Wegerecht, Weg/Zufahrt verschlammt

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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seefussballer
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Wegerecht, Weg/Zufahrt verschlammt

Beitrag von seefussballer »

A verkauft eine Doppelhaushälfte an B und wohnt selber weiterhin in der anderen Doppelhaushälfte. Vor den Häusern ist eine Zufahrt zu einer Doppelgarage von A, sowie eine Einzelgarage von B. Über diese Zufahrt erreichen auch Besucher zu Fuß diese Häuser. Diese Zufahrt war bei Kauf des Bs vor gut 10 Jahren von A mit Kies frisch ausgeschüttet worden. Nunmehr ist dieser Kies ins Erdreich eingefahren worden, so das bei entsprechender Witterung diese Einfahrt nicht sauberen Fußes begangen werden kann. B muss nach Einfahrt in die Garage diese Einfahrt komplett queren, A kann durch eine Tür in seiner Garage seinen gepflasterten Weg zum Haus erreichen. B hat bei Kauf das Wegerecht für diese Einfahrt eingeräumt bekommen. Ist A auf verlangen des B dazu verpflichtet, die Einfahrt derart herzurichten, das ein fußläufiges Benutzen ohne ständige Verschmutzung des Schuhwerks möglich ist?

Wie ist die Rechtslage?
Froggel
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Re: Wegerecht, Weg/Zufahrt verschlammt

Beitrag von Froggel »

Ist nichts vereinbart worden? Wenn nicht, kommt es darauf an, wer alles den Weg benutzt. Ist lediglich B der Nutznießer des Weges, hat dieser ihn auch instandzuhalten. Nutzt A den Weg dagegen auch, sollten die Kosten geteilt werden. Jedenfalls ist A nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass B und seine Besucher trockenen Fußes in sein Haus oder zu seinem Auto kommen, wenn nur B den Weg nutzt.
Ich bin kein Jurist.
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CDS
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Re: Wegerecht, Weg/Zufahrt verschlammt

Beitrag von CDS »

... wobei es hier ja nichtmal um "trockenen Fußes" sondern nur um "Ohne Verschmutzung des Schuhwerkes" geht .....

Ich bin sicher A hat nichts dagegen wenn B auf eigene Kosten den Weg vorstellungsgemäß erstellen lässt.
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