Gibt es die Möglichkeit über einen Gerichtsbeschluss, ein seit 3 Jahren andauerndes, ergebnisloses Strafverfahren einzustellen?
Grüße

Moderator: FDR-Team
lupo52 hat geschrieben:das bedeutet, grundsätzlich ist es schon möglich oder?
Theoretisch kann das zu einer Geldentschädigung führen. In der Regel wird aber das "Vollstreckungsmodell", das 2008 der große Strafsenat für alle BGH-Senate entschieden hat, zur Anwendung kommen,Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
...
§ 199
(1) Für das Strafverfahren einschließlich des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage ist § 198 nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 anzuwenden.
(2) Während des Verfahrens auf Vorbereitung der öffentlichen Klage tritt die Staatsanwaltschaft ... an die Stelle des Gerichts ...
Letztendlich gibt es also einen Strafabschlag, wenn ein Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert ist und es vor der Verjährung zu einem Urteil kommt.Vielmehr sei diese Strafe im Urteil festzusetzen und gleichzeitig auszusprechen, dass ein angemessener Teil hiervon zum Ausgleich für die Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt gelte (Vollstreckungsmodell).