Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

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Anton Reiser
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Anton Reiser »

Charon- hat geschrieben:Das ist nicht zwingend ein Widerspruch, wenn man davon ausgeht, dass die Kniebeugen nicht als Strafe gedacht sind, sondern als Teil des Unterrichts (so ähnlich wie das Vorlesen von Hausaufgaben oder die Arbeit an der Tafel). Dann wäre erst die Pause im Klassenzimmer als Erziehungsmaßnahme zu werten.
Das sehe ich auch so. Insofern ist die Zulässigkeit der von SFD als "Erziehungsmaßnahme" bezeichneten Sanktion kaum abschließend zu beurteilen, weil die vorliegenden Informationen eben nicht "klar geschilderte Umstände" beschreiben. Der Lehrer spricht anders als SFD nicht von Sanktionen, sondern von einem "Bewegungsspiel", dessen konkrete Regeln offenbar unbekannt sind, jedenfalls nicht mitgeteilt werden. Der Schulleiter scheint diese Regeln offenbar zu kennen (?) und die Vorgehensweise zu tolerieren.

Tatsächlich umfasst die Sachverhaltsschilderung lediglich drei Sätze, die allerdings wichtige Fragen offen lassen:
in einer Grundschule (Bayern), 1. Klasse, werden Arbeitsblätter von den Schülern bearbeitet. Schüler, die vergessen, ihren Namen auf das Blatt zu schreiben, müssen fünf Kniebeugen machen. Bei wiederholtem vergessen müssen zehn Kniebeugen gemacht werden.
Beginn, Verlauf und Ende des Spiels bleiben in der Darstellung ebenso im Dunkeln wie die Frage, warum offenbar ausschließlich nicht mit Namen versehene Arbeitsblätter sanktioniert werden, nicht aber weitere durchaus denkbare schulische Probleme, wie z.B. durch die Klasse laufen, in die Klasse rufen, Gegenstände durch die Klasse werfen, Gewaltanwendung gegen Mitschüler, wie schubsen, schlagen kneifen, spucken, treten, rempeln, kratzen, Materialien nicht dabei haben, Hausaufgaben vergessen, zu spät in den Unterricht kommen, gestellte Aufgaben nicht oder nur seeeehr zöööögernd bearbeiten, laute Unterhaltungen führen, Toiletten versauen, den Ordnungsdienst nicht erledigen, Mitschüler beleidigen, Lehrer beleidigen, Mitschüler mobben (mit und ohne Handy), Turnbeutel vergessen, Zeichenblock vergessen, Hefte vergessen, Tintenpatronen nicht dabei, unterschriebene Elternmitteilungen vergessen, Unterschrift unter Zeugnis vergessen, nichts zu trinken dabei, nichts zu essen dabei, keine Regenjacke dabei, keine Winterjacke dabei... .
[...] relevante[...] Rechtsnormen. [...] gerne auch alternativ eine Referenz, aus der hervorgeht, dass Kniebeugen erlaubt sind.
In einem spielerischen Kontext sind in der Schule (nicht nur) Kniebeugen sicherlich erlaubt, "spielorientierte Lern- und Arbeitsformen", die an die Kindergartenerfahrung anknüpfen, sind sogar ausdrücklich erwünscht:
Lehrer, denen durch die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten der Lebens- und Erfahrungsraum des Kindes im vorschulischen Alter vertraut ist, können die Vorgaben des Lehrplans gezielter umsetzen, indem sie z.B. im Erstunterricht an spielorientierte Lern- und Arbeitsformen des Kindergartens anknüpfen. Die besonderen Bedürfnisse der Schulanfänger werden unter anderem bei der Gestaltung des Klassenzimmers sowie durch Verwendung entsprechender Spiel- und Lernmaterialien sowie auch bereits erlernter Lieder, Gedichte und Spiele berücksichtigt.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
In Abwandlung eines äußerst beliebten Spiels im Englisch-Unterricht könnte die durch den Lehrer oder Schüler ausgesprochene Anweisung also lauten:
Simon says: All children, who didn't write their name on the worksheet, make five pushups.

Weitere Anregungen findet man u.a. hier:
https://2.bp.blogspot.com/-hblQ3tykb8M/ ... s%2529.jpg

Das geht selbstverständlich auch auf Deutsch und in allen Fächern.
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Anton Reiser »

Ich finde es sehr wichtig, dass man sich an Spielregeln hält. Spielregeln gelten aber nicht nur einseitig!
Für Sie offenbar schon, zumindest kündigen Sie einseitig eine von "gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit" mit der Schule auf, weil dieses Verhältnis durch "gegensätzliche Standpunkte belastet wird". Und das bereits 6-7 Monate nach der Begründung des bestehenden Schulverhältnisses.

