Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Moderator: FDR-Team
Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Kind, 21 Jahre, lebt in einer eigenen sehr kleinen 1-Zimmer Wohnung. Ausbildung wurde abgebrochen und ALG1 wurde beantragt, was zurzeit bezogen wird.
Die Kindesmutter ist verheiratet und Hausfrau ohne eigenem Einkommen. Der Ehemann (er ist nicht der Kindesvater) bekommt Krankengeld.
Der Kindesvater arbeitet und ist zurzeit unterhaltspflichtig.
Falls das Kind nun ALG2 bezieht, wenn ALG1 abgelaufen ist, ist dann ein Elternteil in irgendeiner Form unterhaltspflichtig?
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Kind, 21 Jahre, lebt in einer eigenen sehr kleinen 1-Zimmer Wohnung. Ausbildung wurde abgebrochen und ALG1 wurde beantragt, was zurzeit bezogen wird.
Die Kindesmutter ist verheiratet und Hausfrau ohne eigenem Einkommen. Der Ehemann (er ist nicht der Kindesvater) bekommt Krankengeld.
Der Kindesvater arbeitet und ist zurzeit unterhaltspflichtig.
Falls das Kind nun ALG2 bezieht, wenn ALG1 abgelaufen ist, ist dann ein Elternteil in irgendeiner Form unterhaltspflichtig?
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Ich sehe da aktuell keine Ansprüche auf Unterhalt. Keine Ausbildung = kein Unterhalt.libelle66 hat geschrieben:Kind, 21 Jahre, ... Ausbildung wurde abgebrochen
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Hallo, herzlichen Dank für die Antwort!
Wird sich in dem Fall vielleicht die ARGE bei der Kindesmutter oder -vater melden und Forderungen stellen? Oder sind die Eltern komplett außen vor?
Wird sich in dem Fall vielleicht die ARGE bei der Kindesmutter oder -vater melden und Forderungen stellen? Oder sind die Eltern komplett außen vor?
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Das sich die zuständige Stelle im Falle eines Antrages auf ALG II melden wird kann passieren.
Aber deren Schreiben sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Die können zwar bestehende Unterhaltsansprüche nach BGB auf sich überleiten, aber keinen herbeischreiben. Erst wenn da Nachweise bei sind das das Kind sich in einer Ausbildung befindet wird es ernst.
Aber deren Schreiben sollte man nicht zu wörtlich nehmen. Die können zwar bestehende Unterhaltsansprüche nach BGB auf sich überleiten, aber keinen herbeischreiben. Erst wenn da Nachweise bei sind das das Kind sich in einer Ausbildung befindet wird es ernst.
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Okay, dann bedanke ich mich herzlich für die Info!
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Eine Unterhaltspflicht besteht auch für ein ausbildungssuchendes Kind.Erst wenn da Nachweise bei sind das das Kind sich in einer Ausbildung befindet wird es ernst.
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Ja, so wurde es mir auch gesagt. Der Vater zahlt nach wie vor Unterhalt, ich bin Hausfrau ohne Einkommen und zahle im Moment nichts. War halt nur die Frage, was passiert, wenn es irgendwann einmal doch ALG2 sein sollte bei der Tochter.
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Wenn ich mich recht erinnere, ist Unterhalt für ein volljähriges nicht priviligiertes Kind dann zu zahlen, wenn es sich in einer Ausbildung befindet oder aber noch ein Titel besteht, der nicht abgeändert ist. Ansonsten nicht. Weder vom Vater noch von der Mutter. Wenn das Kind dann wieder in einer Ausbildung drinne ist, kann es anders aussehen.
Chavah
Chavah
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Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Genau so ist es. Ein ausbildungssuchendes Kind ist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kindergeldberechtigt, aber nicht unterhaltsberechtigt.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
Re: Unterhaltspflicht für volljähriges Kind
Vielen Dank an Euch alle!
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