Bauliche Veränderung u. Nutzungsänderung

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Bernado
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Bauliche Veränderung u. Nutzungsänderung

Beitrag von Bernado »

Folgender Fall:

In einer Wohn- u. Gewerbeanlage besitzt der Eigentümer A. eine Gewerbeeinheit mit dem Laden Nr. 5. Da diese nicht zu ver-
mieten war, teilte er sie je zur Hälfte zu einer Wohnung und einen Laden auf. Für die neue Wohnung wurde eine Eingangstür
mittels Wanddurchbruch zum Bewohnertreppenhaus geschaffen.
Legalisiert durch einen Eigentümerbeschluß u. eine Baugenehmigung. Dies war die 1. bauliche Ver- u. Nutzungs- Änderung.

In 2017 verkauft der Eigentümer A. seine Teilgewerbefläche nebst Wohnung an den Eigentümer B. der daneben liegenden Ge-
werbefläche Nr. 6 u. dieser vereinigt alles incl. der Wohnung mittels Mauerdurchbrüche zu einer Gewerbefläche. Die ehemalige
Wohnungstür muß er durch eine Brandschutztür ersetzen. Nun wird diese Tür als Personaleingang (also durch das Bewohner-
treppenhaus) genutzt, also gewerblich, obwohl ein Zugang durch den Haupteingang des Ladens besteht.
Die Maßnahme ist durch eine Baugenehmigung gedeckt. Einen Eigentümerbeschluß gibt es nicht.

Meine Fragen:

Ist es rechtens, daß über die 2. bauliche Ver- u. Nutzungsänderung in 2017 kein Eigentümerbeschluß getroffen werden muß,
auch wenn es im Wohnungseigentumsrecht in dieser Sache Neuerungen gibt?

Muß die gewerbliche Nutzung des Bewohnertreppenhauses durch das Personal des Ladens von den Bewohnern hinge-
nommen werden, obwohl ein Haupteingang zum Laden besteht?

Vielen Dank!
SusanneBerlin
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Re: Bauliche Veränderung u. Nutzungsänderung

Beitrag von SusanneBerlin »

Muß die gewerbliche Nutzung des Bewohnertreppenhauses durch das Personal des Ladens von den Bewohnern hinge-
nommen werden, obwohl ein Haupteingang zum Laden besteht?
Wieso macht man sich einen Kopf, welchen Eingang die Angestellten der Gewerbeeinheit benutzen, sind die Bewohner in irgendeiner Weise dadurch beeinträchtigt?
Grüße, Susanne
Bernado
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Re: Bauliche Veränderung u. Nutzungsänderung

Beitrag von Bernado »

Zitat: Wieso macht man sich einen Kopf, welchen Eingang die Angestellten der Gewerbeeinheit benutzen, sind die Bewohner in irgendeiner Weise dadurch beeinträchtigt?

Vielen Dank für die Gelegenheit Ihre Frage zu beantworten.
Eigentlich war ich von einer sach- und fachbezogenen Antwort ausgegangen, aber schon ok.
Denken Sie doch mal nach. Jetzt gerade im Winter, Schnee, Matsch, Schmutz u. Salz.
Der Fußboden des Treppenhauses ist mit Teppichboden verlegt.
Eine Bedienstete nimmt ihren Hund mit zur Arbeit. Man kann auch von Lärmstörungen ausgehen.


Schöne Grüße
Bernado
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