So wie Sie sachbezogene Nachfragen ablehnen, weil Sie darin einen Rechtfertigungszwang zu erkennen glauben, stellen Sie sich im Punkt Vertrauen auf den Standpunkt, dass dieses nicht "erzwungen" werden kann. Wohl wahr. Allerdings scheinen Sie die Bedeutung des Art. 74 BayEUG auch nicht zutreffend erfasst zu haben oder er ist Ihnen ohnehin egal. Es geht um die gemeinsame Erziehung Ihres Kindes durch Sie und die Schule, also die Interessen Ihres Kindes, da sollte man wohl schon vertrauensvoll zusammenarbeiten und eigene persönliche Befindlichkeiten zurückstellen. Auch wenn manchmal die Zähne knirschen. Hier der Wortlaut:
Art 74 BayEUG
(1) Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit. In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit
Dass Ihr Sohn aus "Angst und Scham" eine an Sie gerichtete Mitteilung verschwinden lässt, scheint mir im Übrigen auch irgendwie auf ein belastetes Vertrauensverhältnis hinzuweisen, befremdlich finde ich in diesem Zusammenhang, dass Sie das scheinbar ignorieren und stattdessen als Lösung die schriftliche postalische Information der Eltern durch die Schule vorschlagen. Für ein grenzenloses Vertrauen zu Ihrem Sohn spricht das ebenfalls nicht. Warum wissen Sie eigentlich seit Wochen von den Befindlichkeiten anderer Schüler und deren Berichten zu Hause?

Alternative Kommunikationswege zwischen Schule und Elternhaus stellen mittlerweile vielfach sogenannte "Lerntagebücher" dar, die die Schüler auch zur Dokumentation ihres Lernfortschrittes nutzen können:
http://augustenburg-gms.de/?tag=lerntagebuch

Der innerschulische "Rechtsweg" in dieser Frage ist im Übrigen noch nicht ausgeschöpft, man kann den Sachverhalt noch vor das Schulforum bringen:
Art. 56 Rechte und Pflichten (der Schüler)
2) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses
[...]
5. bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden.
Man kann die Angelegenheit auch vor den Elternbeirat bringen, zumal ja angeblich auch andere Schüler betroffen sind:
Art. 65 Bedeutung und Aufgaben (des Elternbeirates)
(1) 1Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule; Art. 74 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. 3Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,

1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
3. den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
5. durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2),
6. bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen,
7. sich im Rahmen der Abstimmung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 zu äußern,
8. im Verfahren, das zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen kann, die in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte wahrzunehmen,
9. im Verfahren, das zum Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 genannten Rechte wahrzunehmen,
10. bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
11. bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
12. bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 mitzuwirken.
13. das Einvernehmen bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen, bei der Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ und bei der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule herzustellen,

Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.
(2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt die Klassenelternsprecherin bzw. der Klassenelternsprecher die Belange der Eltern der Schülerinnen oder Schüler einer Klasse, der gemeinsame Elternbeirat die Belange der Eltern der Schülerinnen oder Schüler jeweils mehrerer Grundschulen, Mittelschulen oder Förderzentren wahr.
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
ktown
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von ktown »

Anton Reiser hat geschrieben:Beginn, Verlauf und Ende des Spiels bleiben in der Darstellung ebenso im Dunkeln wie die Frage, warum offenbar ausschließlich nicht mit Namen versehene Arbeitsblätter sanktioniert werden
Dies kann sein....muss es aber nicht....wir wissen es nicht. :wink:
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Evariste
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Evariste »

Anton Reiser hat geschrieben: Dass Ihr Sohn aus "Angst und Scham" eine an Sie gerichtete Mitteilung verschwinden lässt, scheint mir im Übrigen auch irgendwie auf ein belastetes Vertrauensverhältnis hinzuweisen
Dieser Angriff (um nichts anderes handelt es sich hier) kam doch schon mal ... und dann wundert man sich, dass der TE emotional wird. :roll:

