Hallo zusammen,
ein Taucher bucht eine Tauchsafari.
Für Nicht-Taucher: Man lebt die gesamte Zeit auf einem Boot und fährt in der Regel auch etwas entlegene Gebiete an, die bei Tagesausflügen nicht erreichbar sind.
Hier: 10 Tage auf dem Boot, danach noch 3-4 Tage Landurlaub zum Ausklingen.
Durch eine sich chronisch entwickelnde Sinusitis rät der HNO-Arzt dringend vom Tauchen ab.
Der Taucher hat eine Reiserücktritts-Versicherung.
Frage: Der Reiseantritt macht für den Taucher keinen Sinn, da er ja nicht tauchen darf, dies aber den zentralen Teil der Reise darstellt.
Rein theoretisch kann der 10 Tage untätig auf dem Boot sitzen und den anderen zusehen, mehr auch nicht.
Da die Reise sehr teuer war, stellt sich nun die Frage, ob das "Tauch-Verbot" einen Grund für die Inanspruchnahme der Reiserücktritts-Versicherung darstellt?
Oder kann die Versicherung sagen: Er kann fliegen und dort auf dem Boot sitzen, der eigentliche Grund der Reise interessiert mich nicht?
Was meint ihr?
VG
Ab wann greift Reiserücktritt-Versicherung?
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Re: Ab wann greift Reiserücktritt-Versicherung?
Da ein erheblicher Teil des Reisepreises durch die Tauchgänge bestimmt ist, dürfte das durchaus abgedeckt sein bzw. ein anzuerkennender Grund für die Inanspruchnahme.OliB hat geschrieben:Hallo zusammen,
ein Taucher bucht eine Tauchsafari.
...
Durch eine sich chronisch entwickelnde Sinusitis rät der HNO-Arzt dringend vom Tauchen ab.
Der Taucher hat eine Reiserücktritts-Versicherung....
Da die Reise sehr teuer war, stellt sich nun die Frage, ob das "Tauch-Verbot" einen Grund für die Inanspruchnahme der Reiserücktritts-Versicherung darstellt?
das nicht, aber die Versicherung könnte sich bei einer chronischen Sinusitis darauf berufen, dass diese bei der Buchung schon bekannt war/gewesen sein muss. Dies wäre u.U. ein relevantes Detail.Oder kann die Versicherung sagen: Er kann fliegen und dort auf dem Boot sitzen, der eigentliche Grund der Reise interessiert mich nicht?
Re: Ab wann greift Reiserücktritt-Versicherung?
Die Reise wurde bereits vor 1,5 Jahren gebucht.
Es gibt nur sehr wenige Plätze.
Die Beschwerden bestehen erst seit 2 Monaten.
Leider ohne Besserung trotz vielfältiger Maßnahmen.
Es wurde im April und Oktober 2017 noch beschwerdefrei getaucht.
Daraus sollte der Versicherer nichts konstruieren dürfen.
Es gibt nur sehr wenige Plätze.
Die Beschwerden bestehen erst seit 2 Monaten.
Leider ohne Besserung trotz vielfältiger Maßnahmen.
Es wurde im April und Oktober 2017 noch beschwerdefrei getaucht.
Daraus sollte der Versicherer nichts konstruieren dürfen.
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Re: Ab wann greift Reiserücktritt-Versicherung?
wohl nicht- gibt es denn Gründe, die dagegen sprechen, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen und statt dessen im Internet die Antwort auf eine Frage zu suchen, die sich nach Einreichen der Unterlagen vielleicht gar nicht stelltOliB hat geschrieben:Die Reise wurde bereits vor 1,5 Jahren gebucht.
Es gibt nur sehr wenige Plätze.
Die Beschwerden bestehen erst seit 2 Monaten.
Leider ohne Besserung trotz vielfältiger Maßnahmen.
Es wurde im April und Oktober 2017 noch beschwerdefrei getaucht.
Daraus sollte der Versicherer nichts konstruieren dürfen.

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