ich kann aber bestätigen, das die Statiker mancher Bauaufsichtsbehörden schon mehrfach eingestürzte Carports, Vordächer und auch Balkone zu sehen bekommen haben.... manchmal sogar ohne Sturm und Schnee....
Und ich hab selber auch bereits mehrfach "Bastellösungen" unverzüglich beseitigen lassen, wegen offensichtlicher Einsturzgefahr...
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