Das Argument ist aber auch sachlich falsch. Aus Erfahrungen mit dem Thema "sexueller Missbrauch von Kindern" weiß man, es gibt vielfältige Gründe, warum sich Kinder in einer seelischen Notlage ihren Eltern nicht anvertrauen. Vielleicht fürchtet das Kind, seine Eltern zu enttäuschen, weil es etwas falsch gemacht hat, vielleicht spürt es instinktiv, dass diese Angelegenheit die Eltern belasten und traurig machen wird (was es ja wohl auch tut) und will sie schützen. All das hat nichts mit einem "belasteten Vertrauensverhältnis" zu tun, sondern kann einfach bedeuten, dass es sich um ein sensibles Kind handelt, das seine Eltern sehr liebt.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Lehrerin es hier geradezu auf eine Eskalation angelegt hat (bzw. wahrscheinlich ist sie einfach unfähig, ich glaube nicht, dass sie das bewusst macht):
- Für ein harmloses Vergehen, das leicht mal aus Versehen passiert, wird eine Bestrafung eingeführt, die aber als "Spiel" deklariert wird.
- Wenn ein Kind dieses "Spiel" dann aber nicht mitmacht, wird es dafür ordentlich bestraft. Und das gleich 2mal, zum einen mit dem Entzug der Pause, zum anderen mit einer Mitteilung an die Eltern.
- Damit aber nicht genug, statt dass man die Mitteilung per Post verschickt (so kenne ich es jedenfalls aus meiner Schulzeit in Bayern, auch bei sog. Hinweisen), gibt man die Mitteilung dem Kind mit, das dadurch direkt in eine Zwangslage gerät.
- Wenn das Kind dann die Mitteilung - was durchaus vorhersehbar war - nicht an die Eltern übergibt, wird gleich die nächste Strafe angedroht.
- Und so weiter.

Wir reden wir übrigens über einen Erstklässler im Alter von 6 oder vielleicht 7 Jahren. Kinder in dem Alter sind noch sehr gut zu steuern, wenn man es richtig anpackt.
ktown
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben:Aus Erfahrungen mit dem Thema "sexueller Missbrauch von Kindern" weiß man, es gibt vielfältige Gründe, warum sich Kinder in einer seelischen Notlage ihren Eltern nicht anvertrauen. Vielleicht fürchtet das Kind, seine Eltern zu enttäuschen, weil es etwas falsch gemacht hat, vielleicht spürt es instinktiv, dass diese Angelegenheit die Eltern belasten und traurig machen wird (was es ja wohl auch tut) und will sie schützen. All das hat nichts mit einem "belasteten Vertrauensverhältnis" zu tun, sondern kann einfach bedeuten, dass es sich um ein sensibles Kind handelt, das seine Eltern sehr liebt.

1. Den sexuellen Missbrauch eines Kindes mit einer Kniebeuge bzw. einer Mitteilung an die Eltern gleichzusetzen ist schon harter Tobak.
2. Sollte zwischen den Eltern und dem Kind solch ein Vertrauensverhältnis vorhanden sein, dass genau die oben aufgeführten Beweggründe nicht eintreffen. Wenn das Kind solche Gedanken hat, dann geht in der Familie so einiges schief.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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SirFrancisDrake
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von SirFrancisDrake »

Die Beantwortung rechtlicher Fragen sollten wirklich Fachleuten vorbehalten sein - wie wahr!

Hier die Stellungnahme des zuständigen Schulamtes:
vielen Dank für Ihre Nachfrage und die sehr sachliche Schilderung der Situationen, die Ihr Kind doch in tiefer Weise betreffen. Gerne nehme ich [als Schulamtsleitung] Stellung.

Erziehungsmaßnahmen liegen in der pädagogischen Verantwortung der Schule. Sie sollen eindeutig dem Zweck dienen, den einzelnen Schüler in seiner individuellen Entwicklung zu fördern. Keinesfalls dienen diese der Aufrechterhaltung der Ordnung oder gar der Bestrafung des Kindes vor der Klasse. Wenn irgend möglich sollte die Erziehungsmaßnahme mit dem Anlass für die Maßnahme zu tun haben, z.B. Ermahnen, tadeln oder auch ein Hinweis beim Austeilen eines Arbeitsblattes, dass der Name wichtig ist für das Wiederfinden des Blattes.
Alle Erziehungsmaßnahmen, die Kinder demütigen oder ggf. der Häme anderer Kinder aussetzen, gilt es zu unterlassen.

Bei wiederholten Pflichtverletzungen besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten zu senden. Hier kann eine gemeinsame, sinnvolle Art des Handelns vereinbart werden.

Das Vorkommnis ist ernst und hat mich veranlasst aufgrund Ihrer Angaben [die Lehrkraft] zu identifizieren. Mein Telefonat mit [der Schulleitung] ergab, dass auch [diese] bereits mit [der Lehrerkraft] vereinbart hat, dass diese Art der "Erziehung" unterbleibt.

Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Um weitere Auswüchse und ungesundes Halbwissen über die vermeintliche Rechtslage zu vermeiden, habe ich einen Moderator gebeten, diesen Thread zu schließen, um ggf. anderen Hilfesuchenden zu ermöglichen, einen objektiven Anhaltspunkt zu finden.

LG
SFD
Evariste
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 1. Den sexuellen Missbrauch eines Kindes mit einer Kniebeuge bzw. einer Mitteilung an die Eltern gleichzusetzen ist schon harter Tobak.
Das ist nicht wirklich ein sachliches Gegenargument. Es ist (wieder mal) ein Argument ad hominem.
2. Sollte zwischen den Eltern und dem Kind solch ein Vertrauensverhältnis vorhanden sein, dass genau die oben aufgeführten Beweggründe nicht eintreffen. Wenn das Kind solche Gedanken hat, dann geht in der Familie so einiges schief.
Sehe ich nicht so. Das ist eine komplett neue Situation für Eltern und Kind. Es ist normal, dass es da erst einmal Kommunikationsprobleme gibt. Die Kinder müssen erst lernen, dass Sie auch mit solchen Problemen zu Ihren Eltern kommen können und dass sie ernstgenommen werden.

Witzig ist ja, an anderer Stelle lehnen Sie genau das ab und meinen, mal sollte die Kinder und ihre Gefühle nicht zu ernst nehmen. Ob das dem Vertrauen der Kinder förderlich ist?
ktown hat geschrieben: Wenn man grundsätzlich die Empfindungen der Kinder zugrunde legt, dann werden die Eltern (und vermutlich hauptsächlich die Mütter) wöchentlich bei der Schulleitung auf der Matte stehen. Die lieben Kleinen sind es, wenn sie in die 1. Klasse kommen, schon mind. 6 Jahre gewöhnt, dass sie verhätschelt werden und ihnen jeder Wunsch von den Lippen abgelesen wird. Ich sehe es an unserer Grundschule, wievielen dieser kleinen Racker jedweder Respekt gegenüber Anderen fehlt und wohl nie im familiären Umfeld beigebracht wurde. Sie fangen also erst in der Schule an, sich an Regeln halten zu müssen. Wieso jetzt dabei Kniebeugen und auch wenn es in der Klasse ist, schon die lieben Kleinen für ihr Leben negativ prägt und
SirFrancisDrake hat geschrieben:bei der eine ggf. sich entwickelnde Schulangst
droht, ist meines Erachtens genau die Grundproblematik in heutigen Grundschulen. Es fängt mit dem Protest bei Kniebeugen an und hört mit dem Anwalt bei einer vermeintlich schlechten Note auf.
Charon-
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Charon- »

SirFrancisDrake hat geschrieben:Um weitere Auswüchse und ungesundes Halbwissen über die vermeintliche Rechtslage zu vermeiden
Ich sehe nicht, dass die Rechtslage sich durch dieses Schreiben deutlich geklärt hätte. Das einzige, was sich aus dem Schreiben ergibt, ist, dass die Schulleitung scheinbar mit zweierlei Maß misst, wenn sie den Eltern sagt, dass die Erziehungsmethoden des Lehrers in Ordnung seien, dem Schulamt gegenüber aber erklärt, die Lehrkraft bereits anderweitig angewiesen zu haben.

Was sich hinsichtlich der Rechtslage damit geändert hat ist die Tatsache, dass es (zumindest jetzt) eine Anweisung der Schulleitung gibt, diese ist natürlich, wie vor zwei Tagen von mir schon einmal angesprochen, zu berücksichtigen und bindet den Lehrer in der Auswahl seiner Methoden.

Ansonsten zeigt der Inhalt des Schreibens die Erleichterung des Schulamtes, recht billig aus der Sache rausgekommen zu sein und keine weiteren Veranlassungen treffen zu müssen, da kann man den Eltern durchaus noch überschwänglich zustimmen.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
ktown
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben:Das ist nicht wirklich ein sachliches Gegenargument.
Wieso der Vergleich mit sexuellem Missbrauch ein zutreffendes Argument ist, können sie dann sicherlich erklären.
Evariste hat geschrieben:Es ist (wieder mal) ein Argument ad hominem.
Mir war nicht bewusst, das ich sie damit persönlich angreife bzw. in Misskredit bringe. Dass war definitiv nicht mein Ansinnen.
Evariste hat geschrieben:Sehe ich nicht so.
Das ist ihr gutes Recht. Genauso wie es meines sein sollte, meine Sicht der Dinge zu vertreten.
Evariste hat geschrieben:Witzig ist ja, an anderer Stelle lehnen Sie genau das ab und meinen, mal sollte die Kinder und ihre Gefühle nicht zu ernst nehmen.
Man kann natürlich bewusst, Aussagen falsch auslegen. Beide Aussagen haben nichts direkt miteinander zutun.
Es ist vollkommen logisch und normal, dass Kinder die Dinge nur aus ihrem Blickwinkel betrachten und beschreiben und es ist vollkommen normal, dass sie die Dinge aus ihrer Warte aus als vollkommen korrekt ansehen. Sie haben es ja bisher vielfach nie anders gelernt. Außer sie haben Geschwisterkinder oder waren langjährig im Kindergarten, diese haben vielfach keine Anpassungsprobleme mit Regeln.
Evariste hat geschrieben:Die Kinder müssen erst lernen, dass Sie auch mit solchen Problemen zu Ihren Eltern kommen können
Was müssen sie lernen? Wenn sie bisher mit Problemen bei den Eltern offene Türen eingerannt haben, wo sollten denn jetzt die Hemmnisse herkommen? Hemmnisse werden doch nur durch negative Erlebnisse erzeugt?
Evariste hat geschrieben: und dass sie ernstgenommen werden
Wurden sie das denn in ihrem bisherigen Leben nicht?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Anton Reiser
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Anton Reiser »

Evariste hat geschrieben:Dieser Angriff (um nichts anderes handelt es sich hier) kam doch schon mal ... und dann wundert man sich, dass der TE emotional wird. :roll:
Sie reißen meine Äußerung aus seinem Zusammenhang - es ging um Art 74 Schulgesetz und den aus meiner Sicht leichtfertigen Umgang mit dem hohen Gut Vertrauen - und missverstehen das Zitat ganz offensichtlich. Emotional wurde SFD nicht im Zusammenhang mit einer entsprechenden Frage von ktown, sondern deshalb - jedenfalls zitiert er diese ktown -Äußerung:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... 3#p1802083

Ihre These, dass der Sohn sich ähnlich verhält wie ein Kind, das sexuell missbraucht wurde, halte ich für sehr steil. Hier zitiere ich gerne den TE, der mit der Qualität solcher Expertisen offenbar auch in anderen Foren so seine Erfahrung gemacht hat:
SirFrancisDrake
Und wenn man das so beobachtet, steigt die Zahl der [...] anwesenden Erziehungsexperten kontinuierlich. Meistens verfügen diese sogar über mehr Fachwissen, als ausgebildete Fachkräfte, und sind sogar zur Ferndiagnose fähig.
(Wer Sarkasmus findet, darf ihn übrigens gerne behalten :wink:)
Im Übrigen habe ich überhaupt nicht argumentiert, sondern aus einer Tatsache (Elternmitteilung wurde nicht abgegeben) eine vorsichtige Schlussfolgerung (scheinbar belastetes Vertrauensverhältnis) gezogen, die ganz sicherlich nachvollziehbarer ist als die Maßlosigkeit Ihres Urteils gegenüber der Lehrerin, die Sie auf der Basis einer Schilderung von drei Sätzen für "einfach unfähig" halten.

Andere in einer solchen Weise herabzusetzen, hebt sicher nicht das eigene Ansehen, insbesondere dann nicht, wenn der Rest Ihres Beitrage lediglich aus Verschwörungstheorien und verbalem Vandalismus besteht.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Evariste
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: Wieso der Vergleich mit sexuellem Missbrauch ein zutreffendes Argument ist, können sie dann sicherlich erklären.
Es ist einfach ein Beispiel dafür, wie Kinder mit seelischen Notlagen, in die sie durch Erwachsene gebracht werden, umgehen - oder eben nicht umgehen.
Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass Mütter und Väter oftmals die Personen sind, denen die Opfer die wenigsten Hinweise geben und die später als dem Kind weniger nahestehende Menschen von dem Missbrauch erfahren.
...
Betroffene Mädchen und Jungen spüren, wie sehr das Wissen um den sexuellen Missbrauch ihre Eltern belasten würde. Sie möchten ihnen dieses Leid nicht zufügen. Sie möchten nicht, dass ihre Mütter und Väter krank werden, traurig oder wütend sind und an sich selbst zweifeln.
Nicht wenige Opfer werden von Tätern und Täterinnen gezielt in Handlungen verwickelt, die strafbar sind oder von den Eltern verboten wurden. Sie schweigen, denn sie schämen sich und möchten ihren Müttern und Vätern die Enttäuschung ersparen.
Viele Täter und Täterinnen sorgen systematisch dafür, dass die Eltern einen guten Eindruck von ihnen haben. Die Kinder vertrauen sich ihren Müttern und Vätern nicht an, weil sie befürchten, ihre Mütter und Väter würden ihnen deshalb nicht glauben.

(Quelle: Zartbitter e. V.)
All das kann hier auch auf den Sohn zutreffen: er fühlt sich schuldig, will seine Eltern nicht belasten, weiß nicht, ob man ihm glauben wird...

Hinzu kommt, in diesem Alter ist der Lehrer für das Kind nicht einfach irgendjemand, sondern eine Bezugsperson, mit der gleichen Autorität wie die eigenen Eltern. Wenn sich nun diese Bezugsperson gegen das Kind stellt, gerät das Kind in einen tiefen Konflikt, mit dem es in der Regel -wenn es nicht schon ähnliche Erlebnisse mit anderen Bezugspersonen hatte, was man ihm nicht wünschen möchte - keine Erfahrung hat.

Paradoxerweise ist dieser Konflikt umso schwerwiegender, je besser das Verhältnis zu den Eltern ist. Das Kind überträgt nämlich die Qualität seiner Beziehung zu den Eltern auf den Lehrer (siehe "Die Bedeutung der Bindungstheorie für die Schule und den Unterricht", Pädagogisches Institut Berlin).

Das waren jetzt viele Worte... eigentlich sollte es ausreichen, einfach darauf hinzuweisen, dass man mit voreiligen Schlussfolgerungen über andere zurückhaltend sein sollte.
Evariste
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von Evariste »

Anton Reiser hat geschrieben: Maßlosigkeit Ihres Urteils gegenüber der Lehrerin, die Sie auf der Basis einer Schilderung von drei Sätzen für "einfach unfähig" halten.
Das war wirklich zu hart formuliert. Sagen wir "überfordert". Der dargestellte Sachverhalt lässt aber für mich kaum einen anderen Schluss zu. Das Problem sind dabei für mich nicht die Kniebeugen an sich, sondern die weitere Eskalation. Und vielleicht bin auch etwas emotional, einfach weil ich selbst einen Sohn in dem Alter habe.
ktown
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Re: Kniebeugen (Grundschule 1. Klasse, Bayern)

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben:All das kann hier auch auf den Sohn zutreffen: er fühlt sich schuldig, will seine Eltern nicht belasten, weiß nicht, ob man ihm glauben wird...
Stimmt....Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Die Lehrerin hat das Kind mit in die verbotene Handlung verwickelt und das Kind weiß, dass die Eltern dadurch traurig und/oder wütend werden.
Evariste hat geschrieben:Es ist einfach ein Beispiel
Sorry aber dies nenne ich: Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Die emotionale Achterbahn ist bei einem sexuell missbrauchten Kind definitiv eine andere, als der schulische Tagesablauf und die daraus resultierenden Geschehnisse und sind auf keinen Fall vergleichbar.
Evariste hat geschrieben:Hinzu kommt, in diesem Alter ist der Lehrer für das Kind nicht einfach irgendjemand, sondern eine Bezugsperson, mit der gleichen Autorität wie die eigenen Eltern.
Achso...deshalb will das Kind sich nicht an Regeln halten. :wink:
Evariste hat geschrieben:Wenn sich nun diese Bezugsperson gegen das Kind stellt, gerät das Kind in einen tiefen Konflikt
Der Konflikt entsteht meines Erachtens dadurch, dass das Kind die Lehrerin nicht als Bezugsperson mit Autorität betrachtet. Wäre der Bezug da, würde das Kind mit Freude den Anweisungen der Lehrerin folgen.
Evariste hat geschrieben:eigentlich sollte es ausreichen, einfach darauf hinzuweisen, dass man mit voreiligen Schlussfolgerungen über andere zurückhaltend sein sollte.
Stimmt. Den Ball spiele ich sehr gerne zurück.
Über das Thema Erziehung und/oder schulpädagogische Herangehensweise gibt es genauso viele Meinungen und Theorien wie es Eltern und Pädagogen gibt und jeder sieht seine Sicht der Dinge als die Richtige an und wird sie auch mit der eigenen Emotionalität verteidigen.